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Gesicht und Auge eines Rosenheimers wurden verätzt

„Er wollte Nebenbuhler ausschalten“: Pettinger wegen Säure-Attentat auf Rosenheimer verurteilt

Säure Angriff
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Dieser 41-jährige Mann aus Petting soll für die Säure-Attacke in Rosenheim verantwortlich sein.

Rosenheim/Traunstein – Noch heute ist ein Mann aus Rosenheim gezeichnet: Im Mai vorigen Jahres wurde ihm ein halber Liter hochgiftiger Flusssäure ins Gesicht geschüttet - der Täter soll aus Eifersucht gehandelt haben, 41 Jahre alt sein und aus Petting sein. Am Dienstag (25. Februar) wurde das Urteil gesprochen.

Update, 14.11 Uhr – Pettinger wegen Säure-Attentat auf Rosenheimer verurteilt

Das Urteil ist gesprochen – und für das Traunsteiner Landgericht steht fest: Der Säure-Anschlag eines Pettingers im Mai 2024 auf einen Rosenheimer war versuchter Mord. Der 41-Jährige ist schuldig gesprochen und muss für neun Jahre ins Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Angeklagte wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Mann schwieg während des ganzen Prozesses und auch beim Urteilsspruch bleibt er völlig regungslos.

„Er wollte die Trennung von seiner Ex-Freundin nicht akzeptieren und war sehr eifersüchtig“, so der Vorsitzende Richter Volker Ziegler. Rund zwei Monate vor der Tat am 13. Mai 2024 ging die Beziehung zwischen dem Pettinger und seiner Freundin aus Rosenheim in die Brüche. Um einen Nebenbuhler „auszuschalten“, wie Ziegler es nennt, habe sich der Angeklagte hochgiftige und lebensgefährliche Flussäure beschafft.

Der Rosenheimer, mit dem seine Ex-Freundin Kontakt hatte und mit ihm viel in den Bergen unternahm, sei „sportlicher, jünger und fitter“ gewesen, so Ziegler. Persönlich kannten sich die beiden Männer nicht und der Angeklagte wusste auch nicht, wo genau der Geschädigte in Rosenheim wohnt. Also besorgte er sich eine neue SIM-Karte und schrieb den Rosenheimer an. Er gab sich als „Silvia“ aus, habe „charmante“ Nachrichten geschrieben und erschlich sich so die genaue Adresse in der Pernauerstraße in Rosenheim.

Am Abend des 13. Mai sei der 41-Jährige dann nach Rosenheim gefahren und läutete an der Wohnung. Maskiert mit einer Sturmhaube habe er dem Rosenheimer „einen großen Schwall“ Flusssäure übers Gesicht und den Oberkörper geschüttet. Noch heute ist der Mann schwer von der Tat gezeichnet und auf einem Auge fast blind. „Er machte ein Martyrium durch“, so der Richter. Dass sich der Geschädigte gleich nach der Attacke abwusch und sich das nasse T-Shirt vom Körper riss, dürfte ihm das Leben gerettet haben.

Der Angeklagte war in Petting mit einem hohen, angesehen Posten ehrenamtlich engagiert. Dieses positive Bild wollte der Angeklagte während des Prozesses aufrechterhalten und hat deswegen kein Geständnis abgelegt, glaubt Richter Ziegler. Der 41-Jährige sagte in der Verhandlung kein Wort. Ziegler beschreibt ihn als „jemand, der alles in sich hineinfrisst und eine bösartige, geplante Attacke begeht. Er hat die Kränkung nicht verkraftet, wollte die Frau für sich alleine haben und seinen Nebenbuhler ausschalten.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Update, 11.47 Uhr - Plädoyers liegen himmelweit auseinander

Verteidiger Stefan Neudecker kommt zu einem ganz anderen Schluss als die Staatsanwaltschaft: „Mein Mandant konnte zum Tatzeitpunkt gar nicht am Tatort gewesen sein.“ Die beiden potenziellen Autos, auf die der Mann Zugriff hatte, seien in Petting gewesen und dort auch nicht bewegt worden. Außerdem gab es am Tatort vor der Wohnung an der Pernauerstraße in Rosenheim keine DNA-Spuren des 41-Jährigen.

