Nach Prüfung bestehen erhebliche Bedenken
„Gravierende Verstöße“ in Polling: Warum das durchgeboxte Baugebiet „Annabrunn“ kippen könnte
Nächtelange Gemeinderatssitzungen, dutzende Einwände – und trotzdem sieht das Landratsamt gravierende Mängel. Warum der Bebauungsplan „Annabrunn“ in Polling jetzt juristisch wackelt.
Polling – Ende 2024 musste im Pollinger Gemeinderat alles ganz, ganz schnell gehen. Der Bebauungsplan „Annabrunn“ musste unbedingt noch vor Silvester beschlossen werden; das war die Deadline für das gewählte beschleunigte Verfahren, um den Plan zu verabschieden. Doch jetzt könnte alles platzen. Das Landratsamt Mühldorf hat bei der Gemeinde „erhebliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit“ des Bebauungsplanes angemeldet, der „aufgrund teils gravierender Verstöße voraussichtlich als nichtig anzusehen ist“. Die Folge: keine Aussicht auf Baugenehmigungen.
Pollings Gemeinderäte haben Ende Dezember in einer Monstersitzung 90 Seiten an Einwänden gegen den Bebauungsplan behandelt. Sie tagten bis nachts um halb drei und am Vierten Advent nochmals drei Stunden, bis sie alle Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern, des Landratsamtes, des Natur-, Umwelt- und Denkmalschutzes sowie der Anwohner behandelt hatten. Das Ergebnis: Sie wiesen die Einwände mehrheitlich zurück, nahmen allenfalls redaktionellen Änderungen vor.
Beschluss und Bekanntgabe: Jetzt wird die Regierung von Oberbayern aktiv
Schließlich segneten die Gemeinderäte den vorgelegten Plan am Sonntag kurz vor 15 Uhr mehrheitlich ab. Nur Wilhelm Skudlik (FW), Wolfgang Schweiger (parteilos) und Oswald Brandstetter (CSU) stimmten dagegen.
Am 7. Januar wurde der Plan bekannt gegeben. Die Zukunft des ehemaligen Klinikgeländes schien in trockenen Tüchern zu sein: Neuer Wohnraum könne hier entstehen, zum Teil auf Grundstücken, die die Gemeinde vom bisherigen Eigentümer erwerben konnte, hieß es.
Aber noch im selben Monat kam der erste Sand ins Getriebe. Laut einem Schreiben vom Landratsamt Mühldorf, das den OVB Heimatzeitungen vorliegt, hatte die Regierung von Oberbayern bereits im Januar 2025 auf Bedenken bezüglich des Bebauungsplans hingewiesen.
Am 16. März beschwerte sich der Anwohner Günther Schuhbeck bei der Regierung von Oberbayern über das Landratsamt Mühldorf. Dieses habe trotz Kenntnis einer möglichen Rechtswidrigkeit des Planes keine Maßnahmen zur Überprüfung eingeleitet habe.
Landratsamt muss Bebauungsplan rechtlich prüfen
Gemeinden handeln „bei der Aufstellung einer Bauleitplanung in eigener Verantwortung im Rahmen ihrer Planungshoheit“, teilt dazu ein Sprecher des Landratsamtes auf Anfrage mit. Eine allgemeine Überprüfung sämtlicher Bebauungspläne sei „gesetzlich nicht vorgesehen und auch nicht üblich“, die erfolge nur „auf konkreten Anlass im Einzelfall“. Die hatte schließlich die Regierung von Oberbayern veranlasst.
Seit Anfang April prüfte das Landratsamt den Bebauungsplan. „Erste Bedenken wurden der Gemeinde per E-Mail am 7. April mitgeteilt“, schreibt ein Sprecher des Landratsamtes.
Das Ergebnis der Prüfung teilte das Landratsamt der Gemeinde dann am 23. Mai mit: Aufgrund der geschilderten Umstände bestünden „erhebliche Zweifel an der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans“, welcher „aufgrund der teils gravierenden Verstöße voraussichtlich als nichtig anzusehen ist“.
