Mühldorf, Neumarkt, Waldkraiburg
Wo im Landkreis Mühldorf gekifft werden darf – und wo harte Strafen drohen!
Seit April darf Cannabis öffentlich konsumiert werden. Doch es gibt auch Verbotszonen. Anhand von drei Karten zeigen wir, wo im Landkreis Mühldorf gekifft werden darf und wo harte Strafen drohen. Ein Blick nach Mühldorf, Waldkraiburg und Neumarkt-St. Veit.
Von Josef Enzinger, Christa Latta und Markus Honervogt
Mühldorf/Waldkraiburg/Neumarkt-St. Veit – Es dauert ein paar Sekunden, dann ploppt die Bubatz-Karte auf. Sie ist derzeit das aussagekräftige Instrument, um Kifferverbotszonen zu ermitteln. Die Bubatz-Karte – benannt nach einem Namen für Joints, den Kiffer liebevoll verwenden – zeigt etliche rote Flächen in den Städten und Dörfern im Landkreis, an denen kein Cannabis geraucht werden darf.
Die Karte ist kein offizielles Dokument. Sie beruht auf sogenannten Open Maps im Internet und zeichnet in diese Karten die roten Verbotsumkreise von Sportstätten, Kindergärten oder Schulen ein. Denn nur, weil Cannabis seit Ostermontag öffentlich konsumiert werden darf, heißt das nicht, dass Joints überall gerne gesehen sind.
Weg von Kindern und Jugendlichen
So wird der Konsum von Cannabis beispielsweise in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. Überhaupt kein Konsum ist in Sichtweite von Einrichtungen erlaubt, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden.
Für Mühldorf bedeutet das ein Konsumverbot an etlichen Orten. So darf – laut der „Bubatzkarte“ – in Mühldorf im Park auf dem ehemaligen Sümö-Gelände genauso wenig Cannabis geraucht werden, wie an Teilen des Stadtplatzes. An beiden Stellen gibt es Spielplätze. Auch direkt am Inn gibt es Verbotszonen.
Auch in Waldkraiburg sind viele öffentliche Grünflächen Nicht-Kiff-Gebiet, darunter ist auch der größte Teil des Stadtparks. Etwas mehr Luft haben Cannabis-Konsumeten in Neumarkt-St. Veit, wo es größere Bereiche gibt, die nicht vom Verbot betroffen sind.
Erweiterte Regeln, die über die Gesetze hinausgehen, wird es in Mühldorf, Waldkraiburg und Neumarkt-St. Veit vorerst nicht geben. Besondere Satzungen, Verbotszonen oder Auflagen stehen noch nicht zu Debatte. Das erklären die Sprecher der Städte auf Anfrage. Tatsächlich haben wir momentan nichts derlei geplant“, betont Mühldorfs Sprecher Werner Kurzlechner. So müsse sich erst zeigen, was unter „unmittelbarer Gegenwart“ von Minderjährigen zu verstehen ist. Das sei noch nicht klar definiert.
Städte und Gemeinden warten ab
Auch die Stadt Waldkraiburg beruft sich auf übergeordnete Stellen: „Für uns gilt nun abzuwarten, inwieweit vom Freistaat weitere Rechtsgrundlagen und gegebenenfalls Ermächtigungen erlassen werden, auf die wir uns als Stadt gegebenenfalls stützen können“, erklärt Sprecherin Stephanie Till.
Auch die Stadt Neumarkt-St. Veit unternimmt noch keine Anstrengungen, allgemeingültige Verbotszonen für Cannabis auf öffentlichen Plätzen zu schaffen. Einzig für das Volksfest an Pfingsten soll eine Allgemeinverfügung oder eine Platzordnung für die Dauer des Festes den Konsum in der Nähe Festplatzes verbieten. Es ist eines der ersten großen Feste in der Region, deshalb herrschte Handlungsbedarf. „Was danach kommt, das lassen wir auf uns zukommen. Wir wollen erst mal sehen, wie sich das Ganze entwickelt“, sagt dazu Neumarkt-St. Veits Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG), der damit rechnet, dass die Staatsregierung entsprechende Vorgaben liefern wird.
Freistaat hat eine Entscheidung getroffen
Eine Vorgabe hat die Staatsregierung inzwischen geliefert: Auf Volksfesten wird nicht gekifft. Auf diese Eingebung von oberster Stelle haben viele Städte und Gemeinden gewartet und wahrscheinlich auch gehofft. So hatte der Gemeinderat im Markt Kraiburg das Thema Cannabis-Konsum bereits allgemein besprochen, und wollte noch die Empfehlung des Gemeindetags abwarten.
Josef Grundner, Bürgermeister von Ampfing sagte auf OVB-Nachfrage: „Wir liegen mit dem Volksfestplatz direkt neben Grund- und Mittelschule und auch die Sportstätte grenzt an. Demnach fallen wir schon unter das Verbot des Konsums in Sichtweite dieser Einrichtungen.“ Die Stadt Töging hatte laut Alexander Winkler vom Ordnungsamt selbst „noch keine Überlegungen“ zu einem Kiffer-Verbot angestellt.
Wer gegen diese und ähnliche Einschränkungen bundesweit und vor allem in Bayern verstößt, muss mit erheblichen Strafen rechen. Kiffen im Beisein von Kinder kostet bis zu 1000 Euro Strafe, das gilt auch für diejenigen, die mehr dabei haben, als sie dürfen. Ein Joint in der Nähe von Spielplätzen oder Schulen kann mit 500 Euro bestraft werden.


