Forscher mit Empfehlung
Bürgergeld-Dilemma offenbart: Staat gegen „Totalverweigerer“ machtlos
Die Merz-Regierung beabsichtigt schärfere Sanktionen gegen „Totalverweigerer“. Sie sollen Bürgergeld verlieren. Eine aktuelle Studie deckt jedoch mögliche Fehler auf.
Berlin – Der erste Gesetzentwurf zum Umbau des Bürgergelds zur „neuen Grundsicherung“ steht kurz bevor, das zuständige Arbeitsministerium von Bärbel Bas will das Papier im Herbst vorlegen. Gleichzeitig dominiert die Debatte, ob und wie der Sozialstaat noch finanzierbar ist. Kanzler Friedrich Merz will beim Bürgergeld rund fünf Milliarden Euro sparen.
Ein Baustein dazu ist die Stärkung des Prinzips des Forderns. Die Koalition von Union und SPD planen einen „vollständigen Leistungsentzug“ für diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die „wiederholt zumutbare Arbeit“ ablehnen. Das müsse der „Kern des Kerns“ der „neuen Grundsicherung“ sein, „dass wir in Zukunft jemanden nicht nur sanktionieren, wenn er eine zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt“, hatte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erst kürzlich betont. „Er darf gar kein Bürgergeld mehr bekommen.“
„Totalverweigerer“ sollen kein Bürgergeld mehr bekommen: Sanktionen bereits möglich
Besonders für die Union ist die Härte gegen die sogenannten „Totalverweigerer“ ein entscheidender Teil der Reform. Mitten in den politischen Streit hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, eine Studie zu den bereits möglichen Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger, die wiederholt Arbeits- und Ausbildungsangebote ablehnen.
Konkret gibt es seit Ende März 2024 die Möglichkeit, dass Jobcenter den Bürgergeld-Regelbedarf für zwei Monate vollständig streichen. Das zielt auf Empfänger ab, die innerhalb eines Jahres zwei Angebote ablehnen und damit in der politischen Debatte unter die lose Definition der „Totalverweigerer“ fallen.
Neue Studie: Zahl harter Bürgergeld-Sanktionen für „Totalverweigerer“ im „niedrigen zweistelligen Bereich“
Die IAB-Studie bestätigt dabei, was aus den Jobcentern schon länger zu hören ist: Wegen der hohen Hürden für die vollständige Streichung des Regelsatzes überrasche nicht, „dass es verschiedene Hinweise gibt, die in diese Richtung deuten“, heißt es darin. „So spricht viel dafür, dass die Gesamtzahl dieser Leistungsminderungen zwischen April 2024 und Juni 2025 im niedrigen zweistelligen Bereich lag.“
Bedeutet: Weniger als 100 Bürgergeld-Empfänger sind nach Einschätzung der Fachleute sanktioniert worden. Das IAB verweist jedoch darauf, dass die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) dabei „nicht qualitätsgesichert seien“. Das sei auch nicht möglich, denn „aufgrund der extrem geringen Fallzahlen“ greifen die üblichen Testverfahren nicht.
Zuvor hatten BA-Sprecher immer wieder darauf verwiesen, dass sie nicht erheben, wie oft Leistungsberechtigte wegen abgelehnten Angeboten sanktioniert wurden. Offiziell sprachen die Jobcenter im gesamten Jahr 2024 23.352 Leistungsminderungen aus diesem Grund aus. Neue Zahlen vom August 2025 für den Zeitraum ab September 2024 sehen eine minimale Steigerung auf 26.127 Sanktionen. Angesichts von rund vier Millionen Bürgergeld-Empfängern, die als erwerbsfähig gelten, ist das eine Minderheit.
Jobcenter haben 455 Bürgergeld-Empfänger über die Möglichkeit der Totalsanktionen belehrt
In der aktuellen Studie haben die IAB-Experten zusätzlich untersucht, wie oft Jobcenter Bürgergeld-Empfänger über die Möglichkeit dieser Sanktion belehrt haben. Dabei habe es im Testzeitraum von April 2024 bis März 2025 455 Fälle gegeben, die mindestens eine solche Warnung bekommen haben.
Die Sanktion und die Belehrung über die Folgen dürfte damit nicht „zu hinreichend vielen zusätzlichen Arbeitsaufnahmen führen“, um das im Gesetzentwurf ausgegebene Sparziel von 170 Millionen Euro pro Jahr zu erreichen, folgern die Experten. „Aus dem gleichen Grund dürfte auch das Prinzip des Forderns durch die Neuregelung in der Praxis kein substanziell stärkeres Gewicht erfahren“, heißt es in der Studie.
Rechtliche Hürden sind Ursache für die ausbleibenden „Totalverweigerer“-Sanktionen
Als Ursache für die geringe Zahl der Leistungsminderungen verweisen die Forscher auf die rechtlichen Hürden von Sanktionen, besonders von vollständigen Kürzungen. Es handele sich um „eine sehr voraussetzungsvolle Regelung“, heißt es etwa in der Mitteilung. So muss laut Gesetz die Arbeitsaufnahme „tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden“. Dazu müsste die Kürzung aufgehoben werden, wenn die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht.
Zusätzlich gibt es allgemeine Hürden von Sanktionen, denn die Grundsicherung leitet sich direkt vom Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ab. Daher hat das Bundesverfassungsgericht Kürzungen, besonders den vollständigen Entzug, an hohe Hürden gekoppelt. Zudem sind Kürzungen zum Beispiel nicht möglich, „wo sie mit einer außergewöhnlichen Härte verbunden wären“. Das wäre etwa bei drohender Obdachlosigkeit durch ausbleibende Zahlung der Miete der Fall.
Bürgergeld-Streichung ohne Wirkung: Forscher sprechen Merz-Regierung andere Empfehlung aus
Angesichts der Debatte um die Bürgergeld-Reform sprechen die IAB-Forscher der Bundesregierung eine klare Empfehlung aus – die weg von den Totalsanktionen geht: Wenn man „stärker auf das Fordern setzen möchte, sollte man daher eher an eine längere Dauer der Leistungsminderung denken als eine Leistungsminderung von mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelsatzes“.
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