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Stadtrat fällt dazu eine Entscheidung

Neumarkt-St. Veit: Wird das Kiffen in der Volksfest-Zeit verboten?

Kiffen in der Nähe des Volksfestes: Die Stadt Neumarkt-St. Veit will den Konsum von Cannabis rund ums Volksfest einschränken. Wie das möglich sein soll, darüber diskutiert der Stadtrat am Mittwoch in seiner Sitzung.
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Die Stadt Neumarkt-St. Veit will den Konsum von Cannabis rund ums Volksfest einschränken. Wie das möglich sein soll, darüber diskutiert der Stadtrat am Mittwoch (17. April) in seiner Sitzung.

Noch wenige Wochen bis zum Neumarkt-St. Veiter Volksfest: Mit der Legalisierung von Cannabis steht die Stadt vor der Herausforderung, wie sie damit rund um das Volksfest umgehen soll. Eine Entscheidung im Stadtrat muss her.

Update vom Dienstag (16. April) 13:15 Uhr:

Bayern begrenzt öffentlichen Konsum von Cannabis. Das teilte am Dienstag (16. April) die Bayerische Staatsregierung nach ihrer Kabinettssitzung am Vormittag mit. Rauchen von Cannabis soll demnach unter anderem in Biergärten und auf Volksfesten verboten werden.

Das Rauchen von Cannabisprodukten soll auf dem Außengelände von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfesten durch entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz allgemein verboten werden. „Dies gilt auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise mittels Vaporisatoren“, teilt die Regierung mit.

Außerdem soll es den Kommunen ermöglicht werden, das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in weiteren Bereichen zu verbieten, an denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Beispiele hierfür können Sehenswürdigkeiten mit hohem Besucheraufkommen sein, Freibäder oder Freizeitparks. Hierfür ist eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen.

Ferner soll auf öffentlichen Flächen der Konsum von Cannabis durch eine entsprechende Verordnung der Gemeinden verboten werden können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort unter anderem auf Grund des übermäßigen Cannabiskonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Ursprungs-Meldung vom Dienstag (16. April) 12:30 Uhr:

Neumarkt-St. Veit – „Regelung über den Konsum von Cannabis auf dem Neumarkter Volksfest“. So steht es deswegen auf der Tagesordnung der Neumarkter Stadtratssitzung am kommenden Mittwoch, 17. April, im Schloss Adlstein. (Beginn 18.30 Uhr). Auf den Stichtag genau vier Wochen also, bevor das Volksfest eröffnet wird, debattiert der Stadtrat darüber, inwieweit Kiffen in der Nähe des Volksfestes erlaubt sein soll.

So sind die Erfahrungen beim Rottaler Volksfest

Geht es nach Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG), sollte das Volksfest Cannabis-frei bleiben, wie er vorab auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen erklärt hat. Die Verwaltung sei aktuell bemüht, Richtlinien aus umliegenden Gemeinden zu sammeln, auf Grundlage derer auch die Stadt Neumarkt-St Veit eine tragfähige Regelung treffen könnte. Er verweist auf die Stadt Pfarrkirchen, wo am 3. April das Rottaler Volksfest eröffnet wurde. Das Rathaus in Pfarrkirchen hatte im Vorfeld eine Allgemeinverfügung erlassen, die das öffentliche Konsumieren von Cannabis auf dem Festgelände verbietet. Mit dieser Maßnahme wollte die Stadtverwaltung dem Kinder- und Jugendschutz Rechnung tragen. 

Geruchsmäßig wahrgenommen

Fünf Tage lang dauerte das Fest. Die Erfahrung ist positiv, wie Gerald Wimmer, Leiter des Ordnungsamtes der Kreisstadt Pfarrkirchen, mitteilt. „Es wurde weder ein Verstoß gemeldet, noch eine Beanstandung oder sonst irgendwas.“ In der Umgebung des Volksfestes habe man den Konsum von Cannabis geruchsmäßig wahrgenommen, „aber es sind keine Rauchschwaden aufgestiegen. Ich denke, man muss da die Kirche im Dorf lassen!“

Nachdem die Legalisierung erst kurz zuvor erfolgt war, habe es pressiert, eine tragfähige Lösung zu finden. Man habe sich mit der Polizei unterhalten und sich schließlich für die Allgemeinverfügung entschieden, die das Kiffen auf der in Pfarrkirchen überschaubaren Wiesn von Haus aus untersagt, dieses räumlich und zeitlich auf die Dauer des Volksfestes beschränkt. „Und auch nur gültig für die Dauer der Öffnungszeiten des Volksfestes!“ Er betont, dass der Konsum von Cannabis keine rechtswidrige Tat sei. „Aber ein Volksfest ist für Familien da, auch abends sind noch Jugendliche da. Aus diesem Grund haben wir uns für diese Präventivmaßnahme entschieden.“ Inzwischen erhält Wimmer Anfragen aus ganz Bayern über die Erfahrungen damit.

