Wohnungsbau in Waldkraiburg
Kindergärten, Schulen, Straßen: Investoren in Waldkraiburg müssen für Allgemeinheit zahlen
Bei großen Wohnungsbau-Projekten in Waldkraiburg müssen sich Investoren an den Folgekosten beteiligen. Ein Beispiel zeigt, dass es um sehr viel Geld geht.
Waldkraiburg – „Wir hatten das schon am Netzsch-Wohnprojekt diskutiert und wir wollen daran festhalten“, sagte Bürgermeister Robert Pötzsch (UWG). Er bezog sich auf die sozialen Folgekosten, die einer Kommune durch größere Wohnbau-Projekte entstehen können. Weil man zum Beispiel Plätze für die Kinderbetreuung in Krippen, Kindergarten oder Hort schaffen und unterhalten muss. Kosten für die soziale Infrastruktur einer Kommune. „Durch Wohnungsbau werden immer Folgekosten ausgelöst“, erklärte Bauamtsleiter Carsten Schwunck.
Zum Beispiel Kinderbetreuung
Nicht nur einmal drehten sich die ersten Diskussionen zu den größeren Wohnbau-Projekten darum, wie zum Beispiel zu erwartende Betreuungskosten für Kinder abgefedert werden können. Jetzt also will es die Stadt tatsächlich erstmals umsetzen, dass sich Investoren an den sozialen Folgekosten beteiligen sollen.
Zwei größere Wohnbau-Projekte betroffen
Das betrifft aktuell zwei größere Wohnbau-Projekte: Zum einen die Pläne auf dem ehemaligen Netzsch-Gelände in der Liebigstraße und zum anderen das geplante Baugebiet Waldkraiburg-West. In diesem Zusammenhang hatte es Bauamtsleiter Carsten Schwunck im Sommer bereits angedeutet, dass die sozialen Folgekosten berücksichtigt werden sollen. Dieses Baugebiet ist auch der Ursprung, dass sich der Stadtrat nun auf eine Regelung zu den sozialen Folgekosten verständigt hat. Davon betroffen sind in Waldkraiburg-West aber nicht nur Investoren: „Geregelt wird das in einem städtebaulichen Vertrag. Als größter Grundstückseigentümer wird die Stadt auch den größten Anteil daran tragen“, hatte Schwunck erklärt.
Betroffen sind davon aber nicht alle Wohnbau-Projekte: Die sozialen Folgekosten kommen erst bei Maßnahmen ab 30 Wohneinheiten zum Tragen, die in zeitlichem Zusammenhang mittels Bauleitplanverfahren verwirklicht werden. Die Kosten werden auf die maximal zulässige Geschossfläche verteilt und beläuft sich aktuell auf 45,13 Euro pro Quadratmeter. Eine Berechnung, die sich aber auch ändern kann. „Die Berechnung passt sich an, weil die Kosten steigen“, erklärte Bürgermeister Robert Pötzsch. Die Kosten sollen nämlich gemäß dem Index des Statistischen Bundesamtes regelmäßig angepasst werden, konkretisierte es Schwunck.
Wie sich die Berechnung auswirkt, dazu hat die Stadt das Beispiel für die Pläne am ehemaligen Netzsch-Werk in der Sitzung offengelegt. Mit zusätzlichen Kosten von rund 700.000 Euro rechnen die Investoren.
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte bereits in einer nicht-öffentlichen Sitzung darüber beraten, die Stadt hatte zwischendurch auch das Gespräch mit den Investoren für das Netzsch-Gelände gesucht und sie über ihre Pläne informiert.
Folgekosten als Steuerungsfunktion
Den Plänen kann CSU-Fraktionssprecher Anton Sterr positives abgewinnen. „Es ist richtig, die Kosten für zusätzliches Wohnrecht umzulegen.“ Für ihn komme dies einer Steuerungsfunktion gleich. „Bei 100 neuen Wohneinheiten steigt der Bedarf im gesamten Betreuungsbedarf“, macht er klar. Solche Faktoren müsse man bei der Stadtentwicklung berücksichtigen, wenn zusätzliches Baurecht geschaffen wird. Ein städtebaulicher Vertrag, wie er bei den beiden Wohnprojekten mit den Eigentümern geschlossen werden soll, schafft Klarheit. „Die Investoren sollen wissen, worauf sie sich einlassen.“
Doch können Investoren die sozialen Folgekosten umgehen? „Was passiert, wenn ein größeres Baugebiet in mehreren Abschnitten entwickelt wird“, wollte Harald Jungbauer (CSU) wissen. So, dass die Zahl der Wohneinheiten in allen Bauabschnitten unter 30 bleibt? Einen solchen Ausweg gibt es allerdings nicht.
Denn entscheidend für die Berechnung ist die Gesamtgröße und nicht die Größe einzelner Bauabschnitte. „Die sozialen Folgekosten beziehen sich auf den Bebauungsplan und wie viele Wohneinheiten in diesem Gebiet realisiert werden“, erklärte Schwunck. Kosten, die dann für alle beteiligten Investoren fällig werden.
Der Stadtrat stimmte einstimmig dafür, mit Grundstückseigentümern städtebauliche Verträge abzuschließen, in dem sich die Investoren zur Übernahme von Kosten verpflichten, die durch städtebauliche Maßnahmen entstehen.