Details der Reform unklar
Bürgergeld-Streichung für „Totalverweigerer“: Merz-Versprechen wackelt
Die CDU drängt auf Bürgergeld-Streichung für „Totalverweigerer“, während das Arbeitsministerium die Umsetzung noch prüft. Merz steht vor einer möglichen Hürde.
Berlin – Die neue Regierung will in den kommenden Jahren Milliarden Euro beim Bürgergeld sparen. Ein Vorhaben, das so letztendlich nur geht, wenn eine große Anzahl von Erwerbslosen in Arbeit kommt. Die Mehrheit der Empfänger will das auch selbst schaffen. In der Diskussion um die Grundsicherung geht es jedoch vor allem um eine Gruppe: die sogenannten „Totalverweigerer“. Ihnen sollen die Leistungen vollständig gestrichen. Das war eine der zentralen Forderungen der Union zur „neuen Grundsicherung“. Die drohen nun zum Teil zu platzen.
Kern der neuen Grundsicherung: Bürgergeld-Streichung für „Totalverweigerer“ noch völlig offen
Das Bundesarbeitsministerium arbeitet nun an der Reform der neuen Grundsicherung – und dabei auch an der Ausgestaltung des „vollständigen Leistungsentzugs“, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Dabei sitzt jedoch nicht etwa CDU-Generalsekretär und Bürgergeld-Hardliner Carsten Linnemann am Ruder, der gerne Arbeitsminister wäre, sondern Bärbel Bas.
Die SPD-Chefin ist als Arbeitsministerin für die Ausgestaltung der neuen Grundsicherung – inklusive der CDU-Wahlversprechen – zuständig. Dabei sind wichtige Details jedoch noch völlig offen, wie Antworten der Regierung auf eine Grünen-Anfrage zeigen. Das gilt auch für die Bürgergeld-Streichung für „Totalverweigerer“.
Ministerium prüft Totalsanktionen im Bürgergeld – dabei drängt die Zeit
„Wie der Auftrag des Koalitionsvertrages umgesetzt werden kann, wird derzeit geprüft“, erklärt das Ministerium. Ähnlich lautet die Antwort auf die Frage, wie die verschärften Mitwirkungspflichten ausgestaltet werden. „Sanktionen müssen schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können“, heißt es im Koalitionsvertrag. Auch hier prüfe die Regierung die Umsetzung, heißt es in der Antwort auf die Grünen-Anfrage.
Dabei drängt die Zeit, wenn die selbst gewählte Frist der Koalition eingehalten werden soll. Grund ist, dass die Koalition hofft, schon 2026 1,5 Milliarden Euro beim Bürgergeld zu sparen. Das geht nur über eine geringere Zahl an Bedürftigen. Linnemann hat gerade erst Druck gemacht. „Es wird ein Herbst, der sich gewaschen hat“, sagte Linnemann der Welt.
CDU-Sozialpolitiker Whittaker bekräftigt „konsequente Sanktionen“
Auch Kai Whittaker, Vorsitzender des Arbeitskreises „Reform der Sozialversicherungen“ in der Unionsfraktion, bekräftigt das Vorhaben gegenüber IPPEN.MEDIA: „Die Grundsicherung darf kein Freifahrtschein für Totalverweigerer bleiben.“
„Wer arbeiten kann und jede zumutbare Stelle ablehnt, darf nicht dauerhaft auf Kosten der Steuerzahler leben. In solchen Fällen braucht es konsequente Sanktionen – schnell, unbürokratisch und wenn nötig bis zum vollständigen Leistungsentzug“, sagte Whittaker. „Das Bundesverfassungsgericht lässt diesen Spielraum zu und wir werden ihn nutzen.“
Bundesverfassungsgerichtsurteil setzt hohe Hürden für Bürgergeld-Streichung
Die Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts ist eine der Hürden bei den Sanktionen. Darauf verwies auch das Arbeitsministerium: „Bei der Umsetzung werden auch die engen Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu beachten sein.“ Entscheidend ist dabei das Urteil zu den Sanktionen unter Hartz IV vom November 2019. Kürzungen über 30 Prozent waren als unverhältnismäßig und verfassungswidrig erklärt worden.
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Höhere Sanktionen sind dennoch möglich, wie auch das Gericht in Karlsruhe erklärte. Doch gerade für den vollständigen Bürgergeld-Entzug gibt es strenge Anforderungen. Es ist etwa dann möglich, wenn die „betroffene Person ihr Existenzminimum durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit tatsächlich und unmittelbar selbst sichern kann, die Arbeitsaufnahme aber willentlich und ohne wichtigen Grund verweigert“, hatte etwa Sozialrecht-Professor Ragnar Hoenig IPPEN.MEDIA erklärt. Dabei kommt es zudem auf die Auslegung der Begriffe an, etwa was unter einer „willentlichen Weigerung“ zu verstehen ist.
„Vollständiger Leistungsentzug“ für Bürgergeld-Beziehende verlangt „besonders Augenmaß“
Gerade bei der Streichung der Kosten der Unterkunft, also der Übernahme von Miet- und Heizkosten durch die Jobcenter, müsse laut Hoenig die Verhältnismäßigkeit genau betrachtet werden. „Das würde ein besonderes Augenmaß der Jobcenter verlangen.“ Denn das wäre ein Schritt weiter, als es bisher möglich ist. Zwar gibt es seit Frühjahr 2024 die Möglichkeit, den Bürgergeld-Regelsatz für zwei Monate komplett zu streichen. Miete und Heizung werden jedoch weiterhin gezahlt.
Bisher ist jedoch unklar, ob bereits Bürgergeld-Beziehende dadurch sanktioniert wurden. Offizielle Zahlen gibt es nicht. Auch die Zahl der „Totalverweigerer“ ist offiziell unbekannt. Anhaltspunkte liefert nur die Zahl der Sanktionen wegen Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme anzufangen. 2024 hatte die Bundesagentur für Arbeit rund 23.400 Minderungen gezählt. Dabei ist unklar, ob eine Person mehrfach sanktioniert wurde und damit als Totalverweigerer zählt. Doch selbst wenn die rund 23.400 Minderungen zu den „Totalverweigerern“ zählen würden, würden sie nur knapp 1,3 Prozent der erwerbsfähigen Arbeitsuchenden ausmachen. Es würde sich also um einen geringen Anteil handeln.
Bei der Grundsicherung-Reform geht es „um mehr als nur die Totalverweigerer“ – sagt Whittaker
„Es geht bei der Reform um mehr als nur die Totalverweigerer“, betonte auch Kai Whittaker, der auch Berichterstatter der Unionsfraktion für die neue Grundsicherung ist. „Viele Menschen wollen raus aus dem System, aber das Bürgergeld lässt sie im Stich“, sagte der CDU-Politiker. Statt zu vermitteln, werde nur verwaltet. „Mit der Neuen Grundsicherung drehen wir das um: mehr Mitwirkung, spürbare Arbeitsanreize und gezieltere Vermittlung.“ Ziel sei, „dass die Menschen wieder auf eigenen Beinen stehen und raus aus der staatlichen Abhängigkeit kommen“.
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