Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Presserat äußert sich zur Berichterstattung

„Komplex VG Polling“: Staatsanwalt prüft zahlreiche Anzeigen von Springer und Kronberger

Gabriele Springer  und Lorenz Kronberger von der VG Polling haben mehrere Menschen angezeigt. Wie viele Anzeigen es gibt, kann die Staatsanwaltschaft noch nicht sagen.
+
Die Spitzen der Verwaltungsgemeinschaft Polling, Gabriele Springer und Lorenz Kronberger, haben mehrere Menschen angezeigt. Wie viele Anzeigen es gibt, kann die Staatsanwaltschaft noch nicht sagen. (Mittig: Symbolbild)

Oberstaatsanwalt Vietze spricht von einem „Komplex VG Polling“. Er meint die zahlreichen Anzeigen von Pollings Bürgermeister Lorenz Kronberger und Geschäftsleiterin Gabriele Springer unter anderem gegen Redakteure der OVB Heimatzeitungen.

Polling – Der Staatsanwaltschaft in Traunstein liegen mehrere Anzeigen von Lorenz Kronberger, Bürgermeister von Polling und Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Polling, und Gabriele Springer, Geschäftsleiterin der VG, vor. Das bestätigte der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze: „Es sind mehrere Anzeigen der genannten Personen bei uns eingegangen.“ Der Oberstaatsanwalt spricht von einem „umfangreichen Komplex VG Polling“.

Polizei hat Springer und Kronberger mehrfach befragt

Wie viele Anzeigen dieser „Komplex VG Polling“ umfasst und gegen wen sie erstattet wurden, ist derzeit noch offen. Die Mühldorfer Polizei habe sowohl Kronberger als auch Springer mehrfach zu den Anzeigen befragt, erklärte Vietze. „Die entsprechenden Unterlagen sind nun bei uns eingegangen und werden vom zuständigen Staatsanwalt geprüft.“ Solange sei offen, um wie viele Anzeigen es sich handele. „Erst im Rahmen dieser Prüfung wird sich die genaue Anzahl der Anzeigen herausstellen.“

Gabriele Springer, Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Polling.

Einen Teil der angezeigten Menschen vertritt der Mühldorfer Rechtsanwalt Klaus Salzberger, nach eigenen Angaben eine „zweistellige Anzahl von Mandanten“. Darunter sind laut Salzberger Gemeinderäte, Mitglieder des VG-Rates, Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter und Bürger.

Springer hatte unlängst verkündet, dass sie künftig Anzeige gegen jeden erstatten werde, der aus ihrer Sicht öffentlich falsche oder unwahre Aussagen tätige. Das traf zuletzt auch einen Oberneukirchner, der auf einer Internetseite über die Gemeinderatssitzungen Oberneukirchens berichtet hatte.

Springer verteidigte dieses Vorgehen, das der Betroffene als Drohung empfindet, bereits zu Beginn der Auseinandersetzungen vor gut einer Woche: „Ich habe lediglich erläutert, dass wir aus den Erfahrungen in der Vergangenheit öffentliche falsche oder unwahre Berichterstattungen der Staatsanwaltschaft vorlegen. Eine Drohung wurde zu keiner Zeit von mir ausgesprochen. Diese Behauptung ist unwahr.“

Sie rechtfertigt sich damals damit, dass der Ton immer hemmungsloser werde: „Hier werden die Mitarbeiter des Rathauses in unerträglicher Weise beschimpft und beleidigt. Zudem gehen anonyme Briefe mit Beleidigungen und Verleumdungen ein.“

Auch Redakteure der OVB Heimatzeitungen angezeigt

Staatsanwalt Vietze bestätigte, dass auch Redakteure des OVB wegen „übler Nachrede“ angezeigt worden sind. „Die Namen der angezeigten Redakteure kann ich Ihnen nicht nennen, da an diese bisher weder durch die Staatsanwaltschaft noch durch die Polizei herangetreten wurde.“

Ob es solche Vernehmungen der OVB-Mitarbeiter geben werde, konnte Vietze noch nicht sagen. „An sie wird nur herangetreten werden, wenn die Vorprüfung ergeben sollte, dass ein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat besteht, es also aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte zumindest möglich erscheint, dass eine solche Straftat begangen wurde.“ Das gilt natürlich auch für alle anderen Anzeigen, die Springer und Kronberger erstattet haben: Die Beschuldigten werden nur befragt, wenn es einen Anfangsverdacht gibt.

Lorenz Kronberger, Bürgermeister von Polling und Vorsitzender der VG Polling.

Sollte das Ergebnis der Vorprüfung sein, dass kein Anfangsverdacht bestehe, werde es kein Ermittlungsverfahren geben, betonte Vietze.

Landratsamt Mühldorf hat Geschäftsleiterin Springer angezeigt

Auch gegen Springer selbst liegt eine Anzeige vor. Landratsamtssprecher Wolfgang Haserer hatte im Januar auf Anfrage der OVB Heimatzeitungen erklärt, der Landkreis gehe gegen Springer wegen Beleidigung vor. Sie hatte dem Landratsamt in einer Gemeinderatssitzung in Oberneukirchen Stasimethoden vorgeworfen.

„Die Strafanzeige ist bei uns eingegangen“, bestätigt Oberstaatsanwalt Vietze. „Es wird weiterhin geprüft, ob ein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat besteht.“ Vietze betonte: „Laut Auskunft des zuständigen Staatsanwalts muss hierzu der gesamte umfangreiche Komplex ‚VG Polling‘ ausgewertet und in die Prüfung mit einbezogen werden.“

Zu der Anzeige gegen sie wolle sie derzeit nichts sagen, ließ Springer ihren Rosenheimer Anwalt Harald Baumgärtl am Montag, 8. Juli, mitteilen. Es handele sich um ein laufendes Verfahren, zu dem er keinerlei Angaben machen werde.

Bereits Ende Januar hatten die OVB Heimatzeitungen über diese Anzeige berichtet. Springer hatte sich daraufhin mit einer Beschwerde an den Presserat gewandt und die Berichterstattung kritisiert. Der Bericht über die Anzeige verstieß nach Ansicht Springers gegen die Achtung der Menschenwürde, er habe die Grenzen der Recherche überschritten, den Schutz der Persönlichkeit und der Ehre verletzt und die Unschuldsvermutung nicht beachtet, schrieb Springer an den Presserat.

Presserat weist Anschuldigungen zurück, kritisiert aber einen Fehler

Der Presserat wies diese Anschuldigungen Springers nach einer Vorprüfung zurück, er sieht in diesen Punkten „keine presse-ethischen Verstöße“. Das Gremium kritisierte aber, dass die OVB Heimatzeitungen Gabriele Springer vor Veröffentlichung nicht mit der Recherche konfrontiert und um Stellungnahme gebeten hätten. Deshalb sprach der Presserat ausschließlich für diesen Punkt der Berichterstattung eine Missbilligung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht aus.

Was aus den einzelnen Anzeigen des „Komplex VG Polling“ wird, ist noch völlig offen. „Sämtliche Anzeigen im angefragten Zusammenhang befinden sich noch im Stadium der Vorprüfung“, sagt Oberstaatsanwalt Vietze. Konkrete Antworten könne er erst geben, wenn die abgeschlossen sei. Das dauere noch mindestens vier Wochen.

Kommentare