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Kampf um Lärmschutz an der A94

Konkrete Hilfe für Lärmgeplagte an der Autobahn? Das sagen Mühldorfs Heimatabgeordnete

Collage A94 Mayer, Bubendorfer-Licht, Huber
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Für ein neues Tempolimit sehen die Heimatabgeordneten keine Chance oder lehnen es komplett ab. Den lärmgeplagten A94-Anliegern wollen Mayer, Bubendorfer-Licht und Huber aber gerne helfen - nur wie soll das gehen und wer ist dafür zuständig?

Wie setzen sich die Politiker in Land und Bund für mehr Lärmschutz an der A94 ein? Das OVB hat bei den Mühldorfer Heimatabgeordneten in Bundes- und Landtag nachgefragt und ernüchternde Antworten erhalten. Denn zuständig sind immer die anderen.

Mühldorf Das OVB hat über die Anwohner der A94 und ihre Forderungen nach Lärmschutz berichtet. Auch die Bundestagsabgeordneten für den Landkreis Mühldorf Sandra Bubendorfer-Licht (FDP) und Stephan Mayer (CSU) sowie der Landtagsabgeordnete und CSU-Generalsekretär Martin Huber wurden zu diesem Thema befragt.

Unterstützen Sie die Forderungen der A94-Anlieger?

CSU-Abgeordneter Stephan Mayer sagt: „Die Forderungen der Anlieger sind vollständig berechtigt. Der Ball liegt beim Bund. Als Mitglied der Bundesregierung habe ich 2021 einige zusätzliche Maßnahmen bei zwei Großbrücken erreicht. Als mögliche Maßnahmen sehe ich den Austausch von lautem Bodenbelag oder Ergänzungen und Verbesserungen mit Lärmschutzwänden. Von einem erneuten Tempolimit halte ich nichts.

Viele Anlieger haben berichtet, dass das vom Gericht aufgehobene Tempolimit in 2021 wenig gebracht hat, da der meiste Lärm von den Lastkraftwagen ausgeht. Die Kontrollen, ob die für Lkw gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden, sollten verstärkt werden.“

Sandra Bubendorfer-Licht, Bundestagsabgeordnete der FDP: „Die Beschwerden und Nöte der Anwohner zum Verkehrslärm an der Autobahn A94 nehmen wir sehr ernst. Bei vielen Lösungsvorschlägen sind uns in Berlin die Hände gebunden. Ministerpräsident Söder hat vor Ort immer Hoffnung auf freiwillige bayerische Leistungen bei Lärmschutzwänden und Straßenbelag gemacht. Effektive Lärmminderung lässt sich am besten im Rahmen der Planungsprozesse gewährleisten. Nachträglich entstehen meist sehr hohe Kosten. Für ein Tempolimit sehe ich keine Chance. Das erste Tempolimit 120 von Ministerpräsident Söder freihändig eingeführt – galt Anfang 2020 auf der A94 zwischen Pastetten und dem Tunnel bei Ampfing nur drei Monate lang. Das Verwaltungsgericht München hatte das Tempolimit als ‚rechtswidrig‘ erkannt. Wenig Chancen hat der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen mit Photovoltaikanlagen durch Landkreise oder Bürgergesellschaften entlang der Autobahn. An der Autobahn als Lärmquelle und Lärmschutzwänden als Abschirmung kommen wir nicht weiter. Als weitere Methode ist der passive Schallschutz zu nennen. So können die Gebäude betroffener Anwohner punktuell überprüft werden und dann individuell gegen Lärm geschützt werden.“

Martin Huber, Generalsekretär der CSU und Landtagsabgeordneter: „Es gilt natürlich, den Bedürfnissen der Anwohner nach einem angemessenen Lärmschutz gerecht zu werden. Gemeinsam mit Stephan Mayer und den örtlichen Mandatsträgern dränge ich darauf, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird.“

Was halten Sie von einer weiteren Lärmmessung?

