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Es geht um mehrere Milliarden Euro

Ampel plant erneute Kürzungen bei der Rente – DRV alarmiert: „Bund bedient sich weiter“

Entscheidungen der Bundesregierung sorgen bei Unbehagen für künftige Rentengenerationen
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Entscheidungen der Bundesregierung sorgen bei Unbehagen für künftige Rentengenerationen.

Die DRV warnt: Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung sollen erneut gekürzt werden. Das Vertrauen ist gefährdet, während der Puffer langsam aber stetig schrumpft.

Berlin/München - Das Thema Rentenfinanzierung hängt angesichts der demografischen Entwicklung wie ein Damoklesschwert über Deutschland. Hinsichtlich des jüngsten Kabinettsbeschlusses zum Bundeshaushalt 2025 schlägt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Alarm. Der Grund ist die geplante, wiederholte Missachtung gesetzlicher Regelungen für die Steuerzuschüsse an die gesetzlichen Rentenkassen. 

Bundesregierung plant erneute Streichung von Zuschüssen für Rente

Die Rentenversicherung mahnt, dass die Haushaltskonsolidierung nicht schon wieder „auf dem Rücken der Beitragszahlenden und Rentnerinnen und Rentner“ ausgetragen werden sollte. Eine neuerliche Kürzung würde das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Regierungszusagen gefährden. 

„Die Bundesregierung bricht mit der geplanten Kürzung der Bundeszuschüsse schon wieder ihre Finanzierungszusagen (...). Sollte der Bundestag dem zustimmen, wäre dies bereits die vierte Kürzung innerhalb von drei Jahren“, schildert die DRV in einer Mitteilung.

Rentenversicherung: „Der Bund bedient sich weiter”

Zwar seien die Rentenkassen derzeit gut gefüllt, weil Beschäftigte, Arbeitgeber und auch der Bund offenbar bereits höhere Beiträge zahlten, als nötig. Diese Beiträge hätten einen Puffer für kommende demografische Herausforderungen geschaffen. Dieser gerate nach Ansicht der DRV-Funktionäre jedoch in Gefahr: „Der Bund steht erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil und bedient sich weiter bei der Rentenversicherung“, so die DRV.

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung zugesagte Gelder für Deutschlands Rentner und Rentnerinnen gestrichen: So zog die Bundesregierung vor zwei Jahren vier Sonderzahlungen von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 zurück. Zudem wurde der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt. 

Das beeinträchtigt auch die Sozialversicherungsbeiträge, die in den kommenden Jahren steigen sollen:

Haushalt für 2025: Steuergelder fließen woanders hin, statt in die Rente

Zusammen mit den nun geplanten Kürzungen für die Jahre 2025 bis 2027 um insgesamt zwei Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag bis 2027 offenbar auf über 8,8 Mrd. Euro - um sie an anderer Stelle auszugeben

Darüber hinaus soll der Bundeszuschuss durch das geplante Rentenpaket II künftig ohnehin niedriger ausfallen, als nach geltender Rechtssprechung vorgesehen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftspolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre fordert die Deutsche Rentenversicherung eine sichere und stabile Rentenversicherung, mit verlässlichen Zusagen und ohne ständige Kürzungen.

Deutsche Rentenkassen: Drei Säulen als Grundlage für Rentner

Woraus bezieht die hiesige Rentenversicherung ihre Gelder? Neben den Beiträgen von Versicherten und der Arbeitgeber beteiligt sich der deutsche Staat mit Steuergeldern an der Finanzierung. Nach Angaben der DRV kamen so im vergangenen Jahr insgesamt etwa 112,4 Milliarden Euro zusammen. 

Dabei gliedern sich die Bundeszuschüsse in drei Untergruppen: Den allgemeinen Zuschuss von rund 54,2 Milliarden Euro, den zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 14,6 Mrd. Euro und den Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 15,4 Mrd. Euro. Zu den weitergefassten Bundesmitteln zählt die Beteiligung des Bundes an der knappschaftlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Bundeszuschüsse für Rentenversicherung: Die Entwicklung seit 1957

Der Zuschuss des Bundes machte bei Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 rund 24 Prozent der gesamten Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung aus. 2023 lag der Anteil der Bundeszuschüsse an den Einnahmen bei gut 22 Prozent. Auch in den nächsten Jahren erwartet die DRV, dass der Anteil am Gesamtbudget der Rentenversicherung zwischen 22 und 24 Prozent liegen wird.

Der Bundestag beschließt den Haushalt für das kommende Jahr in der Regel im November. Zwei Monate früher beginnen meist die öffentlichen Beratungen innerhalb des Parlaments statt. (PF)

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