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Fördermenge soll Maß halten

Wasser-Entnahme durch Adelholzener: So lief die Sondersitzung des Gemeinderats in Bergen

2025 läuft die Genehmigung der Adelholzener Alpenquellen (links) für die Entnahme von Tiefenwasser aus. Bergener Bürger befürchten, dass die Fördermenge steigt.
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2025 läuft die Genehmigung der Adelholzener Alpenquellen (links) für die Entnahme von Tiefenwasser aus. Bergener Bürger befürchten, dass die Fördermenge steigt.

Bei einer Sondersitzung des Gemeinderats trafen die Bürgerinitiative „Unser Bergener Wasser“ und der Adelholzener-Chef aufeinander. Es ging um den Wasserrechts-Entnahmeantrag. Warum das meiste abgepumpte Tiefengrundwasser gar nicht in den Flaschen landet. Und was die zentralen Forderungen sind.

Bergen – Sachlich und detailliert trugen in der Sondersitzung des Bergener Gemeinderats Vertreter der Bürgerinitiative „Unser Bergener Wasser“ sowie die Geschäftsleitung der Adelholzener Alpenquellen, Peter Lachenmeir, den momentanen Stand zum sogenannten Wasserrechtsentnahmeantrag vor und diskutierten anschließend mit den Gemeinderäten.

Grund dieser Sondersitzung, sagte Bürgermeister Stefan Schneider, sei die Bitte der Bürgerinitiative, den Gemeinderat über den Wissenstand zur Wasserrechtsentnahme zu informieren. Er erklärte, dass in diesem Verfahren zur Genehmigung von Tiefengrundwasser, das im Jahr 2025 ausläuft und neu beantragt werden muss, auch die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben müsse. Hierzu werden im Vorfeld Informationen benötigt.

„Wir wollen nicht den Hahn zudrehen“

Wie der Sprecher der BI, Dieter Berlitz informierte, habe das Landratsamt im Juni Leitlinien festgelegt, die bei der Neubeantragung der Tiefengrundwasserentnahme berücksichtigt werden müssen. Dies sei ein Erfolg der Bürgerinitiative. Demzufolge werde keine wasserrechtliche Gestattung ausgesprochen, die über das Maß der bereits jetzt möglichen Fördermenge an Tiefengrundwasser hinausgehe. Zudem werde ein verpflichtendes Monitoring vorgeschrieben. Die Untersuchung, so Berlitz, betreffen nicht nur die Mengen an Wasser, sondern auch das Alter des Wassers und die chemische Zusammensetzung. Im Weiteren legte das Landratsamt fest, dass Tiefengrundwasser nicht als Brauchwasser verwendet werden darf. Notwendiges Prozesswasser müsse über das Leitungswasser bezogen werden. Schließlich wurde entschieden, dass das Genehmigungsverfahren nur mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werde. Berlitz fügte an, dass auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt werde.

Des Weiteren informierte Berliz über die Möglichkeiten der Beteiligung von Gemeinde und Bürgern im weiteren Verfahren. „Wir wollen Adelholzen nicht den Hahn zudrehen. Wir wollen sicherstellen, dass die Nutzung keine negativen Auswirkungen auf das Trinkwasser, auf die privaten Brunnen und auf das Wasser auf den Almen und im Weißachental hat“, betonte Berlitz.

Bürgerinitiative hat drei zentrale Forderungen

Drei zentrale Forderungen habe die Bürgerinitiative. So sei der Nachweis zu führen, dass nicht mehr Tiefengrundwasser entnommen werde, als nachkomme, und es keinen Zusammenhang mit den Grundwasserpegel im Bereich der Weißachen und Auswirkungen auf private Brunnen gebe. Letztlich sprach Berlitz das Problem des Prozesswassers gewonnen aus Tiefengrundentnahme an. Wiederholt habe man versucht, eine Wasserbilanz zu bekommen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung müsse, so Berlitz nicht nur im Bereich Moosen, sondern auch auf den Bereich Weißachen ausgedehnt werden. Zum Prozesswasser fügte Berlitz noch an, dass 60 Prozent des gewonnenen Tiefengrundwassers als Prozesswasser genutzt werde und nur 30 Prozent in die Flasche gelangen. „Wenn sich für Adelholzen Prozesswasseralternativen ergeben, bieten sich Lösungen für alle“, so Berlitz. Das Abpumpen von Tiefengrundwasser würde dann reduziert.

Peter Lachenmeir informierte über den Status des Wasserrechtsantrags, der sich verzögert habe. Bei einer Verfahrensdauer von sechs bis neun Monaten bleibe noch Zeit. Laut Lachenmeir müssen die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und die vier Leitlinien des Landratsamts und dessen Umsetzung im Antrag beschrieben werden. Aufgrund dessen verschiebe sich die Antragstellung. „Wir werden den Antrag freiwillig veröffentlichen“, versprach Lachenmeir.

