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Die DRV warnt: Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung sollen erneut gekürzt werden. Das Vertrauen ist gefährdet, während der Puffer langsam aber stetig schrumpft.
Berlin/München - Das Thema Rentenfinanzierung hängt angesichts der demografischen Entwicklung wie ein Damoklesschwert über Deutschland. Hinsichtlich des jüngsten Kabinettsbeschlusses zum Bundeshaushalt 2025 schlägt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Alarm. Der Grund ist die geplante, wiederholte Missachtung gesetzlicher Regelungen für die Steuerzuschüsse an die gesetzlichen Rentenkassen.
Bundesregierung plant erneute Streichung von Zuschüssen für Rente
Die Rentenversicherung mahnt, dass die Haushaltskonsolidierung nicht schon wieder „auf dem Rücken der Beitragszahlenden und Rentnerinnen und Rentner“ ausgetragen werden sollte. Eine neuerliche Kürzung würde das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Regierungszusagen gefährden.
„Die Bundesregierung bricht mit der geplanten Kürzung der Bundeszuschüsse schon wieder ihre Finanzierungszusagen (...). Sollte der Bundestag dem zustimmen, wäre dies bereits die vierte Kürzung innerhalb von drei Jahren“, schildert die DRV in einer Mitteilung.
Rentenversicherung: „Der Bund bedient sich weiter”
Zwar seien die Rentenkassen derzeit gut gefüllt, weil Beschäftigte, Arbeitgeber und auch der Bund offenbar bereits höhere Beiträge zahlten, als nötig. Diese Beiträge hätten einen Puffer für kommende demografische Herausforderungen geschaffen. Dieser gerate nach Ansicht der DRV-Funktionäre jedoch in Gefahr: „Der Bund steht erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil und bedient sich weiter bei der Rentenversicherung“, so die DRV.
Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung zugesagte Gelder für Deutschlands Rentner und Rentnerinnen gestrichen: So zog die Bundesregierung vor zwei Jahren vier Sonderzahlungen von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 zurück. Zudem wurde der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt.
Haushalt für 2025: Steuergelder fließen woanders hin, statt in die Rente
Zusammen mit den nun geplanten Kürzungen für die Jahre 2025 bis 2027 um insgesamt zwei Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag bis 2027 offenbar auf über 8,8 Mrd. Euro - um sie an anderer Stelle auszugeben.
Darüber hinaus soll der Bundeszuschuss durch das geplante Rentenpaket II künftig ohnehin niedriger ausfallen, als nach geltender Rechtssprechung vorgesehen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftspolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre fordert die Deutsche Rentenversicherung eine sichere und stabile Rentenversicherung, mit verlässlichen Zusagen und ohne ständige Kürzungen.
Deutsche Rentenkassen: Drei Säulen als Grundlage für Rentner
Woraus bezieht die hiesige Rentenversicherung ihre Gelder? Neben den Beiträgen von Versicherten und der Arbeitgeber beteiligt sich der deutsche Staat mit Steuergeldern an der Finanzierung. Nach Angaben der DRV kamen so im vergangenen Jahr insgesamt etwa 112,4 Milliarden Euro zusammen.
Dabei gliedern sich die Bundeszuschüsse in drei Untergruppen: Den allgemeinen Zuschuss von rund 54,2 Milliarden Euro, den zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 14,6 Mrd. Euro und den Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 15,4 Mrd. Euro. Zu den weitergefassten Bundesmitteln zählt die Beteiligung des Bundes an der knappschaftlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro.
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Bundeszuschüsse für Rentenversicherung: Die Entwicklung seit 1957
Der Zuschuss des Bundes machte bei Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 rund 24 Prozent der gesamten Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung aus. 2023 lag der Anteil der Bundeszuschüsse an den Einnahmen bei gut 22 Prozent. Auch in den nächsten Jahren erwartet die DRV, dass der Anteil am Gesamtbudget der Rentenversicherung zwischen 22 und 24 Prozent liegen wird.
Der Bundestag beschließt den Haushalt für das kommende Jahr in der Regel im November. Zwei Monate früher beginnen meist die öffentlichen Beratungen innerhalb des Parlaments statt. (PF)