Konflikt in Aschheim/Lkr München
Gründung von Cannabis-Clubs: Wie würden Städte im Kreis Altötting damit umgehen?
Am 1. April trat in Deutschland die Cannabis-Legalisierung in Kraft. Teil davon ist auch, dass künftig in Anbau-Vereinen das Rauschmittel hergestellt werden darf. Die Gemeinde Aschheim im Landkreis München macht derzeit Schlagzeilen, weil sie gegen ein solches Projekt agiert. Wie wollen es die Städte im Kreis Altötting handhaben?
Àltötting/Neuötting/Töging- „Ein entsprechender Antrag ist mir für die Stadt Töging derzeit nicht bekannt. Eine Antwort auf ‚was-wäre-wenn‘-Fragen ist bekanntlich schwierig, weil gerade baurechtlich jeder Einzelfall individuell zu betrachten ist, sieht man ja auch an Ihrem Beispiel aus Aschheim“, teilt Dr. Tobias Windhorst (CSU), Erster Bürgermeister von Töging am Inn auf Anfrage unserer Redaktion mit. „Allgemein halte ich die grundsätzliche Entscheidung auf Bundesebene zur Cannabis-Freigabe für völlig verfehlt. Ich war vor meiner Zeit als Bürgermeister einige Jahre in der Justiz tätig, bei der Staatsanwaltschaft und auch bei Gericht. Nach meiner dort gesammelten Erfahrung stand Cannabis-konsum ganz häufig am Beginn einer Drogenkarriere bis hin zum Tod. Das ist im Übrigen auch der Unterschied zu Alkohol: dieser ist eben gerade keine Einstiegsdroge.“
Wie unser Partnerportal merkur.de berichtet, setzt sich derzeit die Gemeinde Aschheim im Landkreis München mit der Thematik eines Cannabis-Ladens der auch Anbau und Verkauf betreiben will, auseinander. „Gegen die Stimmen der Grünen hat der Gemeinderat einen Antrag der Freien Wähler beschlossen, mit dem der Gras-Anbau verhindert werden soll“, berichteten unsere Kollegen vom Merkur Anfang März, „Der Antrag sieht vor, dass die Gemeindeverwaltung prüfen soll, ob Cannabis-Anbau statt Einzelhandel eine Nutzungsänderung darstellt. Ist das rechtlich der Fall, müsste der Mieter des ehemaligen Rewe-Marktes bei der Gemeinde eine solche Nutzungsänderung beantragen. Sollte das Landratsamt die neue Nutzung als übergeordnete Behörde genehmigen, sieht der FW-Antrag eine Klage der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht vor.“
Gründung von Cannabis-Clubs: Wie würden Städte im Kreis Altötting damit umgehen?
Wie sie dann kürzlich nachberichteten, geht die Auseinandersetzung dort weiter: „Innerhalb von zwei Wochen genehmigte der Gemeinderat einen Spielplatz in der Nachbarschaft. Steht der, darf Cerveny dort seinen Cannabis-Club nicht betreiben. ‚Das war der schnellste genehmigte Spielplatz in ganz Deutschland‘, sagt Cerveny. ‚Sollte der Gemeinderat unseren Verein verweigern, werden wir vor Gericht ziehen‘, kündigt er an. Es könne nicht sein, dass ab sofort alle Kommunen überall einen Spielplatz hinstellten, wo ein Cannabis-Club entstehen solle.“ Laut einer Abfrage unserer Redaktion beim Amtsgericht Traunstein wurde, Stand Anfang April, in unserer Region bisher erst in Raubling, im Landkreis Rosenheim die Gründung eines solchen Anbau-Vereins beantragt.
Wie ist die rechtliche Lage? Wo dürften solche Vereine entstehen?
Im Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) heißt es:
„§ 5 Konsumverbot
Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
in Schulen und in deren Sichtweite,
auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.“
Standorte von Anbauvereinigungen haben Abstände von 200 Metern einzuhalten. - In der sogenannten „Bubatzkarte“ wird dargestellt, wo grundsätzlich der Anbau und Konsumn verboten wäre.
Das Thema beschäftigt unterdessen die Lokalpolitik in der Region. Im Nachbarlandkreis von Altötting, Mühldorf am hat sich wiederum Anfang Februar Landrat Max Heimerl (CSU) auf Facebook scharf gegen die Freigabe von Cannabis geäußert. Schnell war von „staatlich geförderter Stimmungsmache“ die Rede. Die Äußerung wurde daraufhin zur Sache für Juristen. Dem Rosenheimer Bundestagsabgeordneten Ates Gürpinar (Linke) zu seinem Teil geht die neue gesetzliche Regelung nicht weit genug. Er wünscht sich mehr Mut – und geht mit der Ampel-Koalition hart ins Gericht.
„Werden dann sachlich entscheiden“
„Sobald uns ein einschlägiger Antrag vorliegt, werden wir uns entsprechend sachlich damit auseinandersetzen“, teilt Erich Nachreiner, Geschäftsleiter der Stadt Neuötting mit. Im Wesentlichen hält es auch Altöttings Bürgermeister Stephan Antwerpen (CSU) so: „Bisher liegt noch kein Antrag vor. Wenn es soweit ist, werden wir das Thema dann sachlich in den entsprechenden Gremien behandeln und zu einer Entscheidung kommen. Dabei werden wir uns ausdrücklich nur von den geltenden Vorschriften und Gesetzen leiten lassen.“
Wie könnte das in der Praxis also aussehen? „Wir sind der Bauausschuss und nicht die Sittenpolizei“, stellte UWG-Stadtrat Christoph Vetter 2019 in Waldkraiburg fest. Das Gremium dort musste damals mit der Frage auseinander setzen, ob Erotikdarstellerin „Vika Viktoria“ und ihr Partner, bekanntgeworden als „Pornopaar“ eine Genehmigung für den Vertrieb ihrer Filme von zu Hause aus bekommen sollten. Da letztlich keine Gründe für eine Ablehnung zu finden waren, sprach sich der Ausschuss mehrheitlich dafür aus, dass das „Porno-Paar“ weiter seinem Treiben nachgehen durfte. Dies, obwohl nicht alle Gremiumsmitglieder damit moralisch einverstanden waren.
Wir haben auch bei der Landkreis-Verwaltung sowie der Stadt Burghausen angefragt. Wenn deren Stellungnahmen vorliegen, werden wir nachberichten.
hs