Neudecker fordert in seinem Plädoyer einen Freispruch. Und er schickt hinterher: Hätte der Angeklagte die Tat doch begangen, gäbe es auch keinen Tötungsvorsatz. Denn er habe nicht wissen können, dass Flusssäure tödlich sein kann. Auch eine schwere Körperverletzung sieht der Verteidiger nicht, denn von einem kompletten Sehverlust könne beim Geschädigten nicht die Rede sein.

Alle Zeugen, die den Pettinger gut kennen, hätten ausgesagt, dass ihm Eifersucht fremd sei. Die Flusssäure habe der Mann zwar bestellt – sie wurde in der Firma des Angeklagten gefunden – aber er habe sie für die Arbeit gebraucht. Die Möglichkeit des „letzten Wortes“ ergreift der Angeklagte nicht. Er schließt sich lediglich seinem Verteidiger an. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes. Das Urteil wird gegen 13.30 Uhr gesprochen.

Update, 10.31 Uhr – Staatsanwalt fordert lebenslang

Jetzt wird’s konkret – und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler kennt in seinem Plädoyer keine Gnade: In seinen Augen soll der 41-jährige Pettinger lebenslang in Haft. In der Praxis könnte der Angeklagte dann frühestens nach 15 Jahren wieder aus dem Gefängnis kommen. „Mir fehlt die Phantasie, dass ein anderer als der Angeklagte als Täter infrage kommt“, so Fiedler.

Am 13. Mai 2024 habe der Angeklagte in einem Mehrparteienhaus in der Pernauerstraße in Rosenheim einem der Bewohner einen halben Liter Flusssäure ins Gesicht und über den Körper geschüttet. „Der Angeklagte wollte ihn töten, weil er Kontakt zu seiner früheren Lebensgefährtin hatte. Und weil er fünf Jahre jünger war. Das konnte er nicht mit seinem Ehrgefühl vereinbaren“, so die Erklärung von Staatsanwalt Fiedler.

Mit einer falschen Identität habe sich der Pettinger die Adresse des Geschädigten erschlichen und die Flusssäure bestellt. Der Staatsanwalt bezeichnet den Geschädigten als „Nebenbuhler des Angeklagten“. Der Rosenheimer könne nach wie vor sein rechtes Auge nicht nutzen. Nun ist Verteidiger Stefan Neudecker an der Reihe. Welche Argumente wird er ins Feld führen? 

Vorbericht:

Alles dürfte sich in wenigen Sekunden abgespielt haben: Am Abend des 13. Mai 2024 läutete es bei einem Mann in der Rosenheimer Pernauerstraße an der Wohnungstür. Ein Maskierter stand vor ihm und überschüttete ihn, ohne ein Wort zu sagen, mit einer Flüssigkeit. Dann verschwand er wieder. Ein Auge des Rosenheimers wurde verätzt, das Gesicht und die Oberarme verbrannt. Später stellte sich heraus: Es war hochgiftige Flusssäure, die sogar Glas angreift.

Ab 9 Uhr Plädoyers und Urteil

Im Prozess um diese Säure-Attacke vor dem Traunsteiner Landgericht wird am Dienstag (25. Februar) wohl das Urteil gesprochen. Auch die Plädoyers werden noch gehalten. Der Angeklagte ist ein 41-Jähriger aus Petting. Er soll aus Eifersucht gehandelt haben. Rund zwei Monate vor der Tat ging die Beziehung zu seiner damaligen Freundin - ebenfalls Rosenheimerin - in die Brüche. Vermutlich sah er im Opfer den Schuldigen für das Beziehungsende. Bisher hat der Mann vor Gericht nichts gesagt. Die Anklage lautet auf versuchten Mord und Körperverletzung.

Von allen Zeugen, die ich vernommen habe, hätte ihm keiner so eine Tat zugetraut“, sagte der Ermittlungsführer der Kripo vor Gericht. Alle aus dem Freundes- und Bekanntenkreis beschrieben den 41-Jährigen als hilfsbereit, friedliebend und deeskalierend. In Petting hatte er ein hohes Ehrenamt inne. Die beiden Männer - Angeklagter und Opfer - kannten sich wohl nicht persönlich. Laut Kripo legte er sich eine zusätzliche Handynummer zu, kontaktierte den Geschädigten, gab sich ihm gegenüber als Frau aus und erschlich sich so seine Wohnanschrift in Rosenheim.

Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr. rosenheim24.de wird aktuell aus dem Gerichtssaal berichten. (xe)

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