Verbot einfach missachtet
Schwarzbau in Polling: Absprache mit Landratsamt ignoriert – Was sagen die Gemeinderäte?
Diese Gartenmauer in Polling ist nicht nur ein Schwarzbau, sondern noch dazu eine Gefahrenquelle. Eigentlich eine klare Ausgangslage für eine Entscheidung. Nicht so im Gemeinderat von Polling.
Polling – Auch eine Gartenmauer kann ein Schwarzbau sein – und ein gefährlicher noch dazu, wenn sie die Sicht bei Einfahrten behindert. So ein Schwarzbau kann auch dreist sein, wenn dabei ein Deal mit dem Landratsamt missachtet und einfach weitergebaut wird. So geschehen in Pollings Weidinger Straße.
Der Bauherr wollte diesen Schwarzbau jetzt mit einer „isolierten Befreiung vom Bebauungsplan“ nachträglich heilen. Über diese sollten Pollings Gemeinderäte eigentlich in ihrer jüngsten Sitzung beschließen.
Ausgangslage ist eigentlich eindeutig
Die Ausgangslage war noch eindeutig. In diesem Bereich Pollings sind „Mauern grundsätzlich nicht erlaubt“, erklärte Geschäftsstellenleiterin Gabriele Springer. Erlaubt seien Hecken oder ein Maschendrahtzaun, aber nur bis 1,25 Meter Höhe.
Das habe der Bauherr ignoriert. Er baute lieber eine gut zwei Meter hohe Mauer. Zwischenzeitlich hätte er mit dem Landratsamt eigentlich vereinbart, „drei Steinreihen“ abzutragen, so Springer. „Das wollte er nicht.“
„Wenn das Landratsamt etwas vorgibt, dann ist es einzuhalten“, sagte dazu Johann Steinberger (UWG).
„Die haben einfach weitergebaut“
Warum die Verwaltung nicht eher eingegriffen habe, wollte Andreas Maierhofer (CSU) wissen. „Das haben wir“, entgegnete Springer. „Aber die haben einfach weitergebaut.“
Doch damit nicht genug. Die Mauer behindert die Sicht in die Weidinger Straße, macht das Einfahren gefährlich – trotz nachträglich angebrachter, vergitterter Sichtfenster in dem Mauereck.
Sicht ist beeinträchtigt
„Man sieht da nicht durch“, berichtete Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) von seiner Ortsbesichtigung. „Da steht man mit der Motorhaube schon auf der Straße“, ehe man den Verkehr einsehe. Deswegen hätten sich auch die Nachbarn schon beschwert.
Kronberger zeigte grundsätzlich Verständnis für Mauern als Lärmschutz, aber nicht, wenn dadurch die Sicht bei Einfahrten beeinträchtigt werde. „Genau das ist jetzt das Problem.“
Nicht ideal, aber es gehe schon
Dem widersprach Wolfgang Schweiger (parteilos): „Ideal ist es nicht. Aber es geht schon.“ Auch Thomas Jobst (CSU) meinte: „Man kann sich schon langsam in die Straße tasten.“ Andreas Maierhofer (CSU) vermutete sogar: „Wahrscheinlich ist es eine Verbesserung gegenüber einer Hecke.“
Sichtdreiecke
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz dürfen bauliche Anlagen „nicht errichtet oder geändert werden, wenn die Sichtverhältnisse bei höhengleichen Kreuzungen von Straßen mit dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnen dadurch beeinträchtigt werden“. An Einmündungen von Straßen sind sogenannte „Sichtdreiecke“ freizuhalten, wenn diese im Bebauungsplan vorgeschrieben sind. Ein Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung haben soll, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Damit soll das Unfallrisiko verringert werden.
„Die Sichtdreiecke sind definitiv nicht eingehalten“, betonte Kronberger. Das würden auch die Polizei und das Landratsamt so sehen.
Gemeinderäte müssen entscheiden
Die Entscheidung über die Befreiung vom Bebauungsplan habe das Landratsamt jetzt, so Kronberger, an die Gemeinde gegeben. Jetzt müssten die Gemeinderäte entscheiden, ob das „den Leuten zuzumuten“ wäre.
Kronberger: „Wenn wir beschließen, können die gegen uns klagen. Deswegen hat es das Landratsamt an uns gegeben.“
In der Diskussion ergab sich unter den Gemeinderäten kein klares Bild, auch herrschte bei ihnen teilweise Unklarheit über Bedeutung und Definition von Sichtdreiecken.
Die Entscheidung: Erst mal nicht entscheiden
Gegen Ende der Diskussion empfahl Kronberger zunächst, die Entscheidung zu vertagen, damit sich jeder noch einmal ein Bild vor Ort machen könne. Trotzdem brachte er dann einen Beschlussvorschlag zur Abstimmung: Die Mauer abzutragen oder die Sichtdreiecke einzuhalten.
Während die ersten Räte bereits ihre Hand hoben, stellte Robert Wimmer (FW) dann offiziell den Antrag, die Entscheidung doch zu vertagen. Dem stimmten die Gemeinderäte dann einstimmig zu.
Bauanträge gehen kommentarlos durch
Anschließend winkten die Gemeinderäte einstimmig und ohne Diskussion zwei Bauanträge durch: den Neubau einer Betriebsleiterwohnung samt Einliegerwohnung und Maschinenhalle mit Hackschnitzelheizung in Grünbach sowie den Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Flossing.