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Offener Brief

Dringende Warnung vor Bürgergeld-Kürzungen: „Nachhaltiger Schaden” droht

Die Merz-Regierung will Bürgergeld-Beziehende in Arbeit vermitteln, gibt dafür aber weniger Geld aus. Ein dringender Appell an den Bundestag warnt vor den Kürzungen.

Berlin – Die neue Bundesregierung will zwar Bürgergeld-Beziehende bei der Arbeitssuche unterstützen. Doch im Haushalt 2025 drohen nun Kürzungen bei genau dieser Hilfe. Das befürchtet der Paritätische Gesamtverband mit seinen zahlreichen Mitgliedsorganisationen. „Es drohen erneut Kürzungen bei der Unterstützung für die Eingliederung benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt“, teilt der Verband mit.

Die Arbeitsförderung im Bürgergeld-System sei „im Laufe der letzten Jahre deutlich gekürzt worden“, erklären die Organisationen in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestages. 2020 und 2021 seien noch etwa fünf Milliarden Euro für die Arbeitsförderung im Haushalt vorgesehen gewesen. 2024 waren es noch 4,15 Milliarden Euro. Der Haushaltsentwurf für das laufende Jahr 2025 sieht dabei 4,1 Milliarden Euro vor.

Merz-Regierung will Förderung von Bürgergeld-Beziehenden stärken – Haushaltsplan gefährdet den Plan

Die Regierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich im Koalitionsvertrag eigentlich das Ziel gesetzt, den Jobcentern „ausreichend“ Mittel für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung zu stellen. Bas wies dabei darauf hin, dass die schwarzrote Koalition 400 Millionen Euro mehr als der erste Entwurf für den Haushalt 2025 vorsah, den die Ampel-Koalition erstellt hatte. Im Vergleich zu 2024 gibt es real jedoch eine Kürzung bei den Jobcenter-Mitteln für die Arbeitsvermittlung.

Damit „konterkarieren“ die entsprechenden Titel im Haushalt das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, erklärte der Paritätische. Der Verband und dessen Mitgliedsorganisationen, die im Bereich der Arbeitsmarktförderung arbeiten, sehen darin ein „falsches Signal“.

Paritätischer Gesamtverband kritisiert Verwendung von Eingliederungsmitteln für Jobcenter-Verwaltung

Mit dem geringeren Budget für die Arbeitsmarktförderung sei ein „unverändert zentrales Problem des Haushaltes“ verbunden: „die massive Unterdeckung bei den Verwaltungskosten“, heißt es im offenen Brief, der auch IPPEN.MEDIA vorliegt. Dabei handelt es sich um den zweiten Teil der sogenannten „Aktivleistungen“ im Bürgergeld. Das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget ist gegenseitig „deckungsfähig“. Das bedeutet, das Eingliederungsmittel für die Verwaltung der Jobcenter eingesetzt werden können. In zahlreichen Jobcentern ist das gängige Praxis – besonders kleine Jobcenter sind wegen knappen Budgets häufig dazu gezwungen.

Die Regierung von Friedrich Merz will Bürgergeld-Beziehende schnellstmöglich in Arbeit bringen, doch deren Chancen sind laut Arbeitsministerium „auf einem historischen Tiefstand“. (Montage)

„Eine Anpassung des Verwaltungskostenbudgets auf ein bedarfsdeckendes Niveau ist nicht erfolgt“, kritisiert der Wohlfahrtsverband im offenen Brief. Für 2025 sieht der Haushaltsentwurf 5,25 Milliarden Euro vor. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass die Ist-Ausgaben jedoch bereits 2023 bei über 6,3 Milliarden Euro lagen. „Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel in das Verwaltungsbudget sind daher in einem massiven Umfang absehbar“, so die Warnung. „Eine Ausdünnung der Arbeitsförderung ist vorprogrammiert.“

Jobcenter schränken Maßnahmen zur Arbeitsförderung von Bürgergeld-Beziehenden ein

Wegen der zu geringen Mittel schränken Jobcenter die Maßnahmen zur Arbeitsförderung „wesentlich ein oder geben diese nicht mehr aus“, so die Kritik. Arbeitsgelegenheiten würden wesentlich weniger stattfinden. Auch die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, ein Instrument, das die Förderung von Langzeitarbeitslosen mit einer Bürgergeld-Bezugsdauer von mindestens sechs Jahren zum Ziel hat, habe eine immer geringere Teilnehmerzahl. Den Rückgang dieser Förderung hat das Arbeitsministerium bereits eingeräumt.

Auch die öffentlichen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigen die Entwicklung. Dabei hatte die Bürgergeld-Reform das Ziel, die Qualifizierung und Arbeitsvermittlung zu stärken. Seit Einführung sei der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen gesunken, hatte etwa Ökonom Enzo Weber bei IPPEN.MEDIA kritisiert. Beispielsweise sind laut BA-Daten die Eintritte in die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die sich an eine breitere Masse als die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ richtet, von 610.000 im Jahr 2021 auf 515.000 im vergangenen Jahr zurückgegangen.

Kürzungen im Bürgergeld-System gefährden Erwerbslosen-Förderung: „Nachhaltiger Schaden“ droht

Bürgergeld-Beziehende würden dadurch „weniger gefördert und qualifiziert“, so die Warnung. Der sozialen Infrastruktur, die unter anderem mit öffentlich geförderter Beschäftigung organisiert werde, wie Tafeln und Sozialkaufhäusern, aber auch Trägern von sozialen Projekten zur Betreuung und Qualifizierung von langzeitarbeitslosen Menschen, drohten dadurch „ein nachhaltiger Schaden“. Die soziale Infrastruktur könnte „nachhaltig geschädigt werden“.

„Um Menschen zu qualifizieren und in Arbeit zu bringen, braucht es eine gute Arbeitsförderung, die durch Planbarkeit und Angebote für eine nachhaltige Qualifizierung, Förderung und Weiterbildung der Leistungsberechtigten gekennzeichnet ist“, erklären die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Gesamtverbands. Sie appellieren an die Bundestagsabgeordneten, die Eingliederungsmittel im Bürgergeld „ausreichend auszustatten“. Dazu solle die Möglichkeit, Eingliederungsleistungen für die Verwaltung auszugeben, abgeschafft werden.

Immerhin: Für das kommende Jahr 2026 sieht der Haushaltsentwurf wieder mehr Geld für die Eingliederung von Bürgergeld-Beziehenden vor. Für die Leistungen der Arbeitsförderung will die Regierung 4,7 Milliarden Euro zur Verfügung stellen und damit 600 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Verwaltung soll erneut 5,25 Milliarden Euro erhalten.

Rubriklistenbild: © Carsten Koall/Michael Kappeler/dpa

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