Verfahren am Landgericht Traunstein beginnt
Prozess zum Großbrand in Wasserburg: Welche Strafe dem Brandstifter droht
Der Großbrand an Fronleichnam hat die Wasserburger schwer schockiert. 13 Stunden dauerte es, bis das Feuer gelöscht war. Danach die nächste Schreckensnachricht: Es war Brandstiftung. Sechs Monate später beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Welche Strafe ihn erwarten könnte.
Wasserburg – Fronleichnam, 8. Juni 2023, um 5.20 Uhr: In Wasserburg schrillten die Sirenen. Die beiden Feuerwehren der Stadt wurden zu einem Zimmerbrand am Weberzipfel alarmiert. Dabei blieb es allerdings nicht. Das Feuer fraß sich durch die Dächer und griff auf zwei Nebengebäude über. Etwa 13 Stunden löschten etwa 200 Einsatzkräfte aus den Wehren des gesamten Altlandkreises. Am Ende war die Bilanz: Das Haus am Weberzipfel 12 ist komplett ausgebrannt, die beiden Nebengebäude schwer beschädigt. Bürgermeister Michael Kölbl sprach von einem „klassischen Fall für einen Stadtbrand“, der nur durch die hohe technische Ausstattung der Feuerwehren und durch das schnelle Eingreifen habe verhindert werden können.
Es folgte ein Rätselraten: Wie konnte es zu dem Brand kommen? War es ein technischer Defekt? Menschliches Versagen? Die Brandfahnder der Kriminalpolizei Rosenheim wurden eingeschaltet und ermittelten eine knappe Woche. Dann kam für die Wasserburger der nächste Schock, als ein Mann wegen mutmaßlicher Brandstiftung festgenommen wurde. Zweiter Bürgermeister Werner Gartner zeigte sich „fassungslos“.
Drei Prozesstermine
Am 15. Dezember soll der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter Ömür A. starten. Zwei weitere Verhandlungstage am 20. und 27. Dezember sind angesetzt. Der Vorwurf der schweren Brandstiftung steht im Raum, wie das Landgericht Traunstein auf Anfrage mitteilt. Sollte der mutmaßliche Täter verurteilt werden, so droht dem Mann eine langwierige Freiheitsstrafe „Für den Fall, dass es beim angeklagten Schuldvorwurf der schweren Brandstiftung verbliebe, sieht das Gesetz im Regelfall eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor, in minder schweren Fällen – hier ist eine Einzelfallprüfung im Falle der Verurteilung vorzunehmen – eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren“, so das Gericht.