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Mühldorf lebenswerter machen

Tempolimits selbst bestimmen - Stadtrat Mühldorf unterstützt „Städteinitiative Tempo 30“

Die bekannteste Tempo-30-Regelung in der Mühldorf: Für deren Einrichtung mussten Anwohner der Friedhofstraßé vor Gericht ziehen. Denn die rechtlichen Hürden sind hoch. Das will die Stadt zusammen mit anderen Kommunen jetzt ändern.
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Die bekannteste Tempo-30-Regelung in der Mühldorf: Für deren Einrichtung mussten Anwohner der Friedhofstraßé vor Gericht ziehen. Denn die rechtlichen Hürden sind hoch. Das will die Stadt zusammen mit anderen Kommunen jetzt ändern.

Der Antrag kam von dem Grünen Dr. Georg Gafus: „Viele Mühldorfer wünschen sich mehr Sicherheit, weniger Lärm und weniger Verkehr in ihren Wohngebieten.“

Mühldorf – Mit der bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ wollen deutsche Kommunen die Hoheit über örtliche Tempolimits erlangen.

Dafür wäre eine Änderung der Straßenverkehrsordnung durch den Bund nötig. Auch der Stadtrat Mühldorfs hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass sich die Kreisstadt der Initiative anschließen soll. Neun Stadträte stimmten dagegen.

Kommunen mehr Spielraum geben

Aufs Tapet hatte das Thema Stadtrat und Verkehrsreferent Dr. Georg Gafus (Grüne) gebracht. Er beantragte, der Stadtrat möge beschließen: „Die Einkaufs- und Hochschulstadt Mühldorf schließt sich der bundesweiten Städteinitiative für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung an, um den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum für angemessene Geschwindigkeiten auf ihren Straßen zu geben.“

„Viele Mühldorfer wünschen sich mehr Sicherheit, weniger Lärm und weniger Verkehr in ihren Wohngebieten“, begründete Dr. Gafus diesen Antrag. Als Beispiele nannte er die Mulfinger, Pestalozzi, Salzburger, Frixinger, Altmühldorfer und Oberhofener Straße sowie die Hauptstraße Mößling. „Geschwindigkeitsbeschränkungen, etwa auf Tempo 30, sind aufgrund der bestehenden Straßenverkehrsordnung bisher jedoch nur bei besonderen Gefährdungslagen vor Kindergärten und Schulen oder nach aufwendigen Lärmgutachten möglich.“ Zuletzt musste deshalb das Anliegen der Anwohner an der Mulfinger Straße zurückgewiesen werden.

Es sei erwiesen, dass einheitliches Tempo 30 im Stadtgebiet die Straßen sicherer und leiser machen könne, den Schilderwald lichten würde und dabei den Verkehr nicht über Gebühr einschränkt. Die Straßen könnten durch Beschränkung der Geschwindigkeit wieder zu lebenswertem öffentlichen Raum werden. Aber die kommunalen Straßenverkehrsbehörden dürften Tempolimits nicht selbstständig, nach ihren Bedürfnissen anordnen.

Kein Tempo 30 auf ehemaliger B12

Dr. Gafus zitierte aus dem Positionspapier der Städteinitiative: „Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten.“ Dies solle modellhaft getestet werden.

Mühldorfs Bürgermeister Michael Hetzl (UM) betonte gegenüber den Stadträten: „Ein entsprechender Beschluss der Stadt symbolisiert lediglich, dass wir eine Änderung wollen. Er verpflichtet uns nicht, überall Tempo 30 anzuordnen.“ Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern auf der ehemaligen B12 oder auf der Nordtangente wäre weder zielführend noch erstrebenswert, so Hetzl. Worauf Dr. Gafus einwarf, dass es nicht um grundsätzlich Tempo 30 ginge, sondern allein darum, den Kommunen innerorts mehr Handhabe zu geben.

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Markus Saller (UM) kündigte an, den Antrag nicht zu unterstützen: „Er ist von einer gewissen Ideologie getrieben, der Bundestag wird entscheiden. Diese Initiative ist der falsche politische Weg. Sie sollten lieber auf Ihre Parteien in der Regierung einwirken.“

„Es müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Kommunen selbst darüber beschließen können“, widersprach Dr. Reinhard Wanka (UM). „In Mühldorf wären dringend mehr Gehsteige, Radwege und Überquerungshilfen angesagt, um die Lebensqualität zu erhöhen.“

Salomonisch äußerte sich Stefan Lasner (CSU) für seine Fraktion: „Wir werden zum Teil zustimmen. Auch wir sind der Meinung, dass der Bund zuständig ist, wollen es aber trotzdem versuchen.“

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