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Sonnenenergie an mehreren Standorten angedacht

PV-Anlagen versus Ortsumfahrung in Trostberg - beides geht nicht

PV-Anlagen in Trostberg versus Ortsumfahrungs B299/B304
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Rund um Trostberg sind PV-Freiflächen-Anlagen ab dem Jahr 2025 geplant. Doch einige Standorte kollidieren mit den Ortsumfahrungsplänen B299/B304.

In Trostberg sind einige Flächen als künftige Photovoltaik-Freiflächen angedacht. Doch nicht an allen geplanten Standorten kann es zur Gewinnung von Sonnenenergie kommen.

Trostberg - In Waltersham, Tinning, Bergham und Willertsham sind PV-Freiflächen-Anlagen angedacht. Damit diese Anlagen umgesetzt werden können, wurde die bisherige Nutzung der Standorte als „Fläche für die Landwirtschaft“ auf die künftige Nutzung „Sonderbaufläche – Energie“ abgeändert.

Tatsächlich in die Planung gehen werden voraussichtlich im Jahr 2025 allerdings nur die Standorte Waltersham, Tinning und Bergham.

Aufgrund von Konflikten mit den Zielen der Raumordnung hinsichtlich der Verkehrsplanung hat der Stadtrat in seiner Sitzung Ende März beschlossen, das Änderungsverfahren für den Standort Waltersham nicht weiterzuführen. Wie Bauamtsleiter Bernhard Unterauer sagt, kollidiere die Fläche mit der künftigen Ortsumfahrung B299/B304.

„Die Fläche liegt direkt an der Zusammenführung mehrerer Straßen, die ein Kreisverkehr im Zuge der Straßenausbaupläne entzerren soll. Entstehen an dem Standort nun PV-Anlagen, steht keine Fläche mehr für den Bau des Kreisverkehrs zur Verfügung“, lautet die Erklärung.

Damit wäre ein zentraler Punkt in der Planung des Staatlichen Bauamts Traunstein nicht umsetzbar, weswegen die Behörde ein Veto gegen die Pläne für erneuerbare Energiegewinnung eingelegt habe.

Waltersham ist nicht die einzige Fläche rund um Trostberg, auf der Photovoltaik nicht realisiert wird: Die ebenfalls für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage vorgesehene Fläche in der Hagenau liegt im Überschwemmungsgebiet der Alz. Die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in festgesetzten Überschwemmungsgebieten sei grundsätzlich untersagt.

Aufgrund dieser Gesetzeslage sei eine Ausweisung momentan im Überschwemmungsgebiet in der Hagenau nicht erlaubt und eine der Ausweisung befürwortende Gesetzesänderung nicht zu erwarten.

mb

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