„Ein touristischer Traum“
Herrenchiemsee ist UNESCO-Weltkulturerbe – So reagiert die Region auf das „Ja“ aus Paris
Endlich ist es geschafft: Das Schloss Herrenchiemsee ist UNESCO-Weltkulturerbe. Gemeinsam mit dem Schloss Neuschwanstein und zwei weiteren Stätten von König Ludwig II. hat das Chiemgauer Märchenschloss jetzt den ehrwürdigen Titel erhalten. Was das nun für die Region bedeutet und wie die Reaktionen ausfallen.
Prien am Chiemsee – Die Chinesische Mauer, Machu Picchu, der Taj Mahal – und nun auch das Schloss Herrenchiemsee. Es ist geschafft. Am Samstagnachmittag (12. Juli) hat die UNESCO-Kommission entschieden, die Märchenschlösser des bayerischen König Ludwig II. in die Liste der Weltkulturerbe aufzunehmen. Damit erhält nicht nur das bekannteste Heim des Königs – Schloss Neuschwanstein in Schwangau – diesen Titel. Nein, auch Linderhof, Schachen und eben Herrenchiemsee wurden ausgezeichnet.
Herrenchiemsee Weltkulturerbe: Über 20 Jahre darauf gewartet
Der Weg zu diesem besonderen Titel war lang. Bereits Anfang der 2000er entstand die Idee, das Schloss Herrenchiemsee bei der UNESCO aufnehmen zu lassen. Doch so einfach ist das nicht. Die Aufnahme muss zunächst beantragt werden – und bis die Entscheidung fällt, können Jahre vergehen. Die Idee hatte damals der inzwischen verstorbene Priener Bürgermeister Lorenz Kollmannsberger.
Weiter vorangebracht wurde sie nicht nur von politischen Vertretern, sondern auch maßgeblich vom „Verein der Vereinigung der Freunde von Herrenchiemsee“. „Wir sind natürlich sehr glücklich über die Entscheidung der UNESCO, dass unser Königsschloss Herrenchiemsee zusammen mit Linderhof, Neuschwanstein und dem Königshaus auf dem Schachen in die Welterbeliste aufgenommen worden ist“, sagt der Vorsitzende Friedrich von Daumiller nach der Entscheidung.
Der Weg zum Welterbe: Ein Marathon, kein Sprint
Der Weg zum Titel „UNESCO-Weltkulturerbe“ beginnt lange vor dem eigentlichen Antrag. Zuerst muss eine Stätte auf die nationale Vorschlagsliste, die sogenannte „Tentativliste“, aufgenommen werden. Grundvoraussetzung dafür ist der Nachweis eines „außergewöhnlichen universellen Wertes“ – die Stätte muss also eine einzigartige Bedeutung für die gesamte Menschheit haben. Erst danach kann ein extrem aufwendiger, wissenschaftlich fundierter Antrag erarbeitet werden. Dieser wird von internationalen Experten geprüft, die die Stätte auch vor Ort begutachten, bevor das Welterbekomitee der UNESCO final entscheidet.
Dieser gesamte Prozess ist sehr langwierig. Von der ersten Idee bis zur endgültigen Entscheidung vergehen nicht selten zehn Jahre oder mehr. Diese Zeit ist nötig, um umfangreiche Forschungen durchzuführen, Gutachten zu erstellen und detaillierte Pläne für den zukünftigen Schutz und Erhalt der Stätte zu entwickeln. Der prestigeträchtige Titel ist somit das Ergebnis jahrelanger, intensiver Vorarbeit von Wissenschaft, Politik und lokalen Gemeinschaften.
Weltkulturerbe am Chiemsee: Mehr Tourismus in der Nebensaison?
Der Verein sehe in dem Titel eine Aufwertung für die gesamte Region. „Wir erhoffen uns gerade für die Nebensaison viele kulturinteressierte Besucher, die nicht nur für unser Königsschloss, sondern auch für die anderen Aspekte Herrenchiemsees aufgeschlossen sind.“ Hoffnung auf viele interessierte Besucher hat auch Christina Pfaffinger, Geschäftsführerin von Chiemsee-Alpenland Tourismus. Mit dem „Ja“ aus Paris gehe ein jahrelanger touristischer Traum in Erfüllung. „Die meisten Kulturstätten, die ins UNESCO-Weltkulturerbe eingetragen werden, erhalten einen erhöhten Bekanntheitsgrad. Daher rechnen wir mit einer Zunahme an Übernachtungsgästen und damit einer positiven Auswirkung auf den Wirtschaftsfaktor Tourismus“, sagt Pfaffinger.
