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Münchener Straße in Mühldorf

Mühldorfer Tempo 30 liegt jetzt im Bayerischen Landtag: Das will der Initiator erreichen

Claus Thiemicke hat der Stadt Unterschriften übergeben, damit sich der Stadtrat mit Tempo 30 in der Münchener Straße befasst. Weil das nicht geschehen ist, geht Thiemicke jetzt einen Schritt weiter.
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Claus Thiemicke hat der Stadt Unterschriften übergeben, damit sich der Stadtrat mit Tempo 30 in der Münchener Straße befasst. Weil das nicht geschehen ist, geht Thiemicke jetzt einen Schritt weiter.

Der Bayerische Landtag soll es richten: Der Initiator von Tempo 30 auf der Münchener Straße in Mühldorf hat eine Petition an das Parlament gerichtet. Wie reagiert die Stadt darauf?

Mühldorf – Die Forderung von Anwohnern, an der Münchener Straße die Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu beschränken, könnte bald den Bayerischen Landtag beschäftigen. Initiator Claus Thiemicke hat in einer E-Mail eine Petition an den Landtag geschickt. Damit möchte er erreichen, dass sich der Mühldorfer Stadtrat mit der Geschwindigkeitsbeschränkung befassen muss.

Thiemicke: Hetzl verhält sich nicht rechtskonform

Die Beschwerde Thiemickes richtet sich gegen die nach seiner Ansicht „nicht rechtskonforme Bearbeitung“ seines Antrags auf Tempo 30 „durch den Ersten Bürgermeister Michael Hetzl“. Nach Ansicht Thiemickes verstößt Hetzl sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen das Bayerische Petitionsgesetz.

Petition ist mehr als Bürgerantrag

Thiemicke hatte im Oktober 2023 insgesamt 489 Unterschriften für die Beschränkung der Geschwindigkeit gesammelt und an Bürgermeister Hetzl übergeben. Der Mühldorfer geht davon aus, dass er damit eine Petition an die Stadt verfasst hat, die der Stadtrat behandeln muss.

Bürgermeister Hetzl lehnt dagegen nicht nur die Einführung von Tempo 30 ab, sondern auch die Petition. Im November schrieb er an Thiemicke, dass die Straße aus rechtlichen Gründen nicht auf Tempo 30 zu beschränken sei. Auch werde er die Eingabe Thiemickes nicht dem Stadtrat vorlegen.

Stadtrat soll sich mit Tempo 30 befassen

„Petitionen sind Eingaben und Beschwerden, die an den Bayerischen Landtag gerichtet werden“, hieß es dazu damals auf Anfrage der OVB Heimatzeitungen aus der Stadtverwaltung. „Es handelt sich hier also nicht um eine Petition.“

Die Stadt wertete die Eingabe lediglich als Bürgerantrag. „Dieser wird selbstverständlich behandelt“, erklärte Sprecher Werner Kurzlechner im Herbst 2023. Dazu gehören nach seinen Angaben auch Stellungnahmen der Polizei und des Tiefbauamts. „Auf Basis dieser Abstimmungen können Erhebungen wie Geschwindigkeitsmessungen oder Verkehrszählungen angeordnet werden.“

Unzufrieden mit der Stadtregierung

Weil Thiemicke das Vorgehen Hetzls für rechtswidrig hält, hat er sich jetzt an den Bayerischen Landtag gewandt. Denn seine Initiative sei kein Bürgerantrag, sondern eine formale Petition. Und mit der müsse sich der Stadtrat als „zuständiges Parlament“ befassen, sagt Thiemicke.

An Anfang ein Kindergarten, am Ende die Stiftung Ecksberg: Nach Ansicht der Anwohner liegen entlang der Münchener Straße viele Einrichtungen, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigen würden.

„Gerade da die Petition eine Unzufriedenheit der Stadtverwaltung Mühldorf durch 489 Bürger erkennen lässt, ist eine Behandlung durch die gewählten Volksvertreter in den Stadtratssitzungen zwingend erforderlich.“

Thiemicke nutzt die E-Mail an den Bayerischen Landtag zu einer Generalabrechnung mit der städtischen Verkehrspolitik. „Unabhängig von dem Petitionsantrag geht es mir um die Wahrung der Grundrechte und eine deutliche Verbesserung der Sicherheit und des Lärmschutzes der Anwohner.“ Die gesamte Verkehrsplanung in Mühldorf sei „eine Katastrophe mit Schwerlastverkehr durch die Stadt und erheblicher Lärmbelästigung. Rad- und Fußwege fehlen an vielen Stellen im Ort.“

Stadt bleibt trotz Landtagspetition bei ihrer Haltung

Die Stadt ändert ihre Meinung auch nach der Eingabe nicht. Wie Sprecher Werner Kurzlechner auf Anfrage betont, gründet sich die Haltung der Stadt „auf die Expertise sowohl unseres Rechtsamtes als auch unseres Ordnungsamtes und ist aus unserer Sicht deshalb logischerweise rechtlich wasserdicht.“ Die Stadt wolle abwarten, wie der Landtag die Frage rechtlich bewertet.

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