„Richtlinie“ gilt in Bayern bereits
Satte Bußgelder rund ums Kiffen: Bei diesen Verstößen drohen bis zu 30.000 Euro Strafe
Obwohl die Bundesregierung die Teil-Legalisierung von Cannabis auch gegen den Willen Bayerns durchsetzen konnte, drohen Kiffern im Freistaat bei Verstößen gegen das Gesetz teils hohe Bußgelder. In manchen Fällen können sogar Strafen von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
München – Seit 1. April darf im Freistaat legal gekifft werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass rund um Cannabis alles erlaubt ist. Bereits Ende März wurde ein entsprechender Bußgeldkatalog veröffentlicht, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hat. Laut des Ministeriums soll dieser Katalog den Behörden als „Richtlinie“ dienen.
Fußgängerzonen, Schulen, Spielplätze – hier wird das Kiffen teuer
Bei einem Blick in das Papier wird deutlich: Wer in Bayern gegen das neue Cannabis-Gesetz verstößt, muss zum Teil tief in die Tasche greifen und mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer beispielsweise in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen kifft, wird mit 1000 Euro belangt. Eine ähnliche Summe müssen Menschen zahlen, wenn sie mit mehr als der erlaubten Menge Cannabis erwischt werden – in diesem Fall drohen zwischen 500 und 1000 Euro Bußgeld.
500 Euro werden außerdem fällig, wenn in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr Cannabis konsumiert wird – das gilt auch für Schulen und deren Sichtweite sowie auf Kinderspielplätzen und deren Sichtweite. Laut Bundesgesetz ist „Sichtweite“ allerdings nicht mehr gegeben, wenn der Abstand zum Eingangsbereich der Einrichtung mehr als 100 Meter beträgt. Außerdem wird auch das Kiffen bei der Bundeswehr belangt: 300 Euro kostet es, wenn man in militärischen Bereichen erwischt wird.
Bis zu 30.000 Euro Strafe für Anbauvereinigungen möglich
Besonders teuer wird es für Verstöße in Zusammenhang mit künftigen Cannabis-Anbauvereinigungen. Für das unerlaubte Werben oder Sponsoring, für eine unzureichend gesicherte Lagerung von Cannabis und viele weitere Vergehen drohen Bußgelder von mehreren hundert Euro. Für einige Verstöße sind sogar Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich, etwa für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Cannabis-Stecklingen.
Grundsätzlich gelten alle genannten Summen laut Bußgeldkatalog für einen „vorsätzlichen Erstverstoß“. Im Wiederholungsfall können die Bußgelder verdoppelt werden, bei Fahrlässigkeit können die Summen halbiert werden. Aber auch je nach Einzelfall können die Behörden von den Regelsätzen nach oben oder auch nach unten abweichen.
aic mit Material der dpa
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