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„Anstrich eines bedingungsarmen Grundeinkommens“

Jobcenter-Chef fordert Bürgergeld-Entzug für Termin-Schwänzer – „spürbare“ Sanktionen

Ein Jobcenter-Chef will Bürgergeld-Beziehern die Unterstützung streichen, wenn sie Termine schwänzen. Dabei hinterfragt er Ansätze der Ampel-Reform.

Duisburg – Der Geschäftsführer des Jobcenters Duisburg, Frank Böttcher, hat sich für erweiterte Möglichkeiten zur Leistungskürzung beim Bürgergeld ausgesprochen. Im Interview mit dem Spiegel forderte er eine „gerichtsfeste Möglichkeit, die Leistungen vorläufig einzustellen“, wenn Empfänger zweimal nicht zu einem Termin erscheinen.

Jobcenter-Chef für Bürgergeld-Streichung bei verpassten Terminen

„Wenn jemand ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin erscheint, kürzen wir die Leistung zunächst um zehn Prozent“, erklärte Böttcher. Er fügte hinzu: „Es gibt Leute, wenn auch nur sehr wenige, die sagen meinen Vermittlerinnen und Vermittlern: Zahlen Sie mir einfach die 90 Prozent, und lassen Sie mich dann in Ruhe“.

Wer mehrfach Termine im Jobcenter verpasst, soll „vorläufig“ kein Bürgergeld mehr erhalten, so die Forderung. (Symbolfoto)

Das zeige das Problem. „Nur wenn wir die praktikable Möglichkeit haben, spürbarer Leistungen zu mindern, denken jene um, die sich morgens die Frage stellen: Gehe ich da heute hin oder nicht?“ Dabei ordnete Böttcher die Gruppe jedoch ein: „Die meisten arbeiten gut mit uns zusammen.“

Bürgergeld-Reform hat Sanktionen „viel komplizierter“ gemacht

Bei denjenigen, die das jedoch nicht tun, sei es „viel komplizierter geworden, überhaupt eine Leistungsminderung zu verhängen“, sagte der Duisburger Jobcenter-Chef. Das Bürgergeld habe „damit den Anstrich eines bedingungsarmen Grundeinkommens“ bekommen. „Das ist ein Problem“, sagte Böttcher. Es gebe zwar Mitwirkungspflichten, „es ist nur momentan schwierig, sie durchzusetzen“. Vor der Bürgergeld-Reform sei die Handhabe „verbindlicher und wirkungsvoller“ gewesen.

Unentschuldigt verpasste Termine sind die Hauptursache, weshalb Jobcenter Sanktionen gegen Empfänger aussprechen. Laut der Bundesagentur für Arbeit gab es 2024 insgesamt 369.200 Leistungsminderungen im Bürgergeld. 86,3 Prozent waren verpasste Termine. Dagegen waren nur 6,3 Prozent (23.400 Fälle) auf die Verweigerung von Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmen zurückzuführen.

Totalverweigerer machen „unter fünf Prozent“ der Bürgergeld-Empfänger aus – aber haben freie Hand

Dementsprechend gering schätzte Böttcher den Anteil der sogenannten „Totalverweigerer“ ein – auf „unter fünf Prozent“. Um diese zur Mitarbeit zu bewegen, hatte bereits die Ampel-Koalition im Frühjahr 2024 die Möglichkeit geschaffen, den Regelsatz für zwei Monate komplett zu streichen, wenn jemand zweimal innerhalb eines Jahres ein konkretes und zumutbares Arbeitsangebot ablehnt. In Duisburg seien die Totalsanktionen jedoch noch nie angewendet worden. „Der Gesetzgeber hat dafür so hohe Hürden gesetzt, dass man es kaum anwenden kann“, erklärte Böttcher.

Die Hürden für die Bürgergeld-Sanktionen setzt jedoch das Bundesverfassungsgericht. Im November 2019 hatte es die härteren Sanktionen über 30 Prozent des Regelsatzes unter Hartz IV als unverhältnismäßig und verfassungswidrig eingeschätzt. Unter anderem hatten die Karlsruher Richter daran gezweifelt, dass höhere Sanktionen, besonders die vollständige Streichung, geeignet sind, um die Mitwirkung der Sanktionierten zu erreichen.

Bundesregierung plant Bürgergeld-Streichung – wegen Arbeitsverweigerung, nicht wegen Terminen

Für eine vollständige Streichung der Grundsicherung hatten das Gericht dennoch Spielraum gelassen, jedoch hohe Hürden festgelegt. Diese seien unter der Bedingung möglich, dass die „betroffene Person ihr Existenzminimum durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit tatsächlich und unmittelbar selbst sichern kann, die Arbeitsaufnahme aber willentlich und ohne wichtigen Grund verweigert“.

Im Rahmen des Umbaus des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung will die Bundesregierung den „vollständigen Leistungsentzug“ für „Totalverweigerer“ einführen. Das bezieht sich aber lediglich auf „wiederholt“ abgelehnte Stellenangebote, nicht jedoch, wie es Böttcher angeregt hat, auf verpasste Termine. Dort sollen Sanktionen „schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können“, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Bisher ist die Ausgestaltung der Bürgergeld-Verschärfungen noch offen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht.

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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