Sie rechne damit, dass durch die Auszeichnung auch in der Nebensaison mehr Gäste in die Region kommen werden, „da kulturaffine und auch internationale Gäste oft abseits der Hauptreisezeiten unterwegs sind.“ Diese Annahme bestätigt auch Klaus Stöttner, Präsident des Tourismusverbandes Oberbayern und München und seit Kurzem auch Präsident des Bayerischen Tourismusverbandes. Hinzu kommt, dass Gäste, die gezielt UNESCO-Weltkulturerbestätten besuchten, durchschnittlich 2,2 Tage länger blieben und sogar rund 36 Prozent mehr Geld ausgaben.
Weltkulturerbe-Antrag im Landtag bereits 2007 gestellt
„Gut Ding braucht Zeit und Durchhaltevermögen“, sagt Stöttner. Und den hat die Region bewiesen. Am 10. Mai 2007 stellte Stöttner, damals als Landtagsabgeordneter für Rosenheim, gemeinsam mit dem Stimmkreisabgeordneten von Traunstein, den Fraktionsvorsitzenden Alois Glück, Joachim Herrmann und Ludwig Spaenle und Vertretern aus dem Allgäu den im Landtag den Antrag, die Schlösser vorzuschlagen. Mit Erfolg.
„Die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern sind bemerkenswert gut erhalten und weisen eine große Vielfalt an architektonischen und künstlerischen Stilen auf. Sie zeugen von einer großen intellektuellen und symbolischen Tiefe und demonstrieren ein hohes Maß an künstlerischem und technischem Können“, schreibt die UNESCO über die Schlösser von König Ludwig II. „Sie wurden als Gesamtkunstwerke von bemerkenswerter Schönheit, Größe und Luxus entworfen und beinhalten szenische und theatralische Effekte“, heißt es weiter. Damit erfüllen die Schlösser das Kriterium Nummer vier aus der UNESCO-Liste, um als Weltkulturerbe anerkannt zu werden.
Eines oder mehrere dieser Kriterien müssen bei einem Weltkulturerbe erfüllt sein:
Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher:
(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen;
(ii) für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen;
(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen;
(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheitsgeschichte versinnbildlichen;
(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird;
(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte)
Quelle: unesco.de
Rund 19 Millionen Euro in Herrenchiemsee investiert
„Mit Schloss Herrenchiemsee hat der Landkreis Rosenheim seine erste UNESCO-Welterbestätte – das macht mich besonders stolz!“, sagt Stöttners Nachfolger, der Landtagsabgeordnete Daniel Artmann (CSU). Die Anerkennung als Weltkulturerbe stärke nicht nur den Tourismus und sorge für eine höhere Wertschöpfung für die Region. Der Titel helfe vor allem, „diese besondere Kulturstätte auch zukünftig zu bewahren.“ Dafür habe man bereits in der Vergangenheit viel Geld investiert. Zwischen 2000 und 2011 steckte der Freistaat insgesamt 19 Millionen Euro in die Erhaltung von Schloss Herrenchiemsee.
Im Landtag ist die Freude also groß. „Für unsere Märchenschlösser wird ein Märchen wahr: Wir sind Weltkulturerbe!“, sagte etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Kunstminister Markus Blume (CSU) beschreibt die Schlösser als „Denkmäler von Weltklasse“. „Von ihnen geht eine einzigartige Magie aus: Hier verschmelzen große Baukunst und atemberaubende Landschaft zu unvergleichlichen Gesamtkunstwerken“, ergänzt Blume.
Und auch bei der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen ist die Freude über die Anerkennung riesig. Die Aufnahme in die UNESCO-Weltkulturerbeliste sei eine große Ehre, macht Präsident Hermann Auer deutlich. „Die Königsschlösser sind Sehnsuchtsorte, die die Menschen weltweit berühren – nun sind sie offiziell als Teil des Erbes der Menschheit anerkannt.“




