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Gemeinderat ringt um Lösung

Privat oder öffentlich? Warum der Streit um den Zaunlehen Weg noch andauern könnte

Ludwig Rausch, Claudia Maier und Roland Gaisbauer
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Sie wollen den Weg über Zaunlehen nach Kolbing als öffentlichen Weg erhalten (von links): Ludwig Rausch, Claudia Maier und Roland Gaisbauer.

Um den Zaunlehen Weg in Kraiburg kehrt noch immer keine Ruhe ein. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat erneut über den Weg beraten. Doch der Streit könnte andauern.

Kraiburg – Viel Wirbel gibt es um einen eigentlich unscheinbaren Feld- und Waldweg, der die Kraiburger Ortsteile Wanklbach und Kolbing miteinander verbindet. Er führt über das Anwesen Zaunlehen. Der Gemeinderat diskutiert schon seit geraumer Zeit, ob er aus dem öffentlichen Weg einen privaten macht – juristisch nennt man das „einziehen“. In der jüngsten Sitzung lag den Marktgemeinderäten eine mögliche Lösung vor, die aber weiteren Streit erzeugen könnte.

Zum Hintergrund: Schon 2013 verfolgte die Gemeinde den Plan, den Zaunlehen Weg einzuziehen – vollzog dies damals aber offenbar nicht wirksam. Als ein neuer Eigentümer das damals baufällige Anwesen Zaunlehen kaufte, sei diesem keine Widmung als öffentlicher Weg bekannt gewesen. Nun würde der öffentliche Weg direkt durch den privaten Hof des Eigentümers führen.

Gaisbauer möchte öffentlichen Weg erhalten

Kritisch sieht das Roland Gaisbauer, der den öffentlichen Weg gerne erhalten möchte. „Ich brauche den Weg, um mein Grundstück zu erreichen und den Wald zu pflegen“, sagte er im März 2023 gegenüber den OVB Heimatzeitungen. Ihm gehören fast 4000 Quadratmeter Wald, die über den Weg zugänglich sind. Bei einem Einzug fürchtet er um seine privaten Geh- und Fahrtrechte.

Etwa hundert Unterschriften sammelte er laut eigener Aussage gegen das Vorhaben und überreichte diese bis zum Ende der Einspruchsfrist am 19. April 2023 Kraiburgs Bürgermeisterin Petra Jackl (CSU).

Gemeinderat möchte rechtssichere Lösung

Der Gemeinderat ist indes entschlossen, „eine gut vorbereitete, rechtssichere Lösung für das Problem zu finden“, wie Bürgermeisterin Jackl gegenüber den OVB Heimatzeitungen betonte. Darum seien mehrere Anwälte mit der Thematik beschäftigt gewesen und das habe gedauert.

Die Verbindung zwischen der Trostberger Straße und Kolbing (rot markiert) sorgt in Kraiburg für Wirbel.

Der neue Vorschlag lag jetzt den Marktgemeinderäten vor: Der nicht ausgebaute öffentliche Feld-Waldweg vom Anwesen Zaunlehen bis zur Einmündung in die Trostberger Straße soll teileingezogen und zum beschränkt öffentlichen Weg werden. „Der Weg hat in diesem Abschnitt die Verkehrsbedeutung verloren“, heißt es im Beschlussvorschlag.

Vorwurf der „Spezlwirtschaft“ widersprochen

„Der Zaunlehen Weg beschäftigt die Verwaltung und den Gemeinderat schon seit geraumer Zeit, ich kann verstehen, dass das dem ein oder anderen schon zu lange dauert“, ergriff Gemeinderat Werner Schreiber (SPD) das Wort. Aber zu erwarten, dass der Gemeinderat das Thema deswegen einfach ruhen lasse, sei absolut lebensfremd. „Einfach ist bei diesem Verfahren gar nichts.“

Schreiber zeigte sich erzürnt über den Vorwurf der „Spezlwirtschaft“, den Gaisbauer gegenüber den OVB Heimatzeitungen äußerte. „Ich bin seit mehr als zwanzig Jahren im Gemeinderat und eine Bevorzugung von Personen weise ich mit aller Deutlichkeit zurück“, betonte er.

