Ein Votum in eigener Sache
Ein 60.000-Liter-Pool für Pollings Bürgermeister Kronberger und ein Signal für Schwarzbauten?
Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger möchte sich einen Pool bauen. Ein anderer möchte eine gut zwei Meter hohe Sichtschutzwand errichten. Beides beschäftigte die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung.
Polling – Darf sich Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) im Außenbereich einen Pool samt Gerätehaus bauen? Sollen mit einem Bauantrag auch bestehende Schwarzbauten legalisiert werden? Mit diesen zwei Fragen mussten sich Pollings Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung unter anderem beschäftigen.
Ein Pool für Bürgermeister Kronberger
Ein ungewohntes Bild ergab sich, als es um den Bauantrag von Bürgermeister Kronberger ging. Er möchte nämlich bei sich im Außenbereich einen Pool samt Gerätehaus bauen. Und zu dieser Diskussion musste Kronberger als Antragsteller schweigen und durfte auch nicht abstimmen. Dafür übernahm Zweiter Bürgermeister Andreas Maierhofer (CSU) die Leitung.
„Der Antrag ist genehmigungsfähig und zu genehmigen“, fasste Maierhofer die Rechtslage zusammen. Dem wollte Wolfgang Schweiger (parteilos) nicht folgen. Er vertrat die Ansicht, dass der Pool für „60.000 Liter Wasser“ im Außenbereich nicht zulässig sei.
„Das ist genau anders herum“, entgegnete Geschäftsleiterin Gabriele Springer. Der Pool sei im Außenbereich sehr wohl möglich. „Das wäre aber jetzt zu umfangreich, das zu erklären.“ Auch Stefan Mooshuber (CSU) war für das Vorhaben, „um Bauvorhaben im Außenbereich zu ermöglichen“.
Wasser und Bauherren schützen
Lena Koch (Grüne) kündigte ihre Gegenstimme an. Nicht weil es sich um einen Antrag des Bürgermeisters handele, sondern weil sie wegen des Wasserverbrauchs „schon gegen die letzten Poolanträge“ gestimmt habe. Es sollen Wasser gespart und die Antragsteller geschützt werden: „Es kann sein, dass die Befüllung einmal verboten wird.“ Dann hätten die Bauherren umsonst investiert.
Gegen die Stimmen von Koch und Schweiger genehmigten die Gemeinderäte Bürgermeister Kronberger schließlich den Bau seines Pools.
Ein Signal für Schwarzbauten?
Eine Bauanfrage für eine Sichtschutzwand an der Tüßlinger Straße stürzte Pollings Gemeinderäte in ein gewisses Dilemma. „Die Leute sollten sich nicht so einzäunen“, so Bürgermeister Kronberger. Andererseits sei sie ein Lärmschutz gegenüber der stark befahrenen Kreisstraße. Aber viel entscheidender, so Kronberger, könnte die Signalwirkung für bestehende Sichtschutzwände sein, die „ohne Genehmigung“ entstanden sind.
Anlass war der Antrag für den Bau einer knapp zehn Meter langen und 1,85 Meter hohen Sichtschutzwand aus Holz, Ziegel- und Betonsteinen in Natursteinoptik entlang der Tüßlinger Straße. Das entspreche nicht den Vorgaben im Bebauungsplan, aber anderen bereits bestehenden Sichtschutzwänden. Wenn die Gemeinderäte jetzt zustimmen, so Kronberger, „dann können wir bei der nächsten Anfrage nicht so einfach anders entscheiden.“
Einzelfall an einer sehr viel befahrenen Straße
Zweiter Bürgermeister Alfred Maierhofer (CSU) war für die Genehmigung, weil es eine „sehr viel befahrene Kreisstraße“ sei. Und Kronberger betonte, dass es immer auf den Einzelfall ankomme, auch werde ein anderer Antrag „sicher nicht“ erlaubt, wenn dadurch die Sicht auf den Verkehr eingeschränkt wird. Am Ende stimmten die Gemeinderäte einstimmig für die neue Sichtschutzwand.
Antrag in eigener Sache
Einstimmig und ohne weitere Diskussion stimmten die Gemeinderäte dann sozusagen für ihren eigenen Bauantrag: die Erweiterung der bestehenden Kinderkrippe für zwei Gruppen. Die Pläne waren im Februar bereits vom Architekten Michael Brodmann in der Sitzung ausführlich dargelegt worden. Jetzt segneten die Gemeinderäte den inzwischen eingereichten Bauantrag ab.
Ebenso einstimmig und diskussionslos passierte der Bauantrag für ein neues Wohnhaus samt Altenteil in der Gemarkung Flossing den Gemeinderat. Der Neubau soll das bestehende Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäude ersetzen.