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Willinger Au

Warum das Trinkwasser für 110.000 Menschen der Region mit einer neuen Verordnung geschützt wird

Rund 110.000 Menschen im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke Rosenheim und Bad Aibling sowie der Stadt Kolbermoor werden mit Trinkwasser versorgt, das im Wasserschutzgebiet Willinger Au gewonnen wird.
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Das umzäunte Wasserschutzgebiet Willinger Au.

Rund 110.000 Menschen werden in den Zuständigkeitsbereichen der Stadtwerke Rosenheim und Bad Aibling sowie der Stadt Kolbermoor täglich mit Trinkwasser aus den Vorkommen in der Willinger Au versorgt. Warum das Landratsamt den Schutz des Wassers jetzt mit einer neuen Verordnung garantieren will.

Bad Aibling/Rosenheim/Kolbermoor - Aus insgesamt elf Brunnen wird derzeit das wertvolle Nass nach Angaben der Behörde gefördert. Sechs betreiben die Stadtwerke Rosenheim, drei die Stadtwerke Bad Aibling und zwei die Stadt Kolbermoor. Das Schutzgebiet, in dem das Trinkwasser gewonnen wird, weist derzeit eine Größe von etwa 700 Hektar auf.

Wasser musste abgekocht werden

Vor allem bei dem verheerenden Hochwasser im Juni 2013, das auch in Willing und Umgebung erhebliche Schäden anrichtete, zeigte sich die große Bedeutung der Wasservorkommen für die Region in besonderem Maße. Nachdem Keime in Brunnen gelangt waren, konnten Zehntausende von Beziehern das Wasser nur nach vorherigem Abkochen genießen. Nach der Hochwasser-Katastrophe musste die Stadt Bad Aibling beispielsweise auch in den Jahren 2018 und 2020 mit Abkochverfügungen auf Verunreinigungen des Willinger Wassers reagieren.

Die große Schutzbedürftigkeit der Trinkwasser-Gewinnungsanlagen wurde von den zuständigen Behörden früh erkannt. Bereits 1972 wurde für die Brunnen der Stadt Bad Aibling ein Schutzgebiet ausgewiesen, 1978 für den Bereich der Stadt Kolbermoor. 1982 folgte schließlich die Schutzgebiets-Ausweisung für jenes Areal, aus dem die Stadt Rosenheim ihr Wasser bezieht.

Abschluss verzögerte sich

Aufgrund der Neuerrichtung beziehungsweise Verlegung von Brunnen sowie geänderter gesetzlicher und technischer Vorgaben wurde bereits in den 90er Jahren mit der Überprüfung der Schutzzonen begonnen, eine neue Verordnung sollte erlassen werden. Der Abschluss des Vorhabens verzögerte sich jedoch immer wieder.

2015 trat schließlich die neue Verordnung in Kraft, die eine Erweiterung des Schutzgebietes und strengere Auflagen beinhaltete. Sie wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof allerdings am 12. März 2020 für unwirksam erklärt. Das Gericht schlug sich damit auf die Seite mehrerer Grundstückseigentümer, die Flächen innerhalb des Schutzgebietes besitzen und in einer Normenkontrollklage unter anderem bemängelt hatten, dass im Verfahren keine Prüfung möglicher Alternativen zu den bestehenden Brunnen erfolgt sei. Außerdem beanstandeten sie Fehler bei der Ermittlung des Einzugsgebietes der Brunnen und damit bei der Festsetzung der Grenzen des Schutzgebietes.

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Allgemeinverfügung nach Gerichtsentscheid

Der Gerichtsentscheid war der Grund für das Landratsamt, noch im November 2020 eine Allgemeinverfügung zum Schutz des Trinkwassers zu erlassen, die bis zur Festlegung von Bestimmungen in einer neuen Verordnung Gültigkeit haben soll. Nach dem Urteil der Verwaltungsrichter begannen die zuständigen Behörden darüber hinaus zeitnah mit der Ausarbeitung der neuen Verordnung, die Rechtssicherheit schaffen soll.

Die Unterlagen hätten eigentlich bereits im Herbst vergangenen Jahre ausgelegt werden können, doch das Vorhaben verzögerte sich erneut. Grund hierfür war laut Landratsamt eine zwischenzeitlich vorgenommene Änderung der neuen Muster-Wasserschutzgebietsverordnung des Landesamtes für Umwelt. Sie machte Änderungen am Entwurf für die Willinger Au erforderlich. Diese sind nun eingearbeitet, die öffentliche Auslegung des Textes soll deshalb noch heuer im Herbst erfolgen.

„Gravierende Veränderungen und Verschärfungen sind nicht zu erwarten“, heißt es in einer Stellungnahme der Kreisverwaltungsbehörde zu einer Anfrage der OVB-Heimatzeitungen. Dennoch ist die neue Verordnung aus Sicht von Bad Aiblings Bürgermeister Stephan Schlier wichtig. Sie helfe in dem Bemühen der Stadt, „auch in den nächsten Jahrzehnten sauberes, einwandfreies und jederzeit verfügbares Trinkwasser für unsere Bevölkerung zu liefern“.

