Eigentümer und Anlieger legen nach
Privat oder öffentlich? Der Streit um den Zaunlehen-Weg in Kraiburg geht weiter
Der Zaunlehener Weg in Kraiburg ist eigentlich ein unscheinbarer Feld- und Waldweg, der Wanklbach mit Kolbing verbindet. Weil aus dem öffentlichen ein privater Weg werden soll, rumort es in der Marktgemeinde. Jetzt haben sich auch die vorherigen Eigentümer zu Wort gemeldet.
Kraiburg - Die Diskussion um die Zukunft des Zaunlehen-Wegs vor den Toren Kraiburgs geht weiter. Nach dem Bericht der OVB-Heimatzeitungen über die geplante Umwandlung in einen Privatweg - der Jurist spricht hier von Einzug - haben sich der Gegner des Vorhabens, Roland Gaisbauer, sowie die vorherigen Eigentümer des Zaunlehens, Georg und Josef Linderer, noch einmal zu Wort gemeldet.
Der Zaunlehen-Weg verbindet die Trostberger Straße am Wanklbach mit Kolbing und führt über das Anwesen Zaunlehen. Bis dahin ist er eine geteerte Straße, danach ein unbefestigter Feldweg.
Roland Gaisbauer widerspricht dem neuen Eigentümer
2012 hatte der heutige Eigentümer, der namentlich nicht genannt werden will, das damals verfallene Anwesen gekauft und neu gebaut. Beim Kauf, so der Eigentümer, sei eine Widmung als öffentlicher Weg weder bekannt noch verzeichnet gewesen; auch im Genehmigungsverfahren für seinen Neubau sei sie nie aufgetaucht.
Dem widerspricht Gaisbauer: „Ich persönlich habe mich bereits 2006/2007 für das Zaunlehen interessiert. Der Verfall des Anwesens und die damals mündliche Aussage der Gemeinde, dass eine Öffentlichkeitswidmung auf dem gesamten Weg besteht, hielten mich von dem Kauf ab.“
Für Verbindung zwischen Wanklbach und Kolbing eigens Rad- und Fußweg angelegt
Erst später, so der neue Eigentümer, tauchte die Widmung wieder auf. Sie betrifft unter anderem ein Teilstück, das um das Anwesen herum führte. Dieser Teil habe aber schon 2012 seit Jahrzehnten nicht mehr existiert. Es gab nur noch eine Verbindung durch das private Anwesen. Um Wanklbach und Kolbing weiterhin zu verbinden, hat der neue Eigentümer daher um sein Anwesen einen befestigten Rad- und Fußweg neu angelegt.
Für Gaisbauer ist der Weg durch das Zaunlehen-Anwesen „schon immer als Teil des Weges nach Kolbing wahrgenommen“ worden. So bezeuge sein Nachbar, Ludwig Rauscher, „die Existenz und Beschilderung (Stange am Wegrand steht noch) des Weges seit seinem Zuzug in die Trostberger Straße 1995.“
Rechtsstreit um Geh- und Fahrtrechte vor Gericht
Bereits 2013 wollte die Gemeinde den Weg einziehen, hat dies aber anscheinend nicht wirksam vollzogen. Gaisbauer: „Schon 2013 konnten die Verantwortlichen mit Gegenstimmen zum Einzugsantrag rechnen. Deswegen wurden hier, still und leise, unrechtmäßige Fakten geschaffen, die jetzt auf meine Kosten geheilt werden sollen.“
Gaisbauer fürchtet nämlich bei einem Einzug auch um private Geh- und Fahrtrechte. Rechte, über die gerade mit dem Eigentümer von Zaunlehen vor Gericht verhandelt wird. Auch habe der Weg weiterhin eine Bedeutung: „Das ist ein beliebter Wanderweg und ein wichtiger Weg für alle Anlieger.“
„Die Aussage ist komplett erfunden und falsch“
Ein weiterer Grund für Gaisbauers Widerstand: 2021 hat er von Georg und Josef Linderer, die Miteigentümer des Weges sind, an der Trostberger Straße ein Waldgrundstück erworben. Um das zu bewirtschaften, brauche er den Zugang über den Zaunlehen-Weg.
Dem widersprechen Georg und Josef Linderer: „Die Aussage ist komplett erfunden und falsch. Herr Gaisbauer kann sein Grundstück, das an die Trostberger Straße angrenzt, jederzeit zur Bewirtschaftung und Pflege erreichen. Zudem hat er ein notariell eingetragenes Fahrtrecht über Kolbing (minimal etwas längere Fahrzeit) über unsere Flurstücke, das er bei der Beurkundung akzeptiert und unterschrieben hat. Somit kann er sein Grundstück jederzeit von Osten und Westen erreichen, ohne über den besagten Weg.“
Für Fußgänger und Radler wird sich nichts ändern
Für Fußgänger und Radfahrer werde sich bei einem Einzug jedenfalls nichts ändern, betonen Georg und Josef Linderer: „Die Benutzung ist natürlich weiterhin problemlos möglich, genauso wie auch in den vergangenen zehn Jahren.“ Das hat auch der neue Eigentümer mehrfach - unter anderem auf Facebook - versichert: „Für Fußgänger und Radfahrer wird sich nichts ändern.“ Sie dürfen den Weg weiterhin auf eigene Gefahr nutzen. „Auch die Nutzung für Landwirte, um an die an unser Grundstück angrenzenden Grundstücke zu gelangen, sowie die Nutzung der Jagdwirtschaft wird nicht verboten.“
„Übrigens“, so Georg und Josef Linderer, „ist ein Waldstück für jeden frei zugänglich. Aber auf dem Grundstück von Herrn Gaisbauer sind Schilder ,Zutritt verboten‘ und ,Wildbeobachtung‘, also Kameras?, angebracht.“
Bis Mitte April sind noch Einwände gegen den Einzug möglich. Anschließend entscheiden die Gemeinderäte, ob die Widmung für den Weg, den es in der ursprünglichen Form seit Jahrzehnten nicht mehr gibt, aufgehoben wird.
