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Härtere Sanktionen

Bürgergeld-Notruf aus den Jobcentern: Mitarbeiter wollen härter gegen „Totalverweigerer“ durchgreifen

Sanktionen beim Bürgergeld: Jobcenter-Beschäftigte plädieren für mehr Härte – primär um Empfänger zu Terminen zu bewegen. Die Einschnitte sind jedoch zweischneidig.

Berlin – Das Bürgergeld sollte einen Paradigmenwechsel einleiten: Die Jobcenter sollten auf Augenhöhe mit den Empfängern agieren und gemeinsam nach Wegen suchen, wie sie Arbeit finden und den Bezug der Sozialleistung beenden können. Sanktionsmöglichkeiten wurden zwischenzeitlich auf maximal 30 Prozent des Regelsatzes beschränkt. Für höhere Kürzungen gibt es enorme Hürden. Die Mitarbeiter halten diese für „realitätsfern“.

Jobcenter-Mitarbeiter fordern in einer Umfrage härtere Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger – wichtigstes Ziel ist, dass diese zu Terminen erscheinen. (Montage)

Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten sieht das laut einer Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als falschen Weg. Rund zwei Drittel wünschen sich höhere Sanktionen. Zehn Prozent der Befragten sprechen sich gar für die vollständige Streichung des Bürgergeld-Regelsatzes und der Miet- und Heizkostenzahlungen aus.

Jobcenter-Mitarbeiter fordern härtere Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger

Etwas mehr als ein Fünftel befürwortet zumindest die 100-prozentige Kürzung des Regelsatzes. Mit 26 Prozent würde etwas mehr als ein Viertel der Jobcenter-Mitarbeiter die Sanktionen über die bisherige Obergrenze von 30 Prozent hinaus anheben. Nur rund neun Prozent sprechen sich dagegen für keine oder zumindest niedrigere Leistungsminderungen aus.

Ziel der kompletten Streichung ist laut der IAB-Studie, dass die Bürgergeld-Empfänger wieder zu Terminen ins Jobcenter kommen. Rund zwei Drittel stimmen dem zu. 55 Prozent stimmen dem Ziel zu, mit den harten Kürzungen vor Leistungsmissbrauch abzuschrecken. Rund die Hälfte sieht es als Ziel an, die Menschen in Arbeit zu bringen.

Über die Umfrage

Das IAB hat jeweils Anfang 2024 und 2025 mehr als 3000 Jobcenter-Beschäftigte unter anderem dazu befragt, wie hoch Leistungsminderungen aus ihrer Sicht ausfallen sollten, welche Hoffnungen sie mit einer Kürzung des Regelsatzes von 100 Prozent verbinden und welche Erfahrungen sie damit gemacht haben. Beim IAB handel es sich um die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Diese betreibt gemeinsam mit den Kommunen drei Viertel aller Jobcenter betreibt.

Das spiegelt auch das Verhältnis der Sanktionen wider. Denn mit 86 Prozent kürzen die Jobcenter Bürgergeld-Empfängern mehrheitlich wegen verpassten Terminen den Regelsatz. In den zwölf Monaten von September 2024 bis August 2025, was den neusten Daten entspricht, machten diese 349.243 von 406.306 Kürzungen aus. Abgelehnte Jobangebote, die in der „Totalverweigerer“-Debatte im Fokus sind, machen mit 26.127 Fällen lediglich 6,4 Prozent der Sanktionen aus.

Regeln für Bürgergeld-Streichungen „realitätsfern“ – kritisieren Jobcenter-Beschäftigte

Bereits seit März 2024 gibt es die Möglichkeit, Bürgergeld-Empfängern den vollständigen Regelsatz für zwei Monate zu streichen. Die Miete sowie die Heizkosten zahlen die Jobcenter weiterhin. Diese „Totalsanktionen“ kommen in der Realität kaum vor. Eine frühere IAB ging von einer niedrigen zweistelligen Anzahl aus. Grund seien die hohen Anforderungen. Laut den befragten Jobcenter-Beschäftigten seien diese Hürden „realitätsfern“.

Um die „bürokratischen Hürden“ für die Bürgergeld-Streichung zu umgehen, wählen die Jobcenter-Mitarbeiter laut der Befragung ein anderes Instrument: die vorläufige Zahlungseinstellung. 60 Prozent stimmen der These zu, dass das Mittel eine „unbürokratische Version der 100-Prozent-Kürzung sei“.

Rechtlich ist das jedoch eine andere Regelung als die Leistungsminderungen, wie Sanktionen offiziell heißen. Dabei zahlen die Jobcenter kein Bürgergeld mehr aus. Das ist möglich, wenn etwa Informationen zur Festlegung der Leistungshöhe fehlen. Wenn das Problem behoben ist, erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung, bei Sanktionen ist das nicht der Fall.

Harte Sanktionen kann Vermittlungsprozess aus dem Bürgergeld in Arbeit erschweren

„Angst und mangelndes Vertrauen können eine erfolgreiche Beratung und Arbeitsvermittlung erheblich erschweren – und damit einen wesentlichen gesetzlichen Auftrag der Jobcenter“, erklärte IAB-Forscherin Sarah Bernhard mit Blick auf die harten Sanktionen. Auch 30 Prozent der Jobcenter-Beschäftigten stimmen der Aussage zu, dass die Kürzungen die vertrauensvolle Beratungsbeziehung gefährde.

„Die Jobcenter stehen vor der Herausforderung, in ihren Beratungsgesprächen Sanktionierungsmöglichkeiten als glaubhaften Druck mitschwingen zu lassen und gleichzeitig eine gute Beratungsdienstleistung zu erbringen“, so Bernhard. Harte Sanktionen können dabei schaden. Denn eine Umfrage von Sanktionsfrei unter Bürgergeld-Empfängern hat gezeigt, dass sie arbeiten wollen. Häufig vermissen sie jedoch Unterstützung der Jobcenter.

Rubriklistenbild: © Martin Schutt/Jens Kalaene/dpa

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