Mord-Prozess um den Tod von Hanna W.
Sebastian T. im Rollstuhl – und Verteidiger wollen jetzt an alle E-Mails der Richterin
Ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht und eine Strafanzeige von Hannas Eltern - doch der Prozess um den mutmaßlichen Mord an der Aschauerin kann am Donnerstag (29. Februar) weitergehen: Nähert man sich endlich dem Urteil oder lauern neue Konflikte?
Update, 17.25 Uhr – Weitere Anträge auf Akteneinsicht
Bereits im Befangenheitsantrag gegen das Gericht, der abgelehnt wurde, störte sich die Verteidigung an E-Mails, die zwischen Richterin Aßbichler und Staatsanwalt Fiedler geschrieben wurden. Jetzt schiebt die Verteidigung einen weiteren Antrag hinterher: Der gesamte E-Mail-Verkehr von Richterin Aßbichler seit Prozessbeginn Mitte Oktober 2023 soll offengelegt werden – zumindest die E-Mails, die den Mord-Prozess betreffen.
„Alle E-Mails zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Staatsanwaltschaft sind bereits in der Akte“, kommentiert Jacqueline Aßbichler den Antrag. „Weitere sind nicht vorhanden“, stellt sie klar.
Und es gibt noch einen weiteren Antrag auf Akteneinsicht des Verteidiger-Trios Rick, Baumgärtl und Frank: Die beste Freundin des Angeklagten, die Sebastian T. schwer belastete, hatte an einem früheren Prozesstag bereits ihr Handy freiwillig der Staatsanwaltschaft übergeben. Jetzt wollen die Verteidiger auch die Rohdaten ihres Handys einsehen.
Und da sind dann noch zehn offene Beweisanträge der Verteidigung. Drei werden vom Gericht jetzt zurückgewiesen, die Bewertung der sieben weiteren steht noch aus. In einem der abgelehnten Beweisanträge wurde ein thermodynamisches Gutachten zu Hannas Handy gefordert. Damit sollte nochmal der Temperaturabfall ihres Handys untersucht werden – um zu zeigen, dass Hanna den Notruf an ihre Eltern erst absetzte, als sie schon im Bärbach trieb. Und nicht schon zuvor, nachdem sie mutmaßlich vom Angeklagten geschlagen wurde.
„Der Antrag wird zurückgewiesen“, heißt es von Seiten der Richter. Der Temperaturabfall sei bereits analysiert worden, ein Gutachter habe sich schon dazu geäußert. „Er meinte, dass auch mit einem baugleichen Handy die konkrete Situation nicht nochmal genau nachgestellt werden kann“, so das Landgericht.
Auf Nachfrage stellt Verteidigerin Regina Rick aber klar: Weitere Beweisanträge wird es nicht geben. Der Prozess ist für heute beendet. Am 5. März wird die Verhandlung ab 12 Uhr fortgesetzt.
Update, 16.46 Uhr – Verteidiger mit weiteren Anträgen
Ungewohntes Bild zu Beginn des 32. Prozesstages: Der Angeklagte wird von Polizisten im Rollstuhl ins Landgericht gefahren. Eine Sprunggelenksverletzung steckt angeblich dahinter. Dann geht es los. Wie zu erwarten war, geht es zuerst um den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen das Gericht. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler ist von Beginn an um Tempo bemüht.
„Der Befangenheitsantrag des Angeklagten ist unbegründet“, fasst Aßbichler zusammen. Die Entscheidung fällte selbstverständlich nicht sie selbst, sondern eine andere Jugendkammer des Landgerichts. Auf die Details, warum der Antrag abgelehnt wurde, will Aßbichler aber nicht eingehen: „Damit wir in dieser Sache jetzt weiterkommen.“ Die genauen Gründe erhalten alle Prozessbeteiligten aber schriftlich. chiemgau24.de hatte über die Hintergründe bereits ausführlich berichtet.
Doch das soll es noch nicht gewesen sein. Aßbichler lässt durchblicken, dass von der Verteidigung in der Zwischenzeit weitere Anträge gestellt wurden. Nun kommen sie auf den Tisch.
Erstmeldung:
Traunstein/Aschau im Chiemgau - Über eine Woche herrschte im Mord-Prozess um den Tod von Hanna W. aus Aschau banges Warten und Stillstand - zumindest vordergründig. Denn nach dem Befangenheitsantrag von Verteidigerin Regina Rick war unklar, ob die Verhandlung platzt und im Laufe des Jahres komplett neu aufgerollt werden muss. Doch der Antrag wurde nach langer Beratung von einer anderen Kammer des Gerichts abgelehnt. Am heutigen Donnerstag wird der Prozess ab 16 Uhr am Traunsteiner Landgericht fortgesetzt.
Fall Hanna: Befangenheitsantrag gegen Landgericht hat erneut Staub aufgewirbelt
Jetzt geht es vor allem um zwei Dinge: Erstens wird der Beschluss zur Ablehnung des Befangenheitsantrags vorgestellt. Verteidigerin Rick fand in den Akten einen E-Mail-Schriftverkehr zwischen der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler. Doch eine Befangenheit liegt dadurch nicht vor. Die genauen Hintergründe werden nun öffentlich. Und zweitens wird es um den weiteren Prozessverlauf gehen. Denn bisher ist nur ein weiterer Verhandlungstag am 5. März terminiert.
Was steht noch aus im „Hanna-Prozess“? Zehn Beweisanträge des Verteidiger-Trios Regina Rick, Harald Baumgärtl und Markus Frank müssen vom Landgericht noch bewertet werden. Sie wollen dadurch erneut die Unfall-These aufs Tableau bringen. Rick sprach bereits davon, dass das nun die letzten Beweisanträge seien. Lehnt das Gericht die Anträge ab, wäre der Weg frei, um an die Plädoyers zu gehen - der letzte Schritt vor einem Urteil. Ob auch noch einmal die Strafanzeige von Hannas Eltern zur Sprache kommt? Sie wurde im Zuge des Befangenheitsantrags der Verteidigung gestellt.
Sebastian T. soll am 3. Oktober 2022 Hanna W. auf ihrem Heimweg vom Club „Eiskeller“ bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und sie dann in den Bärbach geworfen haben. Dort ertrank die damals 23-Jährige. Gefunden wurde der Leichnam erst in Kaltenbach bei Prien. Sebastian T. war anfangs für die Polizei nur als wichtiger Zeuge interessant, da er zur Tatzeit als Jogger gesehen wurde. Am 17. November 2022 wurde er jedoch festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf Mord.
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