Viele fordern weniger Geschwindigkeit
Gilt in Mühldorf bald Tempo 30 auf Schulwegen?
Die Einführung von Tempo 30 auf städtischen Straßen wünschen sich viele Mühldorfer und besonders viele Eltern. Kommt nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung jetzt ein Tempolimit auf Schulwegen.
Mühldorf – Wünsche von Bürgern nach Tempo 30 in ihren Straßen sind in der Stadt Mühldorf ein Dauerthema. Auch der Stadtrat hat sich schon mehrfach damit beschäftigt. Immer geht es dabei um mehr Sicherheit, besonders wenn Kinder auf ihrem Schulweg an viel befahrene Straßen entlang laufen oder sie überqueren müssen.
Bislang lehnte die Stadt stets ab: Weder in der Mulfinger oder Münchener Straße noch in der Hauptstraße Mößling nahe der Grundschule führte die Stadt Tempo 30 ein. Die Stadt berief sich dabei stets auf die strengen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung.
Tempo 30 künftig auf „hochfrequentierten Schulwegen“?
Im April 2022 beschloss der Stadtrat die Initiative „Lebenswerte Städte“ zu unterstützen. Diese setzt sich für mehr Entscheidungsfreiheit für Kommunen, etwa in Sachen Tempo 30, ein. Am 11. Oktober wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert. Eine Neuerung in den Vorschriften soll die Einrichtung von Tempo 30 einfacher ermöglichen. Demnach soll der Verkehr auch auf „hochfrequentierten Schulwegen“, nicht nur direkt vor Schulen mit Tempo 30 abgebremst werden dürfen.
Das OVB wollte nun von der Stadt Mühldorf wissen, ob sie nun eine mögliche Einführung von Tempo 30 auf einigen Straßen überprüft werden. Die Antwort ist: nein, wie die Stadtverwaltung erklärt. „Die Kreisstadt setzt die bundesweit einheitliche und klare Rechtslage um, die wenig bis keinen Spielraum für örtliche Entscheidungen zulässt.“
Kein Grund, neue Zonen zu prüfen
„Aus den geringfügigen Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Tempo 30 ergibt sich kein Grund, die Einführung von neuen Zonen zu überprüfen“, so die Antwort aus dem Rathaus.
Schulweg in Mößling erfüllt Voraussetzungen nicht
Trotz ihrer Nähe zur Grundschule und als stark frequentierter Schulweg ist laut Stadtverwaltung an der Hauptstraße in Mößling kein Tempo 30 möglich. „Die Hauptstraße Mößling liegt nach wie vor nicht im unmittelbaren Bereich einer der sensiblen Örtlichkeiten, die in der StVO genannt werden“, betont Theresa Harreiner als Pressesprecherin der Stadt. „Somit erfüllt sie nicht die Voraussetzungen für Tempo 30.“ Schulkinder aus dem Bereich südlich von Mößling müssen sie allerdings überqueren, um zur Schule zu kommen.
Wo bleibt die Ampel?
Um den Übergang an dieser Stelle in Mößling für Kinder sicherer zu machen und besorgte Eltern zu beruhigen, wurde von der Stadt eine Fußgängerampel angekündigt. Diese sollte bereits zum Beginn des Schuljahres Mitte September in Betrieb sein. Sie ist es bis heute nicht.
Warum? „Die vorbereitenden Tiefbauarbeiten für die Ampelanlage wurden auf Drängen der Stadt Anfang September abgeschlossen, also noch vor Schulbeginn“, erklärt Harreiner. „Damit wollten wir sichergehen, dass durch die Bauarbeiten keine Kinder gefährdet werden.“
Was jetzt noch fehle, sei die Installation der Signaltechnik, die sich aufgrund von längeren Lieferfristen von Teilen verzögert habe. „Hier hat uns die zuständige Firma jedoch zugesagt, bald einen Montagetermin vereinbaren zu können.“ Bis es so weit ist, setzt die Stadt für die Sicherheit der Schulkinder beim Überqueren der Hauptstraße einen Schulweghelfer ein.
Warten aufs Frühjahr
Laut Stadtverwaltung sei es für eine Anwendung neuer StVO-Regeln ohnehin zu früh: „Die Straßenverkehrsordnung gibt die rechtlichen Regelungen vor – für eine uneingeschränkte Umsetzung der geänderten Regelungen wichtig ist jedoch die dazugehörige Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), mit der wir jedoch nicht vor Frühjahr 2025 rechnen.“