Gemeinderat: Wer bestimmt die Themen?
„Weil i ned mog“ geht nicht: Landratsamt Mühldorf widerspricht Pollings Bürgermeister Kronberger
Wer bestimmt, was im Gemeinderat behandelt wird? Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger meint, er allein. Dem widerspricht jetzt das Landratsamt Mühldorf.
Polling – Der Pollinger Gemeinderat hatte am 17. Oktober seinen ersten heftigen Streit schon beim ersten Tagesordnungspunkt, weil Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) einen Antrag von Gemeinderat Thomas Jobst (CSU) partout nicht auf die Tagesordnung setzen wollte. Kronbergers Diktum: „Weil i ned mog.“ Er allein bestimme, was behandelt werde, sagte Kronberger damals.
Dem ist aber nicht so. Das machte jetzt das Landratsamt auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen deutlich. „Der Erste Bürgermeister erstellt die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung“, erläutert eine Sprecherin des Landratsamtes. Gemeinderäte hätten aber durchaus das Recht, „die Aufnahme eines Antragsgegenstands auf die Tagesordnung zu verlangen.“ Der Bürgermeister habe dabei durchaus einen „gewissen zeitlichen Spielraum“, um zum Beispiel eine Überfrachtung einer Sitzung zu vermeiden. Dann könne er den Gegenstand auch „erst in einer späteren Sitzung auf die Tagesordnung setzen“.
Bürgermeister Kronberger will Antrag für Sportverein nicht beraten
Konkret ging es um eine Bürgschaft der Gemeinde. Die hätte der Sportverein gebraucht, um eine neue Bewässerungsanlage zwischenzufinanzieren. Der Sportverein hatte bereits im September einen entsprechenden Antrag eingereicht. Erfolglos. Jobst dann im Oktober. Ebenso erfolglos.
Bürgermeister Kronberger damals: „Der kommt nicht drauf.“ Warum? „Weil es so ist. Weil er nicht drauf kommt.“
Info an Polizei und Staatsanwaltschaft – nicht an Gemeinderäte
Trotz Nachfragen nannte Kronberger in der Sitzung keine weiteren Gründe. Im Nachgang zu der Berichterstattung über den Sitzungsverlauf erklärte Kronberger in einer E-Mail an die Polizei, die Staatsanwaltschaft Traunstein, die Generalstaatsanwaltschaft Bayern und die OVB Heimatzeitungen: „Leider hat er (der Sportverein, Anm. d. Red.) und die Hausbank weder eine Wirtschaftlichkeitsberechnung noch die sonstig geforderten Unterlagen die zu dieser Gewährung haushaltsrechtlich vorgelegt. Deswegen war der Tagesordnungspunkt nicht auf der Sitzung.“
Eine Nachfrage der OVB Heimatzeitungen, warum er das in der Sitzung den Gemeinderäten nicht erklärt habe, ließ Bürgermeister Kronberger, der sich im Krankenstand befindet, unbeantwortet.
Eine inhaltliche Prüfung steht dem Bürgermeister nicht zu
Laut Landratsamt Mühldorf darf ein Bürgermeister bei Anträgen nur prüfen, ob vorgeschriebene Formen oder Fristen eingehalten wurden. „Ein materielles Vorprüfungsrecht hinsichtlich des Inhalts des Tagesordnungspunktes steht ihm nicht zu.“
Zweiter Bürgermeister Maierhofer leitet Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 21. November
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 21. November, um 19.30 Uhr im Rathaus statt. Diesmal leitet der Zweite Bürgermeister Andreas Maierhofer (CSU) die Sitzung, da Bürgermeister Kronberger immer noch im Krankenstand ist.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Niederlegung des Amtes von Robert Wimmer (FW) und die Vereidigung der Nachrückerin Grit Berdel (FW). Ferner geht es um Bauanträge, die Übernahme der Materialkosten für den Bau des Feuerwehrhauses sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Flossing II“, um einen Antrag von Thomas Jobst (CSU) zur Grundsteuer sowie die Jahresrechnung 2023.
Laut Landratsamt können auch „unmittelbar während der Sitzung gestellte Anträge nachträglich auf die Tagesordnung genommen werden“. Voraussetzung: Wenn der Antrag dringlich sei und „der Gemeinderat der Behandlung mehrheitlich zustimmt, oder sämtliche Mitglieder des Gemeinderats anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht“.
Kronberger verweigert Änderungsantrag
Jobst wollte einen entsprechenden Antrag stellen, scheiterte aber an Kronberger: „Das kannst Du nicht!“ Die Tagesordnung könne ergänzt werden, „aber nicht, wenn i ned mog!“
Schlussendlich nahmen die Gemeinderäte die vorliegende Tagesordnung mehrheitlich an. Eine Ablehnung hätte die Sitzung nicht beendet, so das Landratsamt. Sie führt „nicht zum Ende der Sitzung“. Hier seien die Einberufung und das tatsächliche Abhalten der Sitzung entscheidend. Der Punkt „Tagesordnung“ diene nur dazu, mögliche Einwände zu klären. „Eine Korrektur kann infolgedessen noch vor dem Einstieg in die Sachthemen durch den Gemeinderat selbst vorgenommen werden.“