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Vorwürfe gegen Mühldorfs Landrat Max Heimerl

Disziplinarverfahren gegen Pollings Bürgermeister Kronberger: Der fordert einen Rücktritt

Die Landesanwaltschaft Bayern ermittelt jetzt gegen Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger (links) wegen Dienstvergehen. Der erhebt jetzt schwere Vorwürfe gegen Landrat Max Heimerl.
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Die Landesanwaltschaft Bayern ermittelt jetzt gegen Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger (links) wegen Dienstvergehen. Der erhebt jetzt schwere Vorwürfe gegen Landrat Max Heimerl.

Die Landesanwaltschaft Bayern ermittelt gegen Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger. Der Verdacht: Gesetze nicht beachtet, Dienst nicht ordnungsgemäß erfüllt. Kronberger spricht von einem „Komplott“ und dreht den Spieß um.

Polling – Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) ist jetzt Gegenstand eines Disziplinarverfahrens. Das hat Robert Kirchmaier, Sprecher der Landesanwaltschaft Bayern, den OVB Heimatzeitungen bestätigt. Das Landratsamt Mühldorf hatte die Landesanwaltschaft als Disziplinarbehörde mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt. 

Aus den bisherigen Unterlagen würden „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“, vorliegen, so Kirchmaier. Kronberger könnte „gegen die Pflicht zur Achtung der Gesetze“ sowie „gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Diensterfüllung“ verstoßen haben. Daher sei von Gesetzes wegen ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Das ist am 31. Oktober geschehen. 

Drei Fälle sind im Fokus der Ermittler

Konkret geht es um drei Fälle: den Beschluss der Gemeinderäte am 18. Januar über ihre Geschäftsordnung, den angestrebten Beitritt der Gemeinde Polling zum Kommunalen Prüfungsverband sowie um eine Abmahnung gegen Gabriele Springer, Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Polling, die der Rat der VG beschlossen hatte. Das geht aus der Verfügung gegen Kronberger hervor, die den OVB Heimatzeitungen vorliegt.

Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes habe Kronberger am 30. April mitgeteilt, dass der Beschluss zur neuen Geschäftsordnung rechtmäßig und „umgehend“ zu vollziehen sei, so die Landesanwaltschaft. Er habe das aber bislang unterlassen und die neue Geschäftsordnung trotz wiederholter Aufforderung weder dem Landratsamt noch dem Gemeinderat vorgelegt.

VG-Räte wollen VG-Geschäftsleiterin Springer abmahnen – Kronberger weigert sich

Im zweiten Fall hatten vier Gemeinderäte am 6. Oktober beantragt, den angestrebten Beitritt zum Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zurückzunehmen. Kronberger habe diesen Antrag aber nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderates genommen, obwohl ihn die Kommunalaufsicht „bereits in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen haben soll, dass ihm ein materielles Vorprüfungsrecht solcher Anträge nicht zustünde“, erklärt die Landesanwaltschaft.

Der dritte Punkt betrifft eine Abmahnung gegen die VG-Geschäftsleiterin Springer. Diese hätten die VG-Räte am 2. Oktober in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich beschlossen, heißt es in der Verfügung der Landesanwaltschaft. Kronberger habe erklärt, diesen Beschluss nicht umzusetzen. Statt ihn pflichtgemäß der Rechtsaufsicht vorzulegen, habe er am 7. Oktober den VG-Räten mitgeteilt, dass sie „den Nichtvollzug selbst bei der Kommunalaufsicht rügen sollen, sollten sie nicht mit der Aussetzung des Vollzuges einverstanden sein“. 

Kronberger wehrt sich mit E-Mail an Landrat Heimerl und Bürgermeister im Landkreis

Zwei Tage nach der Verfügung bekamen am Samstag, 2. November, Landrat Max Heimerl und in Kopie Bürgermeister im Landkreis Mühldorf eine E-Mail, Betreff „Disziplinarverfahren gegen meine Person“, unterschrieben mit „Lorenz Kronberger, Erster Bürgermeister“; im Anhang der E-Mail: unter anderem die Verfügung der Landesanwaltschaft.

Auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen zur Urheberschaft der E-Mail bestätigt Kronberger nicht, Autor der E-Mail zu sein. Er bestreitet es aber auch nicht. „Nach Rücksprache mit Herrn Kronberger“ schreibt eine Rathaus-Mitarbeiterin: „Wir bitten um Mitteilung, wer Ihnen dieses Schreiben zugespielt hat, da es sich um eine vertrauliche E-Mail handelte.“

Kronberger schreibt von einem „völlig haltlosen Disziplinarverfahren“, das „Herr Landrat Heimerl“ eingeleitet habe. Er weist alle Vorwürfe zurück. 