Mayer: „Die bisherigen Lärmmessungen haben ergeben, dass die gesetzlichen Schutzregeln eingehalten werden, wenn auch an einigen Messpunkten nur knapp. Was mich stört, ist, dass diese gesetzlichen Vorgaben aus den 70er-Jahren stammen und einer Anpassung an moderne Begebenheiten bedürfen. Dafür setze ich mich gerne ein.“

Bubendorfer-Licht: „Eine neue Lärmmessung halte ich nicht für sinnvoll. Weitere Messungen würden zu keinen verwertbaren Ergebnissen führen, die beim Bund Verpflichtungen auslösen. Es ist an der bestehenden Autobahn bereits durch die bayerische Straßenbauverwaltung eine nochmalige Prüfung erfolgt, die eine vollständige und eine mangelfreie Ausführung ergeben hat. Die vom Landtag in Auftrag gegebenen Lärmmessungen haben bestätigt, dass alle geltenden Grenzwerte eingehalten worden sind.“

Huber: „Laut staatlichen Messungen ist der Lärmschutz an der A94 in Ordnung, wenn auch bei wenigen Nachtgrenzwerten nur knapp. Generell muss hier jedoch bedacht werden, dass die geltenden Grenzwerte Jahrzehnte alt sind und den heutigen Erfordernissen nicht mehr gerecht werden. Deshalb müssen sie an die heutigen Ansprüche angepasst werden.“

Welche Chancen sehen Sie dafür, dass der Bund Lärmschutz nachrüsten, den Straßenbelag ändern und ein Tempolimit einführen wird?

Mayer: „Als Wahlkreisabgeordneter wollte ich in einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung für die Verbesserung des Lärmschutzes für die Autobahn A 94 zwischen Pastetten und Burghausen, plant. Wie mir das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mitteilte, erfüllt die A 94 im genannten Abschnitt die Auflagen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Daher gebe es keine Rechtsgrundlage für ergänzenden Lärmschutz. Ich hätte mir Initiativen zu gesetzlichen Änderungen oder/und zu über-obligatorischem Lärmschutz gewünscht. Ich werde hier nicht lockerlassen.“

Bubendorfer-Licht: „Wie gesagt, dem Bund wurde eine vollständige und mangelfreie Ausführung beim Bau bescheinigt. Da sind dem FDP-geführten Bundesverkehrsministerium die Hände gebunden. Es gibt keine rechtliche Grundlage für Nachbesserungen beim Lärmschutz und keine Möglichkeit für den Bund, diese mit Bundesmitteln zu finanzieren. Die von MdB Stephan Mayer (CSU) angekündigten Lärmschutzmaßnahmen an den Brücken-Wartungsgängen haben sich als leere Versprechungen entpuppt. ‚Die Einhausung der Wartungsgänge sind nur ein Anfang‘, hatte er versprochen. Die Kapselung der Wartungsgänge an zwei Brückenkonstruktionen wird lediglich wissenschaftlich untersucht.“

Huber: „Auch wenn die A94 im genannten Abschnitt die Auflagen des Bundesimmissionsschutzgesetzes erfüllt, habe ich mich bereits im Januar 2020 für ein Sonderprogramm für ökologischen Lärmschutz mit integrierter Photovoltaikanlage eingesetzt. Besonders an Autobahnen und stark befahrenen Straßen kann hier der Lärmschutz mit ökologischem Nutzen verbunden werden. Die Idee ist: Innovativ bauen, eine Lärmschutzwand mit Durchblick, die gleichzeitig Strom erzeugt. Ich werde hier weiter aktiv sein und mich für einen effektiven Lärmschutz einsetzen.“

Keine weiteren Messungen

„Die rechtlichen Vorgaben zum Lärmschutz werden für den Neubauabschnitt eingehalten“, stellt Josef Seebacher von der Autobahn GmbH fest. „Weitere Messungen wird die Autobahn GmbH des Bundes nicht durchführen.“

„Da die rechtlichen Regelungen zum Lärmschutz eingehalten werden, gibt es keine rechtliche Möglichkeit, auf Kosten der Bundesrepublik Deutschland überobligatorische Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen“, so der Pressesprecher weiter. Bei einem eventuellen Überschreiten der „Auslösewerte für die Lärmsanierung“ in der Zukunft bestehe für Bestandsstrecken des Autobahnnetzes die Möglichkeit, als freiwillige Leistung Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen – aktiv oder passiv. „Informationen zu eventuellen Überlegungen des Gesetz- und Verordnungsgebers zur Änderung der rechtlichen Regelungen und der Grenzwerte bei der Lärmsanierung liegen uns nicht vor.“

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