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Mittel des Bundes

Steuern für Rente: Diese Rentenarten belasten Steuerzahler besonders

Steuern finanzieren einen Teil der Deutschen Rentenversicherung. Aber welche Ausgaben sind am höchsten?

Berlin – Die meisten Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kommen nach wie vor aus den Beiträgen. 18,6 Prozent ihres Bruttolohns zahlen Arbeitnehmer aktuell in die Rentenkasse ein, davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Im Jahr 2024 kamen so 305 Milliarden Euro für die Rente zusammen, das machte 77 Prozent des Haushalts der DRV aus. 22,1 Prozent (87,8 Mrd. Euro) kamen aber aus Steuermitteln, der der Bund an die DRV überwiesen hat.

Staat zahlt jedes Jahr Milliarden an die Rentenkasse

Diese Bundeszuschüsse sind dazu da, um sogenannte nichtbeitragsgedeckte Leistungen zu bezahlen. Das sind Renten und Zahlungen, die nicht nur die Beitragszahler zahlen sollen, weil sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellen. Das ist allerdings nicht wirklich genau definiert – weshalb es auch immer wieder zu Diskussionen kommt, ob die eine oder andere Rente aus Steuern oder aus Beitragsgeldern finanziert werden sollte.

Bei einigen Leistungen ist man sich allerdings einig, dass der Staat für sie aufzukommen hat. Laut DRV waren 2023 das folgende Posten:

  • Ersatzzeiten und Beschäftigungszeiten in einem Ghetto (während des Nationalsozialismus): 0,6 Mrd. Euro
  • Renten für Vertriebene und Spätaussiedler (Fremdrentengesetz): 5,6 Mrd. Euro
  • Rentenansprüche in bestimmten Lebenslagen z.B. bei Krankheit, Mutterschaft, Ausbildungszeiten: 8,9 Mrd. Euro
  • Ansprüche auf Frührente ohne Abschlag: 13,3 Mrd. Euro
  • Mütterrente I und II: 20,3 Mrd. Euro
  • Kindererziehungszeiten für Geburten nach 1992: 1,7 Mrd. Euro
  • Grundrentenzuschlag: 1,4 Mrd. Euro
  • Aufwertung von Rentenansprüchen aus Niedriglohnarbeit (Übergangsbereich): 0,1 Mrd. Euro
  • Erwerbsminderungsrente wegen Arbeitsmarktlage: 1,0 Mrd. Euro
  • Rente nach Mindesteinkommen: 3,4 Mrd. Euro
  • Aufwertung der Ansprüche während der Berufsausbildung: 2,3 Mrd. Euro
  • Wanderungsausgleich zur knappschaftlichen Rentenversicherung: 3,2 Mrd. Euro
  • Zahlungen der Rentenversicherung in die Krankenversicherung: 4,9 Mrd. Euro
  • Nachzahlungen aus Heiratserstattung (altes Gesetz, durch das Frauen ihre Beiträge zurückbekommen konnten, wenn sie geheiratet haben.): 0,4 Mrd. Euro
  • Verwaltungs- und Verfahrenskosten: 1,1 Mrd. Euro

Zu den teuersten Vorhaben gehören also die sogenannte Mütterrente I und II. Diese soll mit der neuen Bundesregierung laut Koalitionsvertrag nochmal ausgeweitet werden. Nach DRV-Schätzungen wird das nochmal fünf Milliarden Euro im Jahr kosten. An zweiter Stelle kommt die abschlagsfreie Frührente.

Uneinigkeit über bestimmte Renten: Aus Steuern oder Beiträgen?

Darüber hinaus gibt es noch Posten, bei denen sich der Gesetzgeber nicht festlegen lassen will, ob diese aus Steuermitteln oder aus Beitragsgeldern zu finanzieren wären. Diese sind:

  • Aufwertung von Ost-Renten sowie Ost-West-Transfer bis 2016: 36,4 Mrd. Euro
  • Splitting übersteigender Anteil der Witwenrente: 18,7 Mrd. Euro
  • Waisenrenten: 0,8 Mrd. Euro

Zählt man alles zusammen, das die DRV als nichtbeitragsgedeckte Leistungen hier aufführt, dann ergibt das 124,1 Milliarden Euro, das theoretisch aus Steuermitteln finanziert werden müsste.

Staat zahlt weniger, als er sollte: Beitrag zur Rente muss dadurch steigen

Tatsächlich zahlt der Staat allerdings einen geringeren Anteil – und kürzt ihn seit ein paar Jahren immer wieder. 2024 hat der Bund also „nur“ 87,8 Mrd. Euro an die DRV überwiesen. Für den Rest müssen Versicherte und ihre Arbeitgeber aufkommen oder die DRV nimmt das Geld aus ihrer Rücklage.

Die DRV fordert also von der Bundesregierung, dass sie endlich ihren Aufgaben sachgerecht nachkommt. Vor allem, wenn sie die Leistungen noch mehr erweitern will, wie die Mütterrente. Vor allem warnt sie vor weiteren Kürzungen, die die Beiträge weiter klettern lassen würden.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar.com/Iuliia Zavalishina

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