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Ungereimtheiten und offene Fragen

„Das ist eine Lüge!“ – Bauherr von Schwarzbau gegen Pollings Bürgermeister

Eine Gartenmauer in Pollings Weidinger Straße sorgt jetzt für Wirbel und Vorwürfe gegen Bürgermeister Lorenz Kronberger und seine Verwaltung.
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Eine Gartenmauer in Pollings Weidinger Straße sorgt für Wirbel und Vorwürfe wegen Aussagen von Bürgermeister Lorenz Kronberger und Geschäftsleiterin Gabriele Springer.

Ist diese Gartenmauer in Polling ein Schwarzbau? Jetzt sprechen die Bauherren und reden von „Lüge“. Auch sonst gibt es einige Ungereimtheiten und einen ganz speziellen „Petzer“.

Polling – „Das ist eine Lüge!“ Petra und Peter Wildgruber sind erbost, erzürnt, nur schwer zu beruhigen. Die Behauptung, sie hätten ihre Gartenmauer in Pollings Weidinger Straße entgegen einer Vereinbarung mit dem Landratsamt Mühldorf einfach weitergebaut, bringt sie in Rage. Auch sonst widersprechen sie der Darstellung aus der jüngsten Gemeinderatssitzung, als sie für die Mauer eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan beantragt hatten.

„Das stimmt nicht!“, betonten Petra und Peter Wildgruber immer und immer wieder, zunächst per E-Mail, wenig später am Telefon. Sie sind aufgebracht. „Wir haben nicht einfach weitergebaut!“, sagt Peter Wildgruber. Das hatte aber die Geschäftsstellen-Leiterin der Verwaltungsgemeinschaft Polling, Gabriele Springer, in der Gemeinderatssitzung gesagt.

Vorher erkundigt oder nicht?

Peter Wildgruber unterstreicht: Sie hätten sich in der Gemeinde erkundigt und erst dann gebaut. Dem widerspricht Springer schriftlich auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen: „Die Bauherren haben sich vorab nicht erkundigt.“

Erst ein halbes Jahr nach Bauende sei Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) vorbeigekommen und habe von außen nachgemessen, so die Wildgrubers. Das Urteil von Kronberger: Die Mauer ist zu hoch. Daraufhin hat der Bürgermeister seine Gemeindebürger „nach erfolgloser Besprechung“, so Springer, am 13. Juni 2023 beim Landratsamt angezeigt, als die Mauer bereits stand.

Gemessen vom Garten aus passt es

Doch so klar ist die Sachlage nicht. Im Bebauungsplan, den die Gemeinde vor Baubeginn herangezogen hat, steht: „125 cm Höhe der Einfriedung an allen Grundstücksgrenzen. Maschendrahtzäune sind mit Hecken zu hinterpflanzen.“ 

„Da steht nicht drin, dass man nur Maschendrahtzäune haben darf“, so Wildgruber. „Die Höhe habe ich eingehalten, so wie ich es vom Bauamt Polling bekommen habe.“ Gemessen von seinem Garten aus. 

Mauer auf vorhanden Betonsockel gebaut

Von seinem Garten aus ist die Mauer 1,25 Meter hoch; von der Straße aus aber 1,75 Meter. Die Straße liegt nämlich gut einen halben Meter tiefer als die Grundstücke. „Es gibt um die Grundstücke an der Weidinger Straße einen Betonsockel“, erklärt der Burghauser Rechtsanwalt Udo Volpert, der die Wildgrubers vertritt. Auf diesen Sockel sei die Mauer gebaut worden.

Warum es diesen Höhenunterschied gibt, kann Volpert nicht sagen. Aber Geschäftsleiterin Springer: „Weil Bürger ihre Grundstücke auffüllen.“

Vorgeschriebene Höhe scheint nicht klar zu sein

Es gibt noch ein Problem: Der Bebauungsplan der Gemeinde nennt 1,25 Meter. Das Landratsamt Mühldorf bezieht sich, so Peter Wildgruber, ebenfalls auf einen Bebauungsplan und nennt eine maximale Höhe von einem Meter, gemessen vom Bordstein der Straße. „Den Bordstein gibt es aber nicht.“

„Dieses Grundstück fällt in den Bebauungsplan aus 1984“, schreibt dazu Springer. Für andere Teile des Gewerbegebietes gebe es Änderungen, „die aber dieses Grundstück nicht betreffen“. Die Grenzen seien ein Meter über der Randsteingrenze sowie 1,25 Meter an sonstigen Grenzen. Messpunkt seit die Randsteingrenze, „in diesem Fall ist dies die Straßenhöhe“.

