Nach Anzeigen von Lorenz Kronberger
Vorgänge skandalisiert? – Staatsanwalt entscheidet über die Anzeigen von Pollings Bürgermeister
Die Anzeigen von Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger gegen mehrere Bürger sorgten in der Gemeinde für viel Unruhe. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft dazu klare Entscheidungen getroffen.
Polling/Traunstein – In Polling werden seit Monaten ehemalige Rathaus-Mitarbeiter und Bürger angezeigt, sobald sie sich kritisch zu Bürgermeister Lorenz Kronberger, zum Arbeitsklima im Rathaus oder über Gabriele Springer als Geschäftsführerin der Verwaltungsgemeinschaft (VG) äußern. Kronberger warf ehemaligen Mitarbeitern zudem öffentlich Urkundenfälschung und eine strafbare Kassenführung vor.
Im September hatte Kronberger im Gemeinderat noch verkündet: „Ich gebe bekannt, dass gegen aktive und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Polling und weitere Personen Ermittlungen eingeleitet wurden.“ Und am 29. November schrieb Kronberger in einer WhatsApp-Gruppe, dass es „für manche eng werden könnte“.
Kein strafbares Verhalten, Verfahren eingestellt
Doch inzwischen kommen immer mehr Schreiben von der Staatsanwaltschaft Traunstein in Polling an. Ihr Inhalt: Kein strafbares Verhalten, das Verfahren wird eingestellt.
Auch im Fall von vermeintlicher Untreue und Urkundenfälschung. Dieser Vorwurf richtete sich gegen die langjährige, ehemalige Mitarbeiterin Wiltrud Stadler, die das Arbeitsklima im Rathaus vor einem Jahr erstmals öffentlich angeprangert hatte.
„Der Vorwurf hat mir sehr weh getan“
Dieses Verfahren wurde jetzt eingestellt, „da aufgrund des Sachverhalts kein Straftatbestand erfüllt ist“, erklärt Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze. Das Urteil der zuständigen Staatsanwältin: „Unschuldig.“ Das hatte Stadler selber in einer WhatsApp-Gruppe geschrieben. „Ich bin sehr erleichtert“, sagte sie zu den OVB Heimatzeitungen. „Dieser Vorwurf hat mir schon sehr weh getan.“
Auch das Verfahren zu den Vorfällen am 18. Januar im Rathaus hat die Staatsanwältin inzwischen eingestellt, „da ein strafbares Verhalten der Beschuldigten nicht nachweisbar war“, so Oberstaatsanwalt Vietze. Vor knapp einem Jahr sollen aufgebrachte Bürger nach einer Gemeinderatssitzung Mitarbeiterinnen des Rathauses angegangen haben; es war sogar von Nötigung und Bedrohung die Rede.
Anzeige wegen Stellungnahme gegen Gerüchte
Das ist ebenso vom Tisch, wie die Anzeige wegen „übler Nachrede“ gegen Daniel Wallner. Er hatte im Sommer nach fast zwölf Jahren im Bauhof gekündigt und ist Gerüchten über seine Gründe öffentlich entgegengetreten, hatte geschrieben, dass er viele Ideen und Pläne gehabt hätte. „Aber leider ist eine vernünftige Zusammenarbeit in der derzeitigen Situation nicht möglich.“ Die Folge: eine Anzeige.
Die Anzeige des Landratsamtes Mühldorf gegen VG-Geschäftsleiterin Springer wegen Beleidigung wurde ebenfalls eingestellt. Sie hatte die Vorgänge bei der überörtlichen Rechnungsprüfung in der VG Polling im Jahr 2023 öffentlich mit den Worten kommentiert: „Das war wie bei der Stasi.
„Das sind Einstellungen Erster Klasse“
Der Mühldorfer Rechtsanwalt Klaus Salzberger vertritt viele der angezeigten Pollinger. Er sagt zu den jüngsten Entscheidungen der Staatsanwaltschaft: „Das sind Einstellungen Erster Klasse, weil eben kein strafrechtliches Verhalten vorlag.“ Das zeige, dass Kronberger und sein Umfeld „ganz normale Vorgänge skandalisieren, obwohl nicht der geringste Ansatz für eine strafbare Handlung besteht. Meines Erachtens nur um Angst zu säen.“
Die Staatsanwaltschaft habe bisher „sehr, sehr schleppend und verzögerlich“ gearbeitet, so Salzberger weiter. Teilweise habe er Monate auf Akteneinsicht warten müssen, „teilweise wurden Verfahren eingeleitet, die auf völlig absurden Vorwürfen basierten“.
Seit Mitte November zügige Arbeit der Staatsanwaltschaft
Seit Mitte November ist eine andere Staatsanwältin zuständig. Salzberger: „Die zuständige Staatsanwältin hat sich innerhalb kürzester Zeit eingearbeitet und die Verfahren bearbeitet. So stelle ich mir eine funktionierende Rechtspflege vor.“
Bürgermeister Kronberger verweigerte auch zu den jüngsten Verfahrenseinstellungen eine Stellungnahme. Ebenso zu der Frage, ob dagegen Rechtsmittel eingelegt werde. Eine Rathaus-Mitarbeiterin schrieb: „Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister wird es keine Beantwortung Ihrer Fragen mehr geben.“
Auch Verwaltungsleiterin Springer wollte sich nicht äußern.
Staatsanwalt sollte entscheiden – doch dagegen gibt es schon Beschwerden
„Der Staatsanwalt soll für die Wahrheit sorgen“, hatte Bürgermeister Kronberger im Juli gesagt und damit die Anzeigen gegen Bürger und ehemalige Mitarbeiter gerechtfertigt. Und genau dieser Staatsanwalt sagt inzwischen: nicht schuldig.
Oberstaatsanwalt Vietze bestätigt, dass gegen die Einstellungen „schon mehrere Beschwerden“ eingelegt worden seien. Diese liegen jetzt bei der Generalstaatsanwaltschaft München. „In einem Verfahren hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Beschwerde zurückgewiesen“; die anderen stünden noch aus.
Auch die OVB Heimatzeitungen waren Ziel von Anzeigen
Bürgermeister Lorenz Kronberger hatte auch die OVB Heimatzeitungen wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt. Auch dieses Verfahren hat die Staatsanwaltschaft inzwischen eingestellt, da es „keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten“ gebe, betont Oberstaatsanwalt Rainer Vietze.