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Änderung des Bebauungsplanes gewünscht

„Eiskalt zurückbauen lassen“ - oder wird Schwarzbau in Ampfing mit „Gefälligkeitsplanung“ geheilt?

„An der Isen“ ist eine unscheinbare, versteckte Straße in Ampfing. Doch ein Schwarzbau sorgte jetzt für heftige Diskussionen im Gemeinderat.
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„An der Isen“ ist eine unscheinbare, versteckte Straße in Ampfing. Doch ein Schwarzbau sorgte jetzt für heftige Diskussionen im Gemeinderat.

Erneut beschäftigte ein Schwarzbau in der jüngsten Sitzung die Gemüter der Ampfinger Gemeinderäte. Und dann wollte der Bauherr noch eine „Gefälligkeitsplanung“. Drücken die Gemeinderäte ein Auge zu oder bleiben sie hart?

Ampfing – Eigentlich stand dieser Tagesordnungspunkt in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Ampfing für gepflegte Langeweile: „Bauleitplanung: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes ‚An der Isen’“. Eigentlich. 

Am Ende sorgte der „Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes“ zunächst für Lacher – und dann schnell für reichlich Empörung. Denn dahinter verbarg sich der inzwischen allmonatliche Schwarzbau in der Gemeinde. Ein Schwarzbau, der diesmal mit einer Änderung des Bebauungsplans geheilt werden sollte – so der Wunsch des Bauherren. Doch da hatte er die Rechnung ohne die Gemeinderäte gemacht. Ihre Geduld war am Ende. 

Schwarzbau war schön öfter Thema im Gemeinderat

Der Bauherr und sein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen in „An der Isen“ sind den Gemeinderäten bereits bestens bekannt. Bereits im September 2022 hatte der Bauherr nicht nur einen Bauantrag gestellt. Schon damals wollte er für seinen Bau eine Sonderregelung und die geltenden Baugrenzen des Bebauungsplans um 35,5 Quadratmeter überschreiten. Die Gemeinderäte und das Landratsamt stimmten dem damals zu. 

Gut ein Jahr später – im Dezember 2023 – ging von dem Bauherren ein weiterer Bauantrag ein. Diesmal für einen Carport für acht Stellplätze. Auch hier wollte er eine Extrawurst: Erneut sollten die Baugrenzen überschritten werden – diesmal um 128 Quadratmeter. Zudem sollten das Dach des Carports und die Traufhöhe anders ausfallen als in dem Bebauungsplan vorgeschrieben. Auch hier: Die Gemeinderäte stimmten dem zu.

„Massive Baugrenzenüberschreitung“

Allerdings nicht das Landratsamt. Das sah jetzt eine „massive Baugrenzenüberschreitung“, so die Beschlussvorlage, und verweigerte die Genehmigung. Dafür bräuchte es eine Änderung des Bebauungsplans – zumindest für dieses eine Grundstück. So eine kleinteilige Änderung wird auch „Briefmarkenänderung“ genannt. Genau die hatte der Bauherr jetzt beantragt.

Doch damit nicht genug: Das Landratsamt stellte zudem fest, so Bürgermeister Josef Grundner (CSU), „dass vor Erteilung der Genehmigung, diese Carportanlage bereits errichtet wurde.“ Erst Lacher – und dann Empörung.  Es ging wieder um einen Schwarzbau.

„Sonst tanzen die uns auf der Nase herum“

„Wir müssen jetzt durchgreifen, sonst tanzen die uns auf der Nase herum“, eröffnete der merklich verärgerte Bürgermeister Grundner die Diskussion. Sein Ärger speiste sich auch daraus, dass die Gemeinderäte beim Bauen ohnehin zulassen, was geht – auch Ausnahmen. „Man muss nur vorher sprechen.“ 

Die erste Konsequenz für den Bauherren: Das Landratsamt hat ein Bußgeldverfahren eröffnet. „Der kann sich aber nicht freikaufen?“, fragte Rainer Stöger (Grüne). 

Konsequenz wäre ein Rückbau

Diese Sorge konnte ihm Grundner nehmen. Der Bauherr brauche trotz Bußgeld die Änderung des Bebauungsplanes. Wenn die nicht erfolge, dann ist meines Erachtens die Konsequenz ein Rückbau”, so Grundner.

Zugleich sprach sich Grundner gegen die beantragte Änderung des Bebauungsplanes aus: „Der Nächste wird es sonst auch wieder so machen.“ Bei so einer „Briefmarkenänderung“ spreche die Bauaufsichtsbehörde „von einer unzulässigen Gefälligkeitsplanung“, so die Beschlussvorlage. 

Eine Änderung des Bebauungsplanes wäre „eine bedenkliche Gefälligkeit für einen einzigen“, ergänzte Geschäftsstellenleiter Hans Wimmer: „Der Bebauungsplan gibt eine Linie vor.“

Diskussion um harte Linie

„Wir haben dem aber mal zugestimmt“, gab Stefan Gillhuber (CSU) zu bedenken. „Stellplätzen ohne Dach“, hielt dem Grundner entgegen. 

„Wir sollten konsequent sein und das grundsätzlich nicht zulassen“, vertrat Andrea Weiner (Grüne) eine harte Linie. Die wollte Bürgermeister Grundner so nicht mitgehen: „Das ist schwierig.“ Jeder Schwarzbau sei einzeln zu beurteilen. 

Es sei ein Unterschied, ob jemand grundsätzlich Anspruch auf eine Baugenehmigung gehabt hätte oder ob er verbindliche Vorgaben verletzt habe, ergänzte Wimmer. „Ich möchte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen“, so Grundner.  

„Wir sollten einen Punkt setzen“

„Wir sollten einen Punkt setzen“, forderte Stöger und hatte damit Thomas Naglmeier (UWG) an seiner Seite: „Wir müssen jetzt eine Grenze ziehen. Ich würde ihn jetzt eiskalt zurückbauen lassen.“

Gegen die Stimme von Thomas Hell, der „ein letztes Mal“ eine Ausnahme machen wollte, lehnten die Gemeinderäte eine Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück „An der Isen“ ab.

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