Hälfte des Gesamtbedarfs wird gedeckt

Bad Aibling decke etwa die Hälfte seines Gesamtbedarfs aus den Brunnen in der Willinger Au, die andere Hälfte werde aus Brunnen in der Nähe von Niklasreuth in der Gemeinde Irschenberg gewonnen. „Die Bedeutung ist deshalb so groß, weil bei einem Störfall in Niklasreuth die Fördermenge in der Willinger Au entsprechend erhöht werden und zeitweise sogar das gesamte Trinkwasser dort entnommen werden kann“, so Schlier.

Die Stadtwerke Bad Aibling versorgen neben dem Stadtgebiet von Bad Aibling unter anderem die Ortschaft Jarezöd in der Gemeinde Großkarolinenfeld sowie Siedlungsgebiete in der Gemeinde Bad Feilnbach mit. Die Anwesen in der Gemeinde Bad Feilnbach liegen direkt an der Hauptleitung, die vom Gewinnungsgebiet Niklasreuth nach Bad Aibling führt. Auch Teile der Gemeinde Irschenberg sowie einige Anwesen auf Kolbermoorer Flur erhalten ihr Wasser aus dem Einzugsbereich der Bad Aiblinger Brunnen.

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel

Kolbermoors Bürgermeister Peter Kloo

Kolbermoors Stadtoberhaupt Peter Kloo erwartet von der neuen Verordnung nicht nur, dass sie die Mängel der vom Gericht einkassierten Bestimmungen behebt, sondern auch den Schutz des in Willing gewonnenen Trinkwassers „langfristig garantiert“. Der Bürgermeister wörtlich: „Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Darum muss der Trinkwasserschutz immer oberste Priorität haben.“

Versorgung nicht nur für Rosenheimer Stadtgebiet

Als „unverzichtbar“ für die Versorgung der Bevölkerung im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke Rosenheim bezeichnet der Rosenheimer Oberbürgermeister Andreas März das in Willing geförderte Wasser. Neben der Stadt Rosenheim sichern sie die vollständige Deckung des Bedarfs in den Gemeinden Stephanskirchen und Schechen. Außerdem garantieren sie die Sicherung der Versorgung für den Kolbermoorer Stadtteil Pullach, den Ortsteil Öllerschlössel in der Gemeinde Großkarolinenfeld sowie in Wasserwiesen in der Gemeinde Raubling.

Die Wasserqualität ist von höchster Güte

Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März

„Die Wasserqualität ist von höchster Güte. Fremdeinträge, wie zum Beispiel Nitrat, liegen sehr weit unterhalb der gesetzlich geforderten Grenzwerte“, stellt März fest. Neben den Brunnen in der Willinger Au betreiben die Stadtwerke noch einen weiteren im Aiblinger Ortsteil Ellmosen, aus dem derzeit bis zu 450.000 Kubikmeter Wasser pro Jahr gefördert werden dürfen.

Die neue Verordnung solle dafür sorgen, dass Trinkwasser auch weiterhin „bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit“ genutzt werden könne, sagt der Oberbürgermeister.

Etwa 9,1 Millionen Kubikmeter dürfen pro Jahr entnommen werden

Zusammengerechnet dürfen in der Willinger Au maximal rund 9,1 Millionen Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr entnommen werden.

Die Stadtwerke Rosenheim dürfen nach Angaben des Landratsamtes maximal 6,25 Millionen Kubikmeter Wasser jährlich fördern. In Spitzenzeiten dürfen sie maximal 24.000 Kubikmeter an einem Tag entnehmen, die jährliche Höchstmenge jedoch nicht überschreiten. 1,7 Millionen Kubikmeter beträgt die jährliche Fördermenge der Stadt Bad Aibling, auf maximal 10.000 Kubikmeter ist die zulässige Entnahmemenge pro Tag beschränkt. Für die Stadt Kolbermoor beträgt die maximal zulässige Förderung 1,15 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Der Tageshöchstwert liegt bei 9500 Kubikmetern.

Etwa 700 Hektar Schutzgebiet

Das etwa 700 Hektar umfassende Schutzgebiet ist in den eingezäunten Fassungsbereich der Brunnen (W 1, circa 19 Hektar), die engere Schutzzone (W II, circa 76 Hektar) sowie die weiteren Schutzzonen (W III A und W III B, zusammen etwa 607 Hektar) unterteilt. Die Zonen III A und III B dienen dem Schutz des Wassers vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen. Dort sind keine größeren Eingriffe im Boden erlaubt. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist auf ein Minimum beschränkt, die Errichtung von Anlagen mit einem größeren Risikoprofil ist verboten.

Die Verbote in der Zone II dienen dem Schutz des Wassers vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen. Verboten ist hier im Wesentlichen das Ausbringen von organischen Düngemitteln, die Beweidung sowie das Ausführen von Hunden.

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