Keine Ruhe nach der Sommerpause
„Versuchte Nötigung“? Staatsanwalt ermittelt jetzt in Polling - Nächste Stufe der „Eskalation“
Aktive und ehemalige Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Polling sind jetzt im Visier des Staatsanwaltes. Das verkündete Bürgermeister Lorenz Kronberger in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Was bisher bekannt ist.
Polling – Wer gedacht hätte, die Sommerpause hätte in Polling die Gemüter beruhigt, wird enttäuscht. Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) setzt weiter auf die Karte juristische Aufarbeitung, erstattet Anzeigen, schaltet die Staatsanwaltschaft ein und scheint das zu genießen – so der Eindruck bei der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Am Ende dieser Sitzung verkündete Kronberger: „Ich gebe bekannt, dass gegen aktive und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Polling und weitere Personen Ermittlungen eingeleitet wurden.“
„Warum?“, fragte Reinhard Oberstarr (CSU).
„Da wird sich noch einiges erhellen“
„Ich habe nur die Mitteilung bekommen“, so Kronberger, den Grund kenne er nicht. Er wisse auch nicht, gegen wen ermittelt werde. Wenig später schob er nach: „Von einer Behörde. Da wird sich in nächster Zeit noch einiges erhellen.“
Auf Nachfrage von Oberstarr bestätigte Kronberger, dass auch die Gemeinde Anzeigen erstattet habe. Er wisse aber nicht, wie viele Anzeigen es insgesamt gebe, so Kronberger zu Stefan Mooshuber (CSU): „Es hat auch jeder das Recht, persönlich Anzeige zu erstatten.“
„Ich bedauere es zutiefst“
„Ich bedauere es zutiefst“, sagte dazu Thomas Jobst (CSU), verwies auf das ausgeschlagene Gesprächsangebot. „Es wird weiter der Weg der Eskalation gegangen. Das kostet die Gemeinde einen Haufen Geld.“ Und in Richtung Kronberger: „Ich frage mich, was in deinem Kopf vorgeht.“
Kronberger beeindruckte das in der Sitzung alles nicht. Er saß in seinem Bürgermeister-Stuhl, ließ sich nichts anmerken und schaute – so hatte es den Anschein – selbstsicher und zufrieden in die Runde: „Es wird sich noch vieles aufklären.“
Ehrverletzende Äußerungen stehen im Raum
Auf Anfrage der OVB Heimatzeitungen bestätigt Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, dass Ermittlungen eingeleitet wurden, „da ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer verfolgbaren Straftat“ bestehe „aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“.
Es werde gegen „mehrere Beschuldigte“ ermittelt, so Vietze: „Es gibt außerdem Vorprüfungsverfahren, bei denen noch geklärt wird, ob ein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten besteht.“
Laut Vietze handelt es sich hier vor allem um „ehrverletzende Äußerungsdelikte nach den Paragrafen 185 folgende des Strafgesetzbuchs“. Hierbei handelt es sich um Straftaten aus dem vierzehnten Abschnitt im Strafgesetzbuch: Dort finden sich unter anderem Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
„Versuchte Nötigung“ im Rathaus wird untersucht
Auch hinsichtlich der umstrittenen Vorgänge Ende Januar im Pollinger Rathaus gibt es jetzt offizielle Ermittlungsverfahren, bestätigt Vietze. Nach einer Gemeinderats-Sitzung sollen angeblich 30 Pollinger drei Rathaus-Mitarbeiter umringt, bepöbelt und beschimpft haben. Bislang ist ungeklärt, ob es diese Übergriffe im Januar gab. Laut VG-Leitung: Ja; laut Stefan Mooshuber (CSU): Nein. Der hatte im Juli im Gemeinderat gesagt, diese Vorfälle seien „wohl nur der Fantasie von Frau Springer entsprungen“ und eine „üble Nachrede“ gegen die beschuldigten Bürger.
Doch jetzt erklärt Oberstaatsanwalt Vietze: „Es gab zunächst ein Vorprüfungsverfahren, in dessen Verlauf sich ein Anfangsverdacht bezüglich einer versuchten Nötigung ergab. Deshalb wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem aktuell mehrere Zeugen vernommen werden.“
Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei brauchen noch
Die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt zusammen mit Beamten der Ermittlungsgruppe der Polizeiinspektion (PI) Mühldorf. „Hierbei handelt es sich um keine speziell eingerichtete Ermittlungsgruppe, sondern um eine dauerhaft bestehende Teileinheit, welche umfangreichere Fälle oder Fallkomplexe bearbeitet“, erläutert Maximilian Maier, stellvertretender Leiter der PI. Laut Oberstaatsanwalt Vietze werden die Ermittlungen „noch einige Zeit dauern“.
Wird ein Verfahren eingestellt, dann werden die Beschuldigten nicht kontaktiert, so Vietze. In allen anderen Fällen bekommen sie „rechtliches Gehör“, können sich dann erst zu Vorwürfen äußern. Vietze: „Eine Prognose, wann rechtliches Gehör gewährt oder ein Ermittlungsverfahren folgenlos eingestellt werden wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden.“