Mordprozess um Hanna W.
Befangenheitsantrag gegen Richterin am Landgericht Traunstein – so lautet der Beschluss
Nachdem die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Aßbichler im Prozess um den Hanna-Mord gestellt hatte, ist jetzt das Ergebnis bekannt.
Pressemeldung Landgericht Traunstein im Wortlaut:
Aschau/Traunstein – Mit Beschluss vom 27. Februar hat die 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein den Antrag des Angeklagten vom 19.02.2024, die Vorsitzende Richterin am Landgericht Aßbichler, die Richterin am Landgericht Bartschmid und den Richter am Landgericht Salzinger wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, als unbegründet zurückgewiesen.
Zur Begründung ihrer Entscheidung hat die 1. Jugendkammer ausgeführt, dass sowohl aufgrund des Kontexts des E-Mail-Verkehrs als auch aufgrund des weiteren Verfahrensgangs – die Vorsitzende Richterin erteilte in der nächsten Hauptverhandlung einen rechtlichen Hinweis, der im Wesentlichen den Inhalt der rechtlichen Erörterungen zwischen ihr und dem Sitzungsvertreter wiederholte – eine Besorgnis der Befangenheit nicht besteht.
Prozess wird fortgesetzt
Die Kammer wies insbesondere darauf hin, dass die Vorsitzende Richterin im Rahmen ihrer Pflicht zur Verfahrensförderung zur Abgabe von rechtlichen Hinweisen gemäß § 265 StPO verpflichtet war. Auch die sonstigen von der Verteidigung des Angeklagten vorgebrachten Befangenheitsgründe sah die Kammer nicht als stichhaltig an.
Dem Verfahren wird durch die 2. Jugendkammer Fortgang gegeben. Die Hauptverhandlung wird wie geplant am 29. Februar, allerdings um 16 Uhr im Sitzungssaal B 33 des Landgerichts Traunstein fortgesetzt. In diesem Termin wird auch der Inhalt des Beschlusses vom 27. Februar bekanntgegeben.
Pressemitteilung Landgericht Traunstein
+++ rosenheim24.de berichtet wie gewohnt weiterhin ausführlich vom Prozess +++