Eine der ersten Kommunen in Bayern
Bezahlkarte für Asylbewerber im Landkreis Mühldorf noch im April
Der Landkreis Mühldorf führt die Bezahlkarte für Asylbewerber noch in diesem April ein. Deshalb geht es jetzt so schnell.
Mühldorf – Mit dem Start im April gehört der Landkreis Mühldorf zu den ersten in Bayern, die die Bezahlkarte für Asylbewerber einführen. Das betonte das Bayerische Innenministerium am Dienstag, 16. April. Nach einer Pilotphase mit vier Kommunen soll jetzt die Umsetzung im gesamten Freistaat kommen.
Landkreis sieht Vorteile
Der Landkreis hat sich nach Angaben von Landrat Max Heimerl bewusst dafür entschieden, so schnell als möglich in das neue System einzusteigen. „Wir sehen die Vorteile, die das System bringen wird und haben uns deshalb um eine schnelle Einführung in unserem Landkreis bemüht“, sagte Heimerl.
Die Bezahlkarte verhindert nach seinen Angaben vor allem unkontrollierte Geldtransfers ins Ausland und an Schleuser. „Sie ist damit ein wichtiger Baustein, um Zuzugsanreize zu verringern und irreguläre Migration zu begrenzen.“
Heimerl sieht aber auch einen Vorteil für seine Behörde. Sie werde den monatlichen Auszahlungsprozess vereinfachen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich derzeit um die technische Umsetzung des Vorhabens und sind bereits geschult“, erklärte dazu Landratsamtssprecher Wolfgang Haserer.
Grundsätzlich bekommt laut Landratsamt jeder Asylbewerber ab 14 Jahren eine Karte. Das sind im Landkreis Mühldorf derzeit rund 850 Personen. Nach derzeitigem Stand werde die Ausgabe der Karten für neu angekommene Asylbewerber noch im April erfolgen.
Asylbewerber, die schon länger im Landkreis leben, erhalten die Karte voraussichtlich ab Mai und werden im Vorfeld entsprechend informiert. Der ihnen zustehende Betrag werde als monatliches Guthaben auf die Karte gebucht. „Eine Barauszahlung ist nicht mehr möglich“, betont Haserer. „Die Karte ist dann in allen Geschäften und bei allen Dienstleistern einsetzbar, die ‚Mastercard‘ annehmen.“ Einzige Einschränkung: Sie gilt nur im gesetzlich vorgeschriebenen Aufenthaltsbereich der Flüchtlinge.
Nur noch 50 Euro Bargeld
Mit der Bezahlkarte können laut Landratsamt alle Waren des täglichen Gebrauchs wie Essen, Kleidung, Hygieneartikel und Kommunikation bezahlt werden. „Bargeld kann nur noch in Höhe bis 50 Euro pro Monat abgehoben werden.“ Überweisungen und Online-Käufe seien grundsätzlich ausgeschlossen, Glücksspiel und der Einsatz bei Dienstleistern zur Geldübermittlung seien gesperrt.

