Staatliches Bauamt Traunstein zum Stand der Dinge
B299-Ortsumfahrung bei Garching: So soll es weiter gehen, das wurde aus den Tunnel-Plänen
Schon seit einer Weile beschäftigt die Menschen in Garching an der Alz das Thema einer Ortsumfahrung für die B299. Insbesondere eine angedachte Variante, die auch einen Tunnel umfasst hatte, war in der Kritik. Nun stellte das Staatliche Bauamt Traunstein den aktuellen Stand der Planungen vor.
Garching an der Alz - „Es ist wie überall: Es gibt diejenigen, die sich Erleichterung versprechen, was die Verkehrsbelastungen aber auch Emissionen betrifft. Aber auch andere, insbesondere Landwirte, die um ihre Betriebe und Grundstücke fürchten und sich dafür einsetzen wollen, diese zu erhalten. Auch wurden Bedenken aus Sicht des Umweltschutzes laut“, resümiert Christian Rehm, Behördenleiter beim Staatlichen Bauamt Traunstein, die Rückmeldung aus der Bevölkerung, welche es insbesondere auf einer Informationsveranstaltung in Garching vor kurzem gab. Er müsse jedoch an dieser Stelle sogleich darauf hinweisen, dass sich das Projekt noch in der Phase der Voruntersuchung befinde. „Dabei ging es darum, die weiter zu verfolgende Variante festzuzurren. Da gibt es einfach Kriterien, an die wir uns bei der Planung halten müssen. Darauf werden wir nun die weitere technische Planung aufbauen.“ Dabei handelt es sich um die vom Bauamt als „Variante S1“ geführte Planung, die nicht mehr die umstrittene Tunnellösung, dafür aber eine 14 bis 20 Meter breite „Faunabrücke“ vorsieht.
Präsentation des Bauamts im Netz:
„Es wird aber noch genügend weitere Gelegenheiten geben, sich zu äußern und dabei Wünsche und Kritik anzubringen. Dies insbesondere in der Phase des Beteiligungsverfahrens“, betont Rehm. Wie aber auch auf der Versammlung am Schluss betont, gelte: „Es liegt noch ein langer Planungsweg vor uns. Die Vorzugsvariante ist nun rechtssicher ermittelt. Eine Abwägung von Einzelbetroffenheiten und dem Allgemeinwohl sowie eine rechtliche Prüfung der Eingriffe in öffentliche und private Rechte findet erst im Planfeststellungsverfahren statt. Die Planung darf weder über- noch unterdimensioniert sein, da ansonsten kein Baurecht erzielt werden kann. Die Eingriffe in öffentliche und private Rechte müssen als zwingend erforderlich belegbar sein.“
Staatliches Bauamt Traunstein zum Stand der Dinge bei B299-Ortsumfahrung bei Garching: So soll es weiter gehen
Das Projekt einer Ortsumgehung der B299 für Garching an der Alz diene der „Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit, Verstetigung des Streckenverlaufs, Verlagerung des Durchgangsverkehrs in Garching an der Alz auf die Umgehung, Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt, Entlastung der Anwohner von Immissionen, insbesondere die Verlagerung eines Großteils des Schwerverkehrs“, fasst es das Bauamt in einer Liste der von ihm betreuten Straßenbau-Projekte zusammen und betont: „Die Umgehung ist zwingend erforderlich, um im Gesamtkonzept die B299 und B304 ihrer Bedeutung als überregionale Nord-Süd-Achse entsprechend zwischen der A94 (Altötting) und der A8 (Traunstein) leistungsfähig auszubauen.“
„Auf der Achse werden gerade insgesamt vier Ortsumfahrungen beplant, die sich in verschiedenen Phasen befinden. Neben Garching auch noch im Nachbarlandkreis Traunstein bei Tacherting, Trostberg und Matzing“, erinnert Rehm, „Alle vier Projekte sind im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen, also auf der höchsten Stufe. Damit ist auch ein gesetzlicher Planungsauftrag verbunden.“ Gleichzeitig sind alle vier Projekte umstritten. Im Juni des vergangenen Jahres schlug der Umweltschutzverband Alztal Alarm und nahm Kontakt zum Bundesrechnungshof auf. Die Kosten hätten sich verdreifacht. In der Kritik waren damals vor allem die Tunnellösungen in Abschnitten südlich von Garching und Trostberg. Dies habe sich aber nun erledigt, da schon grundsätzlich das Kosten-Nutzen-Verhältnis fragwürdig sei und das Risiko für Kostensteigerungen bei Tunnelbauten noch dazu besonders hoch.
Diese Option sei nun aber, wie gesagt, vom Tisch. Gleichzeitig würden alle vier Projekte unabhängig voneinander verfolgt, das heißt, auch wenn eines davon langfristig komplett wegfalle, würden die anderen drei weiter bearbeitet. An Flächenbedarf würden für die Ortsumgehung für Garching etwa 20 Hektar veranschlagt. „Wir werden in den Verhandlungen mit betroffenen Landwirten versuchen, Lösungen zu finden. Beispielsweise das man einen sogenannten ‚Ringtausch‘ macht.“ Notfalls dürfe auch enteignet werden, aber ausdrücklich nur Flächen, die unmittelbar für den Straßenbau benötigt werden. (hs)