Konflikt mit Landesentwicklungsprogramm und Regionalplan
Der beschlossene Plan stehe in einem „Zielkonflikt mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern“, das der Innenentwicklung Vorrang einräume; er widerspreche „dem Belang einer bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung“ und der „Konzentration auf die Hauptsiedlungsbereiche des Regionalplans Südostoberbayern“. Die Regierung habe die unteren Bauaufsichtsbehörden darauf hingewiesen, „dass ein solcher Verstoß zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führt“.
Auch gebe es natur- und denkmalschutzrechtliche Verstöße bei der Abwägung sowie Abwägungsdefizite und Abwägungsfehleinschätzungen, so das Landratsamt. Das beschleunigte Verfahren sei wegen der möglichen Umweltauswirkungen nicht zulässig gewesen.
Polling möchte zunächst nichts ändern
Polling habe am 2. Juni geantwortet, die Gründe für ihr Handeln erläutert und „nicht angekündigt, ihre Planungen diesbezüglich noch einmal zu überarbeiten“, teilt ein Sprecher des Landratsamtes mit.
Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger bestätigt auf Anfrage, dass die Gemeinde „nach dem Abschluss der notariellen Beurkundung über bestimmte rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan informiert“ wurde. „Die Klärung erfolgt derzeit in enger Abstimmung mit dem Landratsamt.“ Die Gemeinde habe die Hinweise zum Anlass genommen, „den Sachverhalt umfassend intern wie extern (unter anderem durch juristischen Fachbeistand) aufzuarbeiten.“
Keine Baugenehmigungen durch das Landratsamt
Am 30. Juni schrieb das Landratsamt „unter Würdigung sämtlicher uns vorliegender Unterlagen“ und der Stellungnahme der Gemeinde: „Im Ergebnis stellen wir fest, dass aus rechtlicher Sicht ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit der städtebaulichen Satzung bestehen.“
Wenig später schreibt das Landratsamt: „Aufgrund dieser klaren Vorgaben seitens der Regierung von Oberbayern machen wir Sie darauf aufmerksam, dass unsererseits eine Baugenehmigung auf der Grundlage dieses Bebauungsplans nicht erteilt werden darf.“
Gemeinderat sollte tätig werden – bleibt aber zunächst außen vor
Die Empfehlung des Landratsamtes am 30. Juni an die Gemeinde: „Wir raten Ihnen dringend, oben genannte Thematik alsbald im Gemeinderat zu behandeln und den Bebauungsplan Annabrunn beschlussmäßig aufzuheben.“
Die erste Möglichkeit dazu böte die Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 24. Juli. Der Bebauungsplan Annabrunn stand aber bis Montag, 21. Juli, nicht auf der Tagesordnung.
Landratsamt arbeitet an Lösung mit allen Beteiligten
Bürgermeister Lorenz Kronberger teilt den OVB Heimatzeitungen mit, dass das Landratsamt zu einem Gespräch eingeladen habe. Das bestätigt das Landratsamt. Der Termin werde derzeit noch „koordiniert“ und stehe noch nicht abschließend fest, an ihm sollen Vertreter des Landratsamtes, der Gemeinde sowie der Regierung von Oberbayern teilnehmen. „Ziel ist es, eine für alle Parteien vertretbare Lösung bezüglich des weiteren Vorgehens zu finden“, so ein Sprecher des Landratsamtes.
Das Landratsamt war in seinem Schreiben vom 30. Juni zuversichtlich, dass dies möglich sei: „Wir sind der Auffassung, dass die vorliegenden Verstöße bei enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Fachstellen mit geltendem Recht in Einklang zu bringen sind. Hierfür ist ein Regelverfahren durchzuführen, bei welchem wir gerne mit unseren jeweiligen Ansprechpartnern unterstützen.“
Und der Sprecher des Landratsamtes ergänzt: „Nach wie vor hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Planung für den Bebauungsplan Annabrunn rechtssicher aufzustellen.“
In diesem Zusammenhang teilt der Sprecher mit, dass beim Landratsamt am 1. Juli ein weiteres Schreiben der Gemeinde einging, „in dem diese in Aussicht stellt, die Planung in wesentlichen Punkten überarbeiten zu wollen.“