Sachbearbeiterin habe es versäumt, die Geschäftsordnung zu übermitteln

Die neue Geschäftsordnung des Gemeinderates sei seit dem 23. Mai im internen elektronischen Ratsinformationssystem (RIS) „bis heute“ abrufbar. Die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeinde habe es „zwar versäumt“, den entsprechenden Auszug an die Kommunalaufsicht zu übermitteln, „das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die geänderte Geschäftsordnung umgesetzt wurde“, so Kronberger. 

Kronberger wollte zuerst weitere Angaben der Gemeinderäte

Auch habe er Gemeinderäten keinen Antrag verweigert, er habe vielmehr „um weitere Ausführungen gebeten, was falsch gewesen sein soll“, als die Verwaltung den Beitritt zum Kommunalen Prüfungsverband angeregt hatte. Die Gemeinderäte hatten moniert, dass die von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Informationen damals nicht richtig gewesen wären. Er habe dazu eine Frist bis zum 18. Oktober gesetzt, aber „bis dato“ keine Antwort erhalten, so Kronberger.

Gemeinderat will im Dezember erneut über Beitritt zum Kommunalen Prüfungsverband diskutieren

Pollings Gemeinderäte werden voraussichtlich in der Dezember-Sitzung erneut über den angestrebten Beitritt zum Kommunalen Prüfungsverband diskutieren. Das hatte Oswald Brandstetter (CSU) am Ende der jüngsten Gemeinderatssitzung beantragt und legte dazu seinen Kollegen eine eigene Kostenberechnung vor. Er verwies auf die Gemeinderäte Oberneukirchen, die im September ihre Beitrittserklärung einstimmig zurückgezogen hatten. „Wir sollten das auch noch mal überdenken und darüber abstimmen.“ Zweiter Bürgermeister Andreas Maierhofer (CSU), der die Sitzung geleitet hatte: „Wir werden das in der nächsten Sitzung behandeln.“

Kronberger: Abmahnung wäre weitere Schikane gegen Frau Springer

Von der Abmahnung gegen VG-Geschäftsleiterin Springer habe ihm eine Arbeitsrechtlerin „ausdrücklich“ abgeraten, so Kronberger, „da diese die bisherigen Mobbingvorwürfe nur noch bekräftigen würde“ und arbeitsrechtlich völlig unerheblich sei. „Sie meinte, das setze der Schikane gegen Frau Springer noch einen weiteren Höhepunkt nach.“ 

In der VG-Sitzung am 21. Oktober habe er das „versucht zu erläutern“. Nach seinem anschließenden Urlaub habe er die Aussetzung der Rechtsaufsicht vorlegen wollen.

„Ich fordere den Rücktritt von Herrn Max Heimerl“

Am Ende seiner E-Mail schreibt Kronberger: „Es stellt sich für mich die Frage, gegen wen hier ein Disziplinarverfahren laufen sollte.“ Die Grenze des Erträglichen sei „längst überschritten“. Landrat Max Heimerl sei „wohl hauptverantwortlich für dieses Komplott in Polling. Ich fordere hiermit den Rücktritt von Herrn Max Heimerl von all seinen Ämtern und werde im Gegenzug ebenfalls ein Disziplinarverfahren gegen diesen anstreben.“

Die Antwort von Landrat Heimerl gegenüber den OVB Heimatzeitungen: „Diese Forderung entbehrt jeder Grundlage.“

Kronberger ist weiter im Krankenstand

Weitere Nachfragen zu seiner E-Mail wollte Bürgermeister Kronberger „nach seiner Genesung gerne beantworten“. Bis dahin lese er keine E-Mail, teilte seine Sekretärin auf weitere Anfragen der OVB Heimatzeitungen mit. Nach Aussagen von Andreas Maierhofer, Zweiter Bürgermeister, ist Kronberger derzeit noch bis Ende November krankgeschrieben.

Zur Dauer des Disziplinarverfahrens wollte sich der Sprecher der Landesanwaltschaft Kirchmaier nicht äußern. Kronberger hat bis zum 2. Dezember Zeit, sich zu den Vorwürfen gegenüber der Landesanwaltschaft zu äußern. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, werde es eine Disziplinarklage beim Bayerischen Verwaltungsgericht geben. Die möglichen Strafen würden bei hauptamtlichen Bürgermeistern von Verweis und Geldbuße über eine Kürzung der Dienstbezüge bis hin zum Entfernen aus dem Beamtenverhältnis reichen; bei Ehrenbeamten falle die Kürzung der Dienstbezüge weg.

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