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Finanzen

Neuerungen und Fristen im Oktober 2023 – viele Verbraucher finanziell betroffen

Der neue Monat bringt wieder einige gesetzliche Maßnehmen und Fristen mit sich. Was man vom Heizen bis zur Steuererklärung jetzt darüber wissen sollte.

Heizkostenzuschuss – Frist im Oktober beachten

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, können die sogenannten Härtefallhilfen des Bundes für nicht leitungsgebundene Energieträger seit dem 8. Mai rückwirkend für 2022 beantragen. Eine wichtige Frist läuft jedoch bald aus: Die Anträge müssen bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. „Maximal erhalten Antragstellerinnen und Antragstellern eines Privathaushalts 2.000 Euro Unterstützung. Voraussetzung ist aber, dass die Entlastung mindestens 100 Euro beträgt“, hatte dpa unter anderem zu den möglichen Entlastungen für Betroffene erklärt.

Einige der Neuerungen ab Oktober machen sich finanziell bei zahlreichen Menschen bemerkbar.

Zwei Gasumlagen sinken auf null Cent – Entlastungen ab Oktober?

Die geplante Absenkung von zwei Umlagen bei Erdgas kann Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zufolge zu einer Entlastung von Kunden ab diesem Herbst führen – vorausgesetzt, die Absenkungen werden von den Versorgern weitergegeben. Die Senkung der Regelenergie-Umlage zum 1. Oktober bedeute bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch eine Entlastung von 122 Euro, wie Verivox laut dpa berichtet hatte. Hinzu komme eine weitere Absenkung zum selben Datum, die acht Euro ausmache. Die Preissenkung erfolge jedoch nicht automatisch, hatte Verivox in seiner Mitteilung vom 23. August betont – „Gaskunden sollten daher ihren Tarif prüfen“, hieß es.

Uneins ist die Ampel unterdessen Berichten zufolge noch, was die Gas-Mehrwertsteuer betrifft. „Finanzminister Lindner will offenbar die Mehrwertsteuer auf Gas wieder auf den ursprünglichen Stand setzen“, berichtete Tagesschau.de (Stand: 17. September) – wodurch sich Gaskunden zum Jahreswechsel womöglich wieder auf höhere Preise einstellen müssten, wie Experten warnen. Beschlossen ist jedoch noch nichts. Die SPD lehne die Überlegungen ab, den Mehrwertsteuersatz auf Gas bereits ab dem 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent anzuheben, wie N-TV.de ebenfalls am 17. September berichtet hatte.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Steuererklärung 2022 muss Anfang Oktober beim Finanzamt sein

Wer für das Jahr 2022 eine Steuererklärung abgeben muss, sollte die Abgabefrist am 2. Oktober 2023 nicht versäumen. Sonst droht ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt. Die Stiftung Warentest gibt Tipps, wie die Steuererklärung auf die Schnelle noch gelingen kann. Lässt man die Steuererklärung lieber von einem Lohnsteuerhilfeverein – oder auch von einem Steuerberater – machen, hat man bis zur Abgabe der Steuererklärung 2022 übrigens noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit. 

Auch eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen – in vielen Fällen gibt es laut der Stiftung Warentest Geld zurück. So können Steuerzahler zum Beispiel einen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen können, oder zum Beispiel Ausgaben für Gartenarbeiten oder Handwerkerleistungen. Auch Krankheitskosten können zum Teil steuerlich berücksichtigt werden.

Rubriklistenbild: © Monika Skolimowska/dpa

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