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Fürs Finanzamt

Steuererklärung 2022: Fünf Last-Minute-Tipps – Abgabefrist endet bald

Wer für das Steuerjahr 2022 eine Erklärung abgeben muss, hat nicht mehr allzu lange Zeit. Experten der Stiftung Warentest geben Tipps, wie es noch rechtzeitig gelingt.

Wer eine Erklärung für das Steuerjahr 2022 abgeben muss, hat – ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins – noch bis spätestens 2. Oktober Zeit. Bis dahin muss die Erklärung beim Finanzamt sein. Ansonsten riskieren Betroffene einen Verspätungszuschlag. Darauf verwies die Stiftung Warentest in einer Mitteilung. Die Experten erklären fünf Wege, wie es mit der Steuererklärung mit Blick auf die wichtige Abgabefrist noch rechtzeitig klappen kann.

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Steuererklärung 2022: Tipps für die Last-Minute-Erklärung

  1. Onlineportal Elster nutzen: Am schnellsten gehe es für alle, die schon einen Elster-Zugang haben, berichtet die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dann ist über das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung oder mit einer anderen Steuersoftware die Abgabe im Extremfall noch um 23.59 Uhr am Stichtag möglich.“
  2. Steuererklärung auf Papier erstellen: Ohne Elster-Zugang oder Personal­ausweis mit Online­funk­tion sei die „klassische Erklärung auf Papier für die kurz­fristige Abgabe besser geeignet“, heißt es ebenfalls auf Test.de. Auch bei der Erklärung auf Papier spielten die „E-Daten“ eine wichtige Rolle. „Daten, die das Finanz­amt schon hat, etwa die Lohn­steuer­daten, Belege über Kirchen­steuer oder Rentenbeiträge, müssen Steuerzahler nicht mehr eigens eintragen.“ Diese Daten seien auf den Formularen durch dunkelgrün hinterlegte Felder gekenn­zeichnet – „besonders zahlreich in den Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand“. Den Brief erst am Stichtag für die Pflichtabgabe loszuschicken, reicht den Steuerexperten zufolge allerdings nicht. Spätestens an diesem Tag müsse die Erklärung beim Amt ankommen, so der wichtige Hinweis. Wer so spät dran sei, könne seine Erklärung aber immer noch in den Hausbriefkasten seines Finanzamtes einwerfen.
  3. Verpflichtende Formulare zuerst vorlegen: Wichtig ist den Experten zufolge vor allem, dass die verpflichtenden Formulare zum Stichtag vorliegen und die Frist dadurch eingehalten wird. Zu den Formularen, die bei der Steuererklärung verpflichtend sind, zählen laut Test.de „der Haupt­vordruck und das Formular zum Einkommen, bei Angestellten und Beamten die Anlage N oder Rentne­rinnen und Rentnern die Anlage R. Eltern müssen die Anlage(n) Kind beilegen.“ Bei allem, was über die Pflicht hinausgeht, kann man den Fachleuten zufolge Unterlagen im Zweifel auch noch nachreichen – doch auch hier muss man sich an die zeitlichen Vorgaben halten: „Nicht berück­sichtigte Ausgaben, zusätzliche Formulare und andere Posten gehen damit nicht verloren. Nach dem Erhalt des Steuer­bescheids beginnt eine einmonatige Einspruchsfrist. Während dieser akzeptiert das Finanz­amt zusätzliche Abzugs­posten oder Formulare“, informiert die Stiftung Warentest ebenfalls in dem Beitrag.
  4. Frist­verlängerung beantragen: Wer seine Steuererklärung nicht inner­halb der gesetzlichen Frist schaffe, könne das Finanz­amt um eine Verlängerung bitten – „telefo­nisch, schriftlich oder direkt über Elster“, heißt es weiter auf Test.de. Damit das Amt dies akzeptiere, müssten einige Punkte erfüllt sein: „Zunächst muss jemand einen triftigen Grund haben. Das bloße Fehlen von Dokumenten etwa zählt nicht. Gute Aussichten haben aber alle, die Gründe wie einen Kranken­haus­auf­enthalt, Umzug oder Todes­fall in der Familie nennen können“, berichtet Test.de. „Zweitens sollte bei der Bitte um Verlängerung ein realistisches Datum angegeben sein, zu dem die Erklärung vorliegen wird, zum Beispiel einen Monat später.“
  5. Einen Profi fragen: Ist auch die Verlängerung zu kurz oder lehnt das Amt ab? Dann kann es sich lohnen, einen Profi zu konsultieren. Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erstellen lassen, gelten nämlich andere Abgabefristen – für das Steuerjahr 2022 hätten Betroffene dann noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Welche Abgabefristen außerdem für die Steuererklärung 2023 und 2024 gelten.

Rubriklistenbild: © Zoonar.com/Erwin Wodicka - wodicka@aon.at/Imago

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