Diskussionen um Entnahmen in zwei Landkreisen
Nach Tiefbrunnen-Regeln in Traunstein: Das sagt das Landratsamt Rosenheim
Nach den anhaltenden Diskussionen um die Entnahme von Tiefenwasser durch die Firma Adelholzener stellte das Landratsamt Traunstein vor kurzem eine neue Richtlinie für Trinkwasservorhaben vor. Wir haben uns nun erkundigt, ob es Überlegungen für ähnliche Regelungen auch in den Landkreisen Altötting, Berchtesgadener Land und Mühldorf am Inn gibt.
Update, Donnerstag, 10. August: Die Stellungnahme des Landratsamts Rosenheim
Auch das Landratsamt Rosenheim plant derzeit keine Leitlinie wie in Traunstein, so Pressesprecher Michael Fischer gegenüber unserer Redaktion. „Die Wasserversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung zur Dokumentation der Grundwasserspiegel verpflichtet. Außerdem betreibt die Wasserwirtschaftsverwaltung ein flächendeckendes Messnetz zur Überwachung der Grundwasserstände und Quellschüttungen“, erläutert Fischer weiterhin, „Es gibt insgesamt drei Betriebe aus der Lebensmittebranche, die Tiefengrundwasser nutzen. Die Mengen sind im Vergleich zu Entnahmen der öffentlichen Wasserversorgung von untergeordneter Bedeutung. Es laufen derzeit einige Verfahren wegen Neuerteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse für Grundwasserentnahmen. Darunter sind aber keine Verfahren mit relevanten Änderungen, insbesondere hinsichtlich einer Erhöhung der Entnahmemenge.“
Der ursprüngliche Artikel vom Samstag, den 15. Juli: Statements aus Altötting, BGL und Mühldorf
Alttöting/Berchtesgaden/Mühldorf am Inn - „Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Als höchstes Gut und wichtigstes Lebensmittel muss es geschützt und sorgsam behandelt werden. Der verantwortungsvolle Umgang mit dieser kostbaren Ressource ist vor allem eine Frage der Generationengerechtigkeit. Deshalb werde ich gegebenenfalls vorhandene Ermessensentscheidungen stets verantwortungsbewusst wahrnehmen“, betont Landrat Max Heimerl gegenüber unserer Redaktion. „Das Landratsamt Mühldorf am Inn plant derzeit nicht, eine eigene Leitlinie für Trinkwasservorhaben zu erlassen, da das Wasserrechtsverfahren abschließend gesetzlich geregelt ist.“ Auch die Landratsämter der Landkreise Altötting und Berchtesgadener Land berichten, sie hätten derzeit keine solche Pläne. Vom Landratsamt Rosenheim lag bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme vor.
Vor kurzem stellte das Landratsamt Traunstein seine neue Richtlinie für Trinkwasservorhaben vor. Mitte des vergangenen Jahres sorgten die Adelholzener Alpenquellen für Aufregung im Chiemgau, als sie ankündigten, künftig die ihnen bereits genehmigte Fördermenge an Tiefenwasser künftig voll ausschöpfen zu wollen. Die Pläne sorgten in der Folge teils für kritische Reaktionen, in Bergen wurde sogar eine Bürgerinitiative (BI) namens „Unser Bergener Wasser“ gegründet. Sarina Kraft, Sprecherin der Bürgerinitiative, verwies im Gespräch mit der Heimatzeitung auf den französischen Ort Vittel, den der Lebensmittelkonzern Nestlé durch zu große Förderung von Wasser trockengelegt haben soll.
Die neuen Wasser-Leitlinien lauten:
- Es werden keine wasserrechtlichen Gestattungen mehr ausgesprochen, die über das Maß der bereits jetzt gestatteten Fördermenge hinausgeht.
- Es wird ein verpflichtendes Monitoring des Tiefengrundwassers angeordnet, um das Grundwasser zu schützen und umgehend eingreifen zu können, falls sich Beeinträchtigungen ergeben.
- Es wird keine Entnahme von Tiefengrundwasser für Brauchwasserzwecke gestattet. Entsprechend notwendiges Prozesswasser muss über das Leitungswasser bezogen werden.
- Verfahren zur wasserrechtlichen Gestattung mit Nutzung von Tiefengrundwasser werden stets als Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geführt.