Folgen jetzt auch Landshut und Passau?

Auch die Stadt Neumarkt-St. Veit hat sich über die Vorgehensweise schlau gemacht. Laut Bürgermeister Baumgartner gibt es zwei Möglichkeiten, den möglichen Konsum von Cannabis rund ums Volksfest zu unterbinden. Entweder in Form einer solchen Allgemeinverfügung, wie sie Pfarrkirchen durchgesetzt hat. Oder durch die Definition einer Platzordnung, nach Ansicht von Baumgartner die leichter in der Umsetzung leichter zu handhabende Alternative, es würde das Hausrecht des Veranstalters gelten.

Zum generellen Cannabisverbot sagt Baumgartner, dass Städte wie Landshut und Passau diesem Modell wohl folgen würden. Rechtlich sei es aber noch nicht final entschieden, wie solche Verbote zu begründen sind. Der Neumarkter Stadtrat sollte aber festlegen, ob die Verwaltung spätestens für die nächste Stadtratssitzung vor dem Volksfest reagieren und entsprechende Regelung vorbereiten sollte.

Das ist ein Ausschnitt der sogenannten „Bubatzkarte“ (www.bubatzkarte.de). Im rot gekennzeichneten Bereich kann das Konsumverbot für Cannabis zutreffen. Der Ersteller weist darauf hin, dass die Bubatzkarte auf öffentlichen Daten von OpenStreetMap basiert und deshalb unvollständig sein kann.

Empfindliche Strafen drohen

Freilich gibt es bereits bestehende Regelungen, die seitens der Staatsregierung unter Androhung hoher Strafen unmittelbar nach Inkrafttreten der Legalisierung von Cannabis veröffentlicht worden sind. Das bayerische Gesundheitsministerium hatte sich für einen strengen Vollzug und engmaschige Kontrollen ausgesprochen, es liegt bereits ein Bußgeldkatalog vor, wonach Strafen im dreistelligen Bereich drohen, wenn man in Bayern öffentlich kifft.

Die Staatsregierung hatte unmittelbar nach der Legalisierung erklärt, dass auch Volksfeste – allen voran die Wiesn – nach Möglichkeit komplett Cannabis-freie Zonen werden. Zudem prüft die Staatsregierung ein Kiff-Verbot im Englischen Garten in München. Auch Biergärten und Außengelände von Gaststätten könnten grundsätzlich als Tabu-Zonen für Cannabis erklärt werden.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) erklärte als Ziel, den Konsum unattraktiv zu machen. Der Aspekt des Jugendschutzes sei aus bayerischer Sicht viel zu kurz gekommen.

Appell an die Vernunft

Unter diesen Voraussetzungen ist auch in Neumarkt deutlich heraushören: Ein „O‘zündt is!“ wird es auf dem Festgelände also nicht geben, wenn es nach der Stadt geht. Bürgermeister Baumgartner appelliert in diesem Zusammenhang ohnehin an die Vernunft von Cannabis-Konsumenten. „Es handelt sich um ein Familienfest! Es muss doch auch nicht sein, dass man sich dort einen Joint anzündet!“

Vom Konsum an nahen Schulen bis zum Besitz alles erlaubt: Das sind Bayerns Cannabis-Strafen

Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Unter-18-Jährigen ist ohnehin verboten. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro. 500 Euro kostet es, wenn man gegen die im Cannabis-Gesetz aufgelisteten Konsumverbote verstößt. Also wenn man im Abstand von 100 Metern zu einer Schule, einem Spiel- oder Sportplatz konsumiert. 500 Euro werden außerdem beim Kiffen in Fußgängerzonen während der Verbotszeiten von 7 bis 20 Uhr fällig, 300 Euro beim Konsum in militärischen Bereichen bei der Bundeswehr.

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