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Steuererklärung

Oma hilft als Babysitter? In welchen Fällen Sie Kinderbetreuungskosten bei der Steuer angeben können

Sind durch die Kinderbetreuung Kosten entstanden, können Eltern sie zum Teil steuerlich entsprechend geltend machen.

Von der Kita bis zum Hort: Die Kinderbetreuung geht ins Geld. Ein Teil der Kosten lässt sich steuerlich absetzen – bei der Steuer angeben kann man zum Beispiel Beiträge an Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort oder Krippe. Insgesamt lassen sich bis zu 4.000 Euro Betreuungs­kosten pro Kind absetzen, wie die Stiftung Warentest erklärt

Kinderbetreuung durch die Großeltern

Auch, wenn nahe Verwandte auf die Kleinen als Betreuungsperson aufpassen, unterstützt der Fiskus dabei gegebenenfalls – Experten erklären, in welchen Fällen sich bestimmte Kosten absetzen lassen, wenn beispielsweise auch Oma oder Opa bei der Kinderbetreuung helfen. „Insbesondere Groß­eltern helfen oft aus – meist ein familiärer Gefallen“, heißt es in einem Beitrag der Stiftung Warentest auf Test.de. „Steuerlich kann sich dieser auswirken, wenn die Kindes­eltern im Gegen­zug einen Zuschuss zur Rente über­weisen.“ Diesen Lohn müssten betreuende Groß­eltern aber als Einkommen versteuern, so der wichtige Hinweis.

Am ehesten lohne sich für beide Seiten „eine Betreuung auf Minijobbasis“, bei der monatlich (seit 1. Oktober 2022) maximal 520 Euro fließen, wie die Stiftung Warentest erklärt. „Für den Betrag führen die Kindes­eltern pauschal Steuern und Sozial­abgaben an die Minijobzentrale ab“, heißt es in dem Beitrag auf Test.de.

Wie lassen sich entstandene Kosten von der Steuer absetzen? Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt mitspielt, ist den Experten zufolge, dass man in einem Vertrag den Umfang der regelmäßigen Betreuung festlegt – „mit Wochen­tagen, Stundenzahl und Lohn“, wie Test.de unter anderem erklärt. Das Entgelt müssten die Eltern des Kindes außerdem „zeit­nah über­weisen“. Die Stiftung Warentest rät Familien, die einen solchen Betreuungsvertrag mit Angehörigen abschließen wollten, allerdings dazu, „vorab einen Steuerberater hinzuziehen, um Ärger mit dem Amt zu vermeiden“, wie es in dem Beitrag heißt. Zudem gibt es eine Einschränkung: Wohne die verwandte Betreuungs­person im selben Haushalt, seien keine Kosten absetz­bar.

Oft helfen die Großeltern bei der Betreuung ihrer Enkelkinder.

Babysitter: Wann lassen sich Betreuungskosten absetzen?

Auch der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt, worauf man achten sollte, wenn man etwa Großmutter oder Großvater fürs Babysitten bezahlt und die Kosten bei der Steuer anschließend geltend machen will: „Machen Sie eine Arbeitsvereinbarung. Das bedeutet: Sie schreiben auf ein Blatt Papier den Namen und die Adresse der Oma, wie oft und wie lange sie Ihren Sprössling betreut, welche Aufgaben dazu gehören und wie hoch der Stundenlohn ist“, erklärt der VLH in einer Mitteilung vom 1. August. „Der Vertrag sollte so gestaltet sein, wie Sie ihn auch mit einem fremden Babysitter aufsetzen würden. Unterschreiben Sie gemeinsam diese Vereinbarung.“ Zudem empfiehlt der VLH, sich jede Woche oder jeden Monat eine entsprechende Rechnung von der Betreuungsperson ausstellen zu lassen. Wichtig ist es, wenn es um die Kosten für den Babysitter geht, dass man das Geld überweist und die Überweisungsträger sammelt, so zudem der Rat der Experten. Denn, so heißt es ebenfalls in der Mitteilung des VLH: „Barzahlungen erkennt das Finanzamt nämlich nicht an.“

Großeltern als Babysitter: Fahrkosten gegebenenfalls berücksichtigen

Anders sieht es aus, wenn Oma oder Opa den Enkel unentgeltlich betreuen – dann lassen sich den Experten zufolge gegebenenfalls die Fahrtkosten absetzen. „Sie ersetzen die Fahrt­kosten, die den Groß­eltern für das Umherfahren entstehen (Finanzge­richt Baden-Württem­berg, Az. 4 K 3278/11): 30 Cent pro Kilo­meter dürfen sie dafür pauschal ansetzen“, heißt es auf Test.de. Auch hier gelten jedoch die Regeln des Fremdvergleichs, wie der Beitrag erklärt. Sprich: „Die betreuende Person muss eine Rechnung stellen und darin Fahrten und Aufsicht auflisten und dies bei Rück­fragen des Finanz­amts etwa mit Tank­quittungen belegen können.“

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Steuererklärung noch nicht erledigt? Welche Abgabefristen gelten.

Rubriklistenbild: © Ute Grabowsky/photothek.de/Imago

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