Rückkehr zur sachlichen Ebene

Auch Bürgermeisterin Jackl gab an, sich durch Aussagen wie diese in „ihrer Ehre verletzt zu fühlen“. „Ich würde das als etwas überspitzte Meinungsäußerung im politischen Diskurs bewerten und hoffe, dass wir auf ein normales Maß gemeinsamer Kommunikation zurückkommen – es geht jetzt hier um die Sache“, sagte sie.

Diese Stellungnahmen des Gemeinderates weist Gaisbauer stellvertretend für die Interessengemeinschaft Zaunlehen Weg zurück. „Es ist vielmehr klare, in Deutschland geforderte Zivilcourage, Unzufriedenheit über das Verhalten einer öffentlichen Institution direkt anzusprechen“, äußert er gegenüber den OVB Heimatzeitungen. Gleichzeitig spricht auch er sich dafür aus, auf die sachliche Ebene zurückzukehren.

Beschlussvorschlag angenommen

Zur Sache selbst sagte Gemeinderat Schreiber: „Ob der Weg seine Verkehrsbedeutung verloren hat, ist weniger eine rechtliche als eine praktische Frage – einfach gesagt: Wird der Weg gebraucht?“ Werde der Weg ersatzlos eingezogen, verschwinde er nicht zwangsläufig, sondern werde zu einer privaten Zufahrt. „Aus meiner Sicht ist ein vollständiges Einziehen des Feldweges nicht möglich, da der Weg genutzt und gebraucht wird“, sagte er. Für seine umfassenden Ausführungen erhielt er zustimmendes Tischklopfen der anderen Gemeinderäte.

Einstimmig und ohne weitere Diskussion nahmen die Gemeinderäte den Beschlussvorschlag an. Das Vorhaben soll nun erneut ausgelegt werden. Bürgerinnen und Bürger haben dann drei Monate Zeit, Einwendungen vorzubringen. Anschließend soll der endgültige Beschluss gefasst werden.

Für Fußgänger und Radfahrer soll sich nichts ändern

Für Fußgänger und Radfahrer soll sich gar nichts ändern. Selbst wenn der Weg teilweise eingezogen wird, sollen sie ihn auf eigene Gefahr weiter nutzen dürfen. Das versicherten die Eigentümer von Zaunlehen bereits mehrfach. Zudem hat der neue Eigentümer einen anderen privaten Rad- und Fußweg um sein Anwesen herum angelegt. Diesen kann jeder auf eigene Gefahr benutzen.

Gaisbauer hält Beschluss für „unzureichend“

Gaisbauer fürchtet nach wie vor, den Weg durch das Anwesen Zaunlehen zukünftig – wenn notwendig – nicht mehr mit „schwerem Gerät“ befahren zu dürfen. Darum hält er den Beschluss für „in seiner Form unzureichend“, da er „die verschiedenen Belange von den meisten Anliegern“ nicht beachtet. Der Weg würde an einem privaten Grundstück enden und auch wenn der Eigentümer jetzt eine Durchfahrt zusichere, könne er diese von der einen auf die andere Minute verwehren.

Eine rechtssichere Lösung sei in Gaisbauers Augen in weite Ferne gerückt und könne unter Umständen bis vor das Verwaltungsgericht führen. Auch einen Alternativvorschlag hat er parat: Ein Einzug des Weges sei möglich, wenn dieser mit dem Zusatz „Anlieger frei“ geschehe – dann könnte er den Weg zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken nutzen. Zudem sollte der neue private Weg um das Anwesen herum öffentlich sein und besser ausgebaut werden. „Das ist mein Gedanke, ob das möglich ist, ist jedoch juristisch noch nicht überprüft“, sagt Gaisbauer.

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