Gefährliche Ausfahrt aus der Stichstraße

In der jüngsten Sitzung monierte Bürgermeister Kronberger zudem eine gefährliche Ausfahrt aus der Stichstraße in die Weidinger Straße: „Da steht man mit der Motorhaube schon auf der Straße“, ehe man den Verkehr einsehe.

Dem widersprachen damals Thomas Jobst (CSU) und Wolfgang Schweiger (parteilos): „Ideal ist es nicht. Aber es geht schon.“ 

Sind die Sichtdreiecke eingezeichnet?

Doch Kronberger blieb dabei: „Die Sichtdreiecke sind definitiv nicht eingehalten.“ 

„Im aktuellen Bauplan sind an dieser Stelle gar keine Sichtdreiecke eingezeichnet“, sagt dazu Rechtsanwalt Volpert.

„Selbstverständlich“ seien Sichtdreiecke eingezeichnet, schreibt Geschäftsleiterin Springer.

„Das ist eine Katastrophe“

Für Peter Wildgruber brauche es an dieser Stelle eine Mauer. Über die enge Weidinger Straße geht der Schwerlastverkehr in das Gewerbegebiet, hier fahren Laster und riesige Traktoren – Tag und Nacht. „Die fahren teilweise nur 30 Zentimeter an unserer Einfriedung vorbei“, verdeutlicht Petra Wildgruber. „Das ist eine Katastrophe.“

„Die errichtete Mauer dient also nicht nur als Sichtschutz und Absturzsicherung, sondern vielmehr als Lärmschutz vor schädlichen Emissionen, Abgasen und der immensen Staubentwicklung“, so Petra Wildgruber. „Deswegen brauchen wir eine geschlossene Wand.“

Dementer Vater könnte sonst nicht mehr in den Garten

Petra Wildgruber führt noch ein Argument für die Höhe der Mauer ins Feld: „Das Haus wurde für meine pflegebedürftigen Eltern gekauft und umgebaut, damit sie nicht in ein Pflegeheim müssen.“ Würde von der Straße aus gemessen und wäre nur ein Meter zulässig, dann hätte der Zaum vom Garten aus nur eine Höhe von 50 Zentimeter. Dann könne sie ihren „schwer dementen Vater“ nicht mehr in den Garten lassen. „Er würde bei jeder sich bietenden Gelegenheit abhauen.“

Angeblich haben sich Nachbarn beschwert

Bürgermeister Kronberger hatte vor den Gemeinderäten erklärt, dass sich Nachbarn über die Einfriedung beschwert hätten; deswegen habe es auch die Anzeige beim Landratsamt gegeben, so Geschäftsleiterin Springer auf Nachfrage.

In dem Antrag für die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan haben die beteiligten Nachbarn jedenfalls ihre Unterschrift erteilt. Die Wildgrubers haben jetzt sogar die Unterschriften aller Nachbarn: „Die Einfriedung stört niemanden, alle haben ihr Einverständnis gegeben.“ 

Gemeinderäte müssen jetzt entscheiden

Um einen Rückbau der Mauer abzuwenden, hatte Petra Wildgruber über das Landratsamt eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan beantragt; das müssen Pollings Gemeinderäte entscheiden. 

Rechtsanwalt Volpert meint, die Räte sollten dem zustimmen. Es lägen irrtümliche Aussagen aus der Verwaltung vor, in der unmittelbaren Nachbarschaft gebe es ebenfalls „zahlreiche“ Überschreitungen der Einfriedungshöhen und im Falle der Weidinger Straße sei es nachvollziehbar, dass die Zaunhöhe vom Garten aus gemessen werde. Die Mehrheit der Gemeinderäte hätte in so einem Fall auch gesagt: „Klar, ich baue auf meinem Grundstück am Rand die 1,25 Meter.“

Die Gemeinderäte hatten in der jüngsten Sitzung die Entscheidung einstimmig vertagt – damit sich jeder noch einmal selbst ein Bild vor Ort machen könne.

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