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Finanzen

Steuererklärung 2022: Wie Sie Krankheitskosten geltend machen

Experten raten, Arztrechnungen und andere Belege zu sammeln. Manchmal lohnt es sich auch, bestimmte Kosten zu bündeln.

Wer die Steuererklärung für das Jahr 2022 noch nicht erledigt hat, sollte auch an die Krankheitskosten denken. Denn, wer manche Ausgaben wie beispielsweise für den Zahnarzt oder Brillen steuerlich geltend macht, kann in der Summe eine Menge Geld sparen. Experten erklären, worauf es ankommt.

Steuererklärung 2022: Wie macht man Krankheitskosten geltend?

Ob Arztbesuche oder Medikamente – in manchen Fällen übernehmen Krankenkassen nur einen Teil der anfallenden Kosten, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) schildert. Die Krankheitskosten beziehungsweise Gesundheitskosten, auf denen Versicherte „sitzen bleiben“, lassen sich demzufolge als sogenannte außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Allerdings, so erklärt die VHL ebenfalls laut Mitteilung auf ihrer Website: „Das Finanzamt erkennt nur unmittelbare Krankheitskosten an. Das sind Krankheitskosten oder Gesundheitskosten, die Ihnen für die Heilung einer Krankheit oder die Linderung ihrer Folgen entstehen.“ Ausgaben für eine Krankheitsvorbeugung könne man „in der Regel“ nicht absetzen, so die Experten.

Bei der Steuererklärung sollte man auch die Gesundheitskosten geltend machen – so lässt sich oft viel Geld sparen.

„Das Finanz­amt akzeptiert alle Krank­heits­kosten, die Ihnen für medizi­nisch notwendige Behand­lungen entstanden sind und die Sie mittels ärzt­licher Verordnung oder Attest im Zweifels­fall nach­weisen können“, informiert zudem die Stiftung Warentest in einem Beitrag auf Test.de. Das gelte auch bei selbst verschuldeten Verkehrs- oder Sport­unfällen. „Versicherungs­leistungen müssen Sie aber vorrangig in Anspruch nehmen.“

Steuererklärung: Experten raten, bestimmte Kosten zu bündeln

Die Experten der Stiftung Warentest empfehlen, sämtliche Ausgaben innerhalb eines Kalenderjahres zu bündeln und alle Belege zu fürs Finanzamt sammeln. „Über­legen Sie zum Beispiel, ob Sie Kosten für Zahn­ersatz, Brille oder Augen­lasern in ein gemein­sames Jahr schieben können“, heißt es zudem auf Test.de. Ob Verordnung, Privatrezept oder Kauf­quittung – alle Belege sollte man sorgfältig aufheben, „vor allem, wenn Sie größere Ausgaben stemmen müssen, etwa während einer langen Krankheit“.

Krankheitskosten: Wie wird die zumut­bare Belastung berechnet?

Wie hoch die zumut­bare Belastung ist, hängt „in erster Linie vom Einkommen, Familien­stand und Kinder­zahl“ ab, heißt es weiter in dem Beitrag auf Test.de. „Allerdings muss das Finanz­amt seit 2017 diesen Eigen­anteil stufen­weise ermitteln.“ Nur der Teil des Gesamt­betrags der Einkünfte, der 15.340 Euro und 51.130 Euro über­steige, werde mit dem jeweils höheren Prozent­satz belastet, informiert die Stiftung Warentest in dem genannten Beitrag.

Die Experten erklären es exemplarisch am Beispiel einer Familie (Paar mit zwei Kindern), die in diesem Jahr „bereits 1.700 Euro für Behand­lungen selbst bezahlen musste“. Ihre zumut­bare Belastung betrage „1. 346 Euro bei 50.000 Euro Einkünften“. Lasse sich die Mutter im Dezember ein Zahnimplantat einsetzen, zu dem sie 700 Euro zuzahlen müsse, komme die Familie „insgesamt auf 2.400 Euro Ausgaben“. Davon könne sie „1.054 Euro als außergewöhnliche Belastung abziehen“, so die Beispiel-Rechnung in dem Beitrag.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Auch manche Kosten für Handwerkerarbeiten im Garten, Hof oder auf dem Grundstück lassen sich übrigens steuerlich absetzen.

Rubriklistenbild: © Shotshop/Imago

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