„Natürlich nehmen wir diese Diskussion war aber die Überarbeitung der Leitlinie fand unabhängig davon statt“, betonte Landrat Siegfried Walch wiederum bei der Vorstellung der Leitlinien, „Im übrigen liegt uns auch in diesem Fall noch gar kein neuer Antrag vor. Im aktuellen Genehmigungszeitraum konnten wir bislang keine Gefährdung feststellen. In jedem Fall hat für uns immer das große Ganze Vorrang. Weiterhin werden durch klare Vorgaben auch für Unternehmen, die hier Investitionen erwägen klare Rahmenbedingungen geschaffen. Wir kommunizieren das auch klar und stehen ständig im Austausch. Ich kann auch definitiv sagen: Die heimischen Unternehmen sind alle sehr am Erhalt unserer Naturgüter interessiert und wollen dazu beitragen, wo sie können.“
Diskussion um Tiefenwasser-Entnahme auch im Landkreis Mühldorf am Inn
Sowohl im Kreis Altötting als auch dem Berchtesgadener Land, so die dortigen Landratsämter, findet derzeit keine Entnahme von Tiefenwasser durch Unternehmen statt. Anders dagegen im Landkreis Mühldorf, wo das Thema ebenso wie in Traunstein für Diskussionen sorgt. Ende Mai hatte Landrat Max Heimerl daher zu einem „Wassergipfel“ geladen. Zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt informierte er Bürgermeister, Kreisräte und Vertreter von Wasserversorgern über die Situation des Grundwassers im Landkreis und das Verfahren zur Genehmigung der Mineralwasserförderung in Weiding, wie die Heimatzeitung berichtete. Dort will das Unternehmen Innfood Tiefenwasser nutzen.
Bei der Veranstaltung berichtete Michael Holzmann, im Wasserwirtschaftsamt zuständig für den Landkreis Mühldorf, dass derzeit sieben Firmen, fünf Kommunen und einige Wasserversorger und Wassergenossenschaften Tiefenwasser fördern würden. Unter den Firmen sind Brauereien, das Milchwerk Jäger und die Firma Innfood in Weiding. Wie die Heimatzeitung weiterhin berichtete, verschärfte sich die Situation nun in der jüngsten Zeit weiter. Nicht nur die Nutzung von Tiefenwasser im Werk Weiding stehe zur Diskussion. Sondern für jeden einzelnen Tiefbrunnen im Kreis Mühldorf werde in Frage gestellt, ob die Nutzung noch zulässig oder nicht sei. Die Stiftung Ecksberg habe es schon spüren müssen und nun bangten auch Bauern um ihre Brunnen.
Behörden wollen Wiedergenehmigungen kritisch prüfen
„Bis 31. Dezember 2024 ist für einen Brunnen mit Förderung von Tiefengrundwasser zur öffentlichen Wasserversorgung einer Gemeinde im Landkreis Altötting eine erneute Zulassung zu erteilen. Des Weiteren laufen Zulassungen für sechs private Brunnen, die Wassergemeinschaften versorgen, ab“, teilt das Landratsamt Altötting mit, „Für zwei neue Tiefbrunnen, die bereits errichtet sind, derzeit werden Pumpversuche durchgeführt, und die der öffentlichen Wasserversorgung einer Kommune dienen sollen, bedarf es der Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung. Hierfür sind mit dem Antrag auf Grundwasserentnahme umfangreiche Unterlagen und Bewertungen vorzulegen. Generell werden für bestehende Tiefengrundwasserentnahmen, die bislang für einen Zeitraum von 30 Jahren wasserrechtlich bewilligt wurden, künftig nach Ablauf der Bewilligungen nur mehr sogenannte beschränkte wasserrechtliche Erlaubnisse für voraussichtlich längstens 15 Jahre erteilt.“
„Im Laufe des Jahres 2023 enden aufgrund Befristung 15 wasserrechtliche Erlaubnisse für das Zutagefördern von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken. Für den Fall, dass die Brunnenbetreiber über den Zeitraum der Erlaubnis hinaus weiterhin Grundwasser entnehmen wollen, ist ein entsprechender Antrag beim Landratsamt Mühldorf am Inn einzureichen“, so das Landratsamt gegenüber unserer Redaktion, „Die Antragsunterlagen werden dann durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim fachlich sowie durch das Landratsamt Mühldorf am Inn rechtlich geprüft, wobei die aktuellen wasserwirtschaftlichen und gesetzlichen Gegebenheiten maßgeblich sind und das Vorhaben somit einer vollumfänglichen Neubewertung unterzogen wird. Sollten sich während der Begutachtung der Erlaubnis entgegenstehende Tatsachen ergeben, wird die Neuerteilung der Erlaubnis im Rahmen der bisher bestehenden Förderung versagt.“
hs
