im Stadtrat von Neuötting
„Sportplatz-Parkplatz ist kein Verkehrsübungsplatz“: Kritik an Fahrschulen
Fahrschulen nutzen teils den Parkplatz des Sportplatzes in Neuötting zum Üben. Das wurde in der jüngsten Stadtratssitzung kritisiert. Wir haben uns erkundigt, wie eigentlich die rechtlichen Hintergründe sind.
Neuötting - „Vor kurzem haben wir wieder unsere SPD-Ostereiersuche am Sportplatz veranstaltet. Da ist dann leider sehr negativ aufgefalllen, dass dort auf dem Parkplatz die Schüler gewisser Fahrschulen mit ihren Motorradln rumkurven“, berichtet SPD-Fraktionssprecher Jürgen Gastel am Rande der jüngsten Stadtratssitzung den übrigen Mitgliedern des Gremiums. „Das ist schlicht kein Verkehrsübungsplatz! Sowas gehört wenn, dann auf ein privates Gelände. Dort sind die ganzen Fußballkinder und -Jugendliche unterwegs“, mahnte Gastel an.
Ein Besuch vor Ort zeigt: Direkt auf dem Sportplatz-Parkplatz steht der Anhänger eines örtlichen Fahrschul-Unternehmens. Aber wie ist hier eigentlich die rechtliche Lage? Klar geregelt ist, dass Fahrschüler beziehungsweise Personen ohne Führerschein nicht auf öffentlichen Parkplätzen üben dürfen.
„Sportplatz-Parkplatz ist kein Verkehrsübungsplatz“: Kritik an Fahrschulen im Stadtrat von Neuötting
Das musste etwa eine 17-Jährige aus Kiefersfelden lernen, die 2022 von der Polizei auf einem Supermarkt-Parkplatz erwischt wurde. Auf Nachfrage bezüglich ihres Führerscheins gab die 17-Jährige laut dem Polizeibericht an, dass sie keine Fahrerlaubnis besitzt und am Folgetag ihre erste „offizielle“ Fahrstunde haben werde. Sie wollte hierbei mit ihrem Bekannten auf dem Parkplatz das Fahren üben. Gegen die 17-Jährige wurde ein Strafverfahren aufgrund „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ eingeleitet und auch ihr Begleiter erhielt rechtliche Konsequenzen.
„Wir haben unsere ganz klaren Vorgaben”, erklärte in der Folge ein Beamter der Polizeiinspektion Brannenburg gegenüber dem Oberbayerischen Volksblatt (OVB). „Das Problem ist, dass die Beamten dazu verpflichtet sind, die Anzeige aufzunehmen, sobald Sie von so einem Fall Kenntnis erlangen”, erklärt der Polizeisprecher. Die Tatsache, dass vielleicht viele vor der ersten Fahrstunde schon einmal unerlaubt geübt hätten, ändere daran nichts. Denn der Parkplatz eines Supermarktes gelte als öffentlicher Verkehrsgrund. Eine private Fahrstunde ohne entsprechende Fahrerlaubnis ziehe dementsprechend strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Wie ist die Regelung für Fahrschulen?
Wie schaut es aber nun mit den Fahrübungen durch die Fahrschulen auf dem Parkplatz des Neuöttinger Sportplatzes aus? „Erst einmal dürfen Fahrlehrer mit ihren Schülern überall dort fahren beziehungsweiser üben, wo ein öffentlicher Verkehrsgrund ist“, stellt ein Beamter der zuständigen Polizeiinspektion Altötting klar. „Anders wäre das natürlich, wenn beispielsweise durch eine Schranke an der Einfahrt klar gemacht ist, dass es eben kein rein öffentlicher Parkplatz ist sondern beispielsweise nur für die Kunden eines Geschäfts während der Öffnungszeiten.“
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Somit müsse wenn, dann der Grundstückseigentümer das direkt mit den betreffenden Fahrschulen klären. „Der Konflikt ist uns bekannt. Wir haben sie schon darauf hingewiesen, das wir das nicht wollen und werden das nochmal mit ihnen besprechen“, bemerkte auch Bürgermeister Peter Haugeneder (SPD) bei der Besprechung der Thematik im Stadtrat,
hs