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Verhandlungstag am Donnerstag gestrichen

Knalleffekt im Hanna-Mordprozess: Wie brisant ist diese E-Mail?

Auf den Vorsitz von Richterin Aßbichler (links) hat es Verteidigerin Regina Rick (rechtes Bild, Mitte) abgesehen.
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Auf Richterin Aßbichler (links) hat es Verteidigerin Regina Rick (rechtes Bild, Mitte) abgesehen.

Aschau/Traunstein – Wieder eine Wende im Aschauer Mordprozess um den gewaltsamen Tod von Hanna. Der Verhandlungstag Nummer 32 am Dienstag (20. Februar) platzte, ebenso der Termin am Donnerstag (22. Februar). Weil die Verteidigung dazwischenfunkte. Worum es in einer nun aufgetauchten, möglicherweise brisanten Mail geht.

Update, 16.12 Uhr - Wie brisant ist diese E-Mail?

Wird der Aschauer Mordprozess wegen einer E-Mail-Korrespondenz platzen? „Bild“ zitiert aus dem offenbar versehentlich in die Akte „Nachermittlungen II“ gelangten Austausch zwischen Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und Richterin Jacqueline Aßbichler. Er und sein Kollege, so schreibt der Staatsanwalt, seien übereingekommen, dass man im Plädoyer denselben Ablauf der mutmaßlichen Tat annehmen wolle wie das Gericht – „denselben Sachverhalt wie ihr“ steht in der Mail.

Richterin und Staatsanwalt sprechen sich mit Spitznamen, beziehungsweise Vornamen an. An anderer Stelle teilt die Richterin mit, dass sie von gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Mord ausgehe, der Aussage des JVA-Zeugen folgend. Damit erwecke sie den Eindruck, dem Staatsanwalt die Tendenz seines Plädoyers in den Mund zu legen. Insgesamt lege diese Korrespondenz nach Meinung der Verteidigung eine besondere Vertrautheit von Richtern und Anklägern nahe. Anwältin Regina Rick sieht durch den engen Austausch das Vertrauen in die Unvoreingenommenheit der drei Richter erschüttert.

„Da muss es ein Gespräch gegeben haben über den Sachverhalt, den das Gericht zugrunde legt“, sagte Rick. „Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht über die Rechtsfolgen, ohne die Verteidigung einzubeziehen - das geht meiner Meinung nach überhaupt nicht. Das deutet darauf hin, dass das Gericht zu einem frühen Zeitpunkt festgelegt war.“

Update, 15.06 Uhr - Verhandlungstag am Donnerstag gestrichen

Die Prüfung des Befangenheitsantrags, den die Verteidigung von Sebastian T. am Montagabend eingereicht hat, dauert. Aufgrund dessen wurde der nächste, für Donnerstag, 22. Februar, angesetzte Verhandlungstag im Mordprozess um den gewaltsamen Tod von Hanna W. aus Aschau gestrichen. Zu prüfen ist, ob sich Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und Richterin Jacqueline Aßbichler allzu früh einig waren.

Erstmeldung, Dienstag (20. Februar)

Tag 32 im Mordprozess um den gewaltsamen Tod von Hanna W. ist geplatzt. Grund: Die Verteidigung hat einen Befangenheitsantrag gegen die 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein eingereicht. Es war Regina Rick, die Wahlverteidigerin, die im November zum Gespann der Verteidiger stieß: Sie reichte den Antrag am Montag ein. Einen Kommentar wollten die beiden Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank nicht abgeben. Regina Rick sagte auf Anfrage des OVB, die Gründe für den Antrag seien „sehr belastbar“.

Ist Befangenheit aus den Unterlagen zu belegen?

Grund für ihren Antrag sah Regina Rick in einer E-Mail-Korrespondenz zwischen der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler. Diese E-Mailkorrespondenz befinde sich in den Akten. Genaueres sei ihr aber nicht bekannt, sagte Cornelia Sattelberger, Sprecherin des Landgerichts Traunstein. Somit bleibt offen, warum diese Korrespondenz überhaupt in den Akten zu finden ist.

Ist nun der Prozess gefährdet? Zumindest scheint die Mitwirkung von Richterin Aßbichler gefährdet zu sein. Nach der Strafprozessordnung hat der Angeklagte durchaus die Möglichkeit, über seine Verteidigung einen Befangenheitsantrag zu stellen, wenn auch nur die Sorge besteht, dass die erforderliche Distanz und Neutralität fehlen.

Hat sich die Richterin zu früh festgelegt?

Und das scheint der Schriftwechsel in den Augen der Verteidigung zu belegen. Regina Rick bemängelt außerdem, dass die Ergebnisse von Nachermittlungen hinsichtlich DNA-Spuren von Hanna W. im Umfeld des Angeklagten nicht in die Beweisaufnahme eingeflossen seien. Diese Untersuchungen scheinen keine Spuren von Hanna W. ergeben zu haben. Worin die Verteidigung eine Entastung ihres Mandanten erkennen dürfte – eine Entlastung, die in der Beweisaufnahme aber keine Rolle spielte.

Geht‘s am Donnerstag weiter?

Und so geht‘s weiter: Die Kammer gibt eine dienstliche Erklärung ab. Darüber zu entscheiden hat die Erste Jugendkammer unter Richterin Heike Will. Muss Richterin Aßbichler ausgetauscht werden, steht der Prozess auf der Kippe? Eine schnelle Entscheidung scheint fraglich. Zu stark ausgelastet sind die Juristen am Landgericht Traunstein derzeit. Eine Fortsetzung des Prozesses am Donnerstag, 22. Februar, ist zweifelhaft.

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