Adelholzener entnimmt weniger Tiefengrundwasser als es dürfte

Zur Umweltverträglichkeitsprüfung betonte er, dass diese fertig gewesen sei, nun aber eine Vollprüfung durchgeführt werde, was gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. „Wir wollen maximale Transparenz“, so der Geschäftsleiter. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauche Zeit. Auch erklärte er, dass der Brunnen eins Adelholzen nicht mit Trinkwasser versorgen könne und die Mengen, die benötigt werden im kommunalen Umfeld nicht bereitgestellt werden können. Entnommen werden 1,1 Millionen Kubikmeter Tiefengrundwasser, zulässig wären 1,59 Millionen. Damit liegt die Firma weit unter der erlaubten Menge. Laut Lachenmeir regeneriert sich der Wasserkreislauf und es resultieren keine Nachteile für das Grundwasser. Man halte das Schonungsgebot ein. Die Wasserhaushaltsbilanzen liegen vor. Das Unternehmen macht zudem Pegelmessungen. Alle Entnahmepumpen werden dann abgeschaltet. Es zeigt sich dabei, dass der Wasserstand auf den Urpegelstand zurückgehe und dies sei ein Zeichen, dass das Wasservorkommen nicht übernutzt werde.

Adelholzener will zwei Wasserrechte beantragen

Laut Lachenmeir werde das Unternehmen zwei Wasserrechte beantragen, eines zur Entnahme von Mineralwasser und eines zur Entnahme von Trinkwasser. Hierdurch wolle man das kostbare Tiefengrundwasser schonen. Nach dem Konzept sollen die Brunnen drei und vier auf Staudach-Egerndacher Gebiet für die Gewinnung von Prozesswasser und die Brunnen eins, zwei, fünf und sechs zur Mineralwassergewinnung genutzt werden. Hierfür müssen Ideen entwickelt werden und technische Möglichkeiten geschaffen werden.

Zum Prozesswasser erklärte der Geschäftsführer, dass man nicht irgendein Wasser verwenden könne. „Das reinste Produkt muss in eine reine Flasche, die mit reinstem Wasser gespült wird.“ In der komplexen Zertifizierung werde dies vorgeschrieben. „Das ist keine Willkür, aber es gibt keine Alternativen“. Zum neuen Brunnen sechs sagte er, dass dieser nicht der Förderung von mehr Wasser diene, sondern ein redundantes System aufgebaut werde – und damit eine Ausfallsicherung der anderen Brunnen, wenn diese saniert werden müssen.

Klaus Frank (Grüne Liste) fragte, wer das hydraulische System überwache. Laut Lachenmeir übernehmen dies der Geologe sowie andere Sachverständige. Bürgermeister Stefan Schneider fragte Christian Nebl, Sachgebietsleiter im Landratsamt, ob ein zweites, von einem unabhängigen Fachmann erstelltes Gutachten notwendig sei oder ob das Wasserwirtschaftsamt zuständig ist. Die Anträge, so Nebl, werden beim Landratsamt eingereicht. Dieses prüft die Anträge mit den eigenen Sachverständigen und entscheidet nicht aufgrund von erbrachten Gutachten. Das Wasserwirtschaftsamt habe Experten, Ingenieure, die sich mit den Fragestellungen auskennen“, so Nebl. „Ein weiteres privates zweites Gutachten ist verfahrenstechnisch nicht notwendig. Das Wasserwirtschaftsamt ist die entscheidende Instanz“, betonte Nebl.

Bürgerinitiative fordert Daten zum Alter des Tiefengrundwassers

Auf die Frage von Anton Rechenmacher, welche Daten über Pegelstände nicht herausgegeben wurden, erklärte Berlitz, dass Pegelmessungen gemacht wurden, um das Alter des Tiefengrundwassers zu erkennen. Diese Untersuchungen habe die BI nicht erhalten. Eine Altersbestimmung sei wichtig, um eine Überforderung zu erkennen.

Auf Anfrage von Annemarie Funke (CSU) betonte Nebl, dass die Leitlinien den Sorgen der Bevölkerung Rechnung tragen. Das verpflichtende Monitoring diene der Überwachung. Nebl erklärte weiter, dass zudem die Öffentlichkeit einbezogen und eine öffentliche Auslegung veranlasst werde. Zum Prozesswasser, dass nicht mehr aus dem Tiefengrund kommen soll, informierte Nebl, dass hier nicht die Sorge der Überlastung des Tiefengrundwasser oder einer Auswirkung auf die oberen Stockwerke zugrunde liege, sondern vielmehr darauf verwiesen werde, wie besonders wertvoll Tiefengrundwasser sei und damit schonend umgegangen werden müsse.

Auf die Frage nach dem aktuellen Monitoring, berichtete Geologe Dr. Karl-Heinz Koeppen, dass das Messnetz seit 2015 erweitert wurde, das Wasser in verschiedenen Stockwerken hinsichtlich Wasserstand, Temperatur und Leitfähigkeit gemessen werde und diese Daten dem Wasserwirtschaftsamt auf Abruf vorgelegt werden. Seit 2015 wurde das Monitoring weiterentwickelt.

„Trinkwasser ist allerhöchstes Gut“

Ob Möglichkeiten bestehen, das Prozesswasser zu reduzieren, fragte Georg Gehmacher (CSU). Laut Lachenmeir sei die Firma damit beschäftigt und konnte dies bereits bewerkstelligen. So wurden früher für einen Liter Mineralwasser zwei Liter Prozesswasser benötigt. Das konnte auf 1,3 Liter reduziert werden. Letztlich wurde noch nach den Werkserweiterungsplänen gefragt. Laut Lachenmeir werde daran gearbeitet. Frühesten Ende des Jahres könne der Plan vorgelegt werden. Bürgermeister Schneider verwies auf die Planungshoheit der Gemeinde und forderte frühzeitige Informationen.

Bürgermeister Schneider betonte, dass sich der Rat der Verantwortung für die Bürger bewusst und Trinkwasser das allerhöchste Gut sei. Man müsse aber auch auf die Betriebe achten.

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