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Juristische Prüfung eines Facebook-Posts

Streit ums Kiffen: Hat Mühldorfs Landrat eine Grenze überschritten?

Persönliche Aussage als Landrat oder Parteipolitik? Der Facebook-Post liegt jetzt jedenfalls bei der Rechtsaufsicht.
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Persönliche Meinung als Landrat oder Parteipolitik? Die Juristen haben über diesen Facebook-Post geurteilt.

Anfang Februar hat sich Mühldorfs Landrat Max Heimerl auf Facebook scharf gegen die Freigabe von Cannabis geäußert. Schnell war von „staatlich geförderter Stimmungsmache“ die Rede. Juristen nahmen sich die Äußerung vor und kamen zu diesem Ergebnis.

von Jörg Eschenfelder und Christa Latta

Mühldorf – Hat Mühldorfs Landrat Max Heimerl am 7. Februar mit seinem Facebook-Post zur Freigabe von Cannabis die Grenzen des Erlaubten überschritten? War das noch eine gerechtfertigte Meinungsäußerung von ihm als Landrat oder war es bereits eine „staatlich geförderte politische Stimmungsmache“, wie nicht nur Linken-Kreisrat Denis Uzon meinte.

Diese Frage hat Heimerl, der ja zugleich auch CSU-Kreisvorsitzender ist, kurz nach der Veröffentlichung auch im Austausch mit der Regierung von Oberbayern juristisch überprüfen lassen, auch wenn er damals im Kreisausschuss betonte: „Das war eine persönliche Aussage als Landrat.“ Und sei auch so gekennzeichnet.

Keine Partei, sondern die Regierung als solche angesprochen

Das Ergebnis liegt jetzt vor, wie Heimerl in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses mitteilte. Auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen teilt Landkreis-Pressesprecher Wolfgang Haserer mit: „Das parteipolitische Neutralitätsgebot war laut Ergebnis der Prüfung nicht verletzt, da keine einzelne Partei, sondern die Regierung als solche angesprochen war.“

Auf Facebook hatte Heimerl aber geschrieben: „Die Legalisierung von Cannabis ist ein unverantwortliches Drogen-Experiment unseres Bundesgesundheitsministers. Diese Fehlentscheidung der Ampel-Regierung auch noch unter dem Titel ‚Mehr Gesundheitsschutz‘ zu verkaufen, ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die sich täglich für Kinder- und Jugendschutz einsetzen.“

Zuspitzung im Grenzbereich

Hinsichtlich der Sachlichkeit handelte es sich, so Pressesprecher Haserer, „angesichts der Zuspitzung im Wortlaut des Posts um einen Grenzfall“. Dieser könne aber „angesichts des genutzten Mediums noch angemessen sein“. Um Missverständnisse zu vermeiden, werde künftig der Zusammenhang zwischen einer Äußerung als Landrat und Behördenleiter künftig noch stärker betont, so Haserer. „Im vorliegenden Fall wäre zum Beispiel ein Hinweis auf das Gesundheitsamt und das Amt für Jugend und Familie, die unter anderem für Gesundheitsschutz und Drogenprävention zuständig sind, wichtig gewesen.“

Grundsätzlich müsse sich ein Landrat parteipolitisch neutral äußern, da er alle Bürger sowie alle Mitarbeiter des Landratsamtes repräsentiere. Daher „ist die strikte Trennung zwischen Amt und Parteivorsitz zwingend erforderlich“, so Landkreis-Sprecher Haserer. „Diese Vorgaben gelten für die Äußerungen als Parteipolitiker nicht“, so Haserer. Entscheidend sei der Autorenhinweis; der zeige, in welcher Eigenschaft sich Heimerl äußere. 

Hoffnung auf Beinfreiheit

Vor dem Kreistag hatte Heimerl dazu jüngst angemerkt: „Ich hoffe, ihr verlangt nicht, dass ich mich in Zukunft nicht mehr politisch äußern darf.“ 

Inhaltlich bleibt Heimerl bei seiner kritischen Bewertung der Freigabe von Cannabis: „Mit Blick auf die Themen Gesundheitsschutz und Prävention, die wir im Gesundheitsamt sowie im Jugendamt bearbeiten, halte ich die Legalisierung von Cannabis für einen Fehler.“ 

Diese Folgen hat die Cannabis-Legalisierung für den Landkreis Mühldorf

Bis zum Dienstag (26. März) war der Gesetzestext noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Daher konnte Landkreis-Sprecher Wolfgang Haserer noch keine abschließenden Aussagen über die Zuständigkeiten und die Folgen für das Landratsamt machen. „Bekannt ist lediglich, dass sich eine zentrale Kontrolleinheit für Anbauvereinigungen beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) um die Prüfung von Anträgen der Anbauvereinigungen sowie um die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten der sogenannten ‚Social Clubs‘ kümmern soll.“ Offen sei, wie zum Beispiel der private Eigenanbau, der Konsum oder das Werbeverbot geprüft werden sollen. Haserer: „Wahrscheinlich ist, dass in den Bereichen Gesundheitsschutz und Prävention erhebliche Mehrarbeit auf das Landratsamt zukommen wird.“

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