Anzeige gegen Politiker aus Kolbermoor
Demmel (AfD) mit Goebbels-Strategie? Weber (Linke) legt nach Vorwurf der Volksverhetzung nach
Während sich die Staatsanwaltschaft bezüglich der Anzeige gegen AfD-Vertreter Christian Demmel aus Kolbermoor bedeckt hält, legt Linken-Bezirksrat Dr. Klaus Weber nach. Welche Parallelen er zwischen seinem Bezirkstag-Kollegen und NS-Propagandaminister Joseph Goebbels sieht.
Kolbermoor – Während sich die Staatsanwaltschaft München I rund um die Strafanträge und die Strafanzeige gegen den Kolbermoorer AfD-Bezirksrat Christian Demmel bedeckt hält, legt Linken-Bezirksrat Professor Dr. Klaus Weber aus Neuried (Landkreis München) jetzt nach. Gegenüber dem OVB zeigt sich Weber, der gegenüber der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Demmel unter anderem wegen Beleidigung und Volksverhetzung angestoßen hatte, verwundert über die Ankündigung Demmels, selbst rechtliche Schritte gegen Weber zu prüfen. „Demmel sieht sich als Opfer und nicht als Täter“, kommentiert der Neurieder die Ankündigung des Kolbermoors und ergänzt: „Eine Strategie, die Joseph Goebbels erfunden und etabliert hat.“
Im Mittelpunkt des Streits steht das Video einer AfD-Veranstaltung, das Demmel bei einer Rede zeigt und das dessen Partei-Kollege Franz Bergmüller aus Feldkirchen-Westerham ins Internet gestellt hatte. In dem rund 30-minütigen Video ist zu sehen und zu hören, wie Demmel seinem Gremiumskollegen Weber unter anderem einen „Dachschaden“ sowie „ein bisschen ein psychisches Problem“ bescheinigt. Aussagen, die Weber Mitte August zu Strafanträgen veranlassten – unter anderem wegen Beleidigung und übler Nachrede.
Anwältin sieht „Bild der deutschen Erinnerungskultur“ verzerrt
Des Weiteren stellte er, ebenfalls in Hinblick auf das Video, eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Vertreter. „Weiter behauptet Demmel, die Aufarbeitung der Geschichte der Psychiatrie in Haar während der Zeit des Nationalsozialismus käme Sippenhaft gleich“, begründet Webers Anwältin Adelheid Rupp aus Tuntenhausen den Vorwurf. „Auch die Äußerungen über die Psychiatrie in Haar verzerren das Bild der deutschen Erinnerungskultur und setzt diese mit den schrecklichen Verbrechen des Nationalsozialismus gleich“, so Rupp weiter, die daraus im Schreiben an die Staatsanwaltschaft folgerte: „Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB erfüllt.“
Welche Ergebnisse die Staatsanwaltschaft München I in der Causa Demmel bislang gewonnen hat, dazu hält sich die Behörde bedeckt. „Zu einzelnen Ermittlungsschritten nehmen wir keine Stellung“, sagt Juliane Grotz, stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, auf OVB-Anfrage. Bislang sei jedenfalls „noch keine Entscheidung“ gefallen.
Was nach Angaben von Antragsteller Weber mit der Frage der Zuständigkeit zusammenhängt. „Dass es eine Straftat ist, die Herr Demmel hier begangen hat, ist wohl auch für die Polizei klar“, sagt der Linken-Politiker, der bezüglich der Vorgänge bereits im Kontakt mit Ermittlern gestanden hat. „Das Problem ist, dass – nachdem noch nicht klar ist, wo die aufgezeichnete Veranstaltung stattgefunden hat, noch nicht geklärt ist, ob die Polizei in München den Fall an Rosenheim abgibt.“
Demmel setzt auf „Aussprache und Vernunft“
Demmel dagegen hat nach eigenen Angaben in Hinblick auf die Vorwürfe gegen seine Person weder Kontakt mit den Ermittlungsbehörden gehabt, noch offizielle Informationen darüber erhalten, dass Strafanträge sowie die Strafanzeige gegen ihn vorliegen. Ob er – wie bereits gegenüber unserer Redaktion ins Spiel gebracht – selbst rechtliche Schritte gegen Weber einleiten will, werde er entscheiden, „wenn tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte“. Demmel: „Bis dahin werde ich es weiterhin mit Aussprache und Vernunft versuchen, hier Frieden herzustellen, wenn die Gegenseite sich dazu einlassen kann.“
Dass es zwischen Weber und Demmel zu einer Aussprache kommen könnte, scheint allerdings unwahrscheinlich. Zumal Weber gegenüber dem OVB deutlich macht, dass er etwaigen rechtlichen Schritten Demmels völlig gelassen entgegensieht. „Jeder Mensch in Deutschland weiß, dass Demmels Behauptung, ich hätte ein ,psychisches Problem‘ und ,absolut einen Dachschaden‘, eine Beleidigung ist“, so Weber. „Ich bin sehr gespannt, welche Rechtsmittel Demmel gegen mich anwenden will. So weit ich das Strafgesetzbuch kenne, wird er darin nicht fündig werden.“