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Linken-Bezirksrat zeigt AfD-Gremiumskollegen an

Volksverhetzung? Das steckt hinter den Vorwürfen von Dr. Klaus Weber gegen Christian Demmel

Professor Dr. Klaus Weber (links oben), Linken-Fraktionssprecher im Bezirkstag, hat nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft München I mehrere Strafanträge sowie eine Strafanzeige gegen AfD-Bezirksrat Christian Demmel aus Kolbermoor gestellt.
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Professor Dr. Klaus Weber (links oben), Linken-Fraktionssprecher im Bezirkstag, hat nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft München I mehrere Strafanträge sowie eine Strafanzeige gegen AfD-Bezirksrat Christian Demmel aus Kolbermoor gestellt.

Harte Vorwürfe: Professor Dr. Klaus Weber, Linken-Fraktionssprecher im Bezirksrat, hat AfD-Bezirksrat Christian Demmel aus Kolbermoor wegen Volksverhetzung und Beleidigung angezeigt. Um was es genau geht – und was ein Videomitschnitt damit zu tun hat.

Kolbermoor/München/Neuried – Harte Vorwürfe des gebürtigen Kolbermoorers Professor Dr. Klaus Weber aus Neuried (Landkreis München), Bezirkstagsmitglied der Linken, gegen den Kolbermoorer AfD-Bezirksrat Christian Demmel: Weber hat über seine Rechtsanwältin Adelheid Rupp, Vorsitzende der Linken in Bayern, nicht nur Strafantrag wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung, sondern auch eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Demmel gestellt. Dabei geht es um verschiedene Äußerungen des AfD-Politikers auf einer AfD-Veranstaltung.

AfD-Landtagsabgeordneter lädt Video bei Youtube hoch

Der Videobeitrag, der Weber zu diesem Schritt bewogen hat, stammt von einer sogenannten Bürgerveranstaltung des AfD-Kreisverbandes Rosenheim und wurde am 26. Juli seitens des AfD-Landtagsmitglieds Franz Bergmüller aus Feldkirchen-Westerham auf dessen Youtube-Kanal veröffentlicht. Darin ergreift Demmel, der für die AfD im Bezirkstag sowie im Kolbermoorer Stadtrat sitzt, das Wort und spricht unter anderem über die Aufgaben des Bezirkstags und seine Arbeit in diesem Gremium.

Nach knapp 20 Minuten fallen dann die Worte, die Weber, Professor für Psychologie, auf den Plan gerufen haben. Zunächst spricht Demmel über den seitens des Bezirkstags eingerichteten Ausschuss Erinnerungskultur, in dem er selbst Mitglied gewesen sei, aus dem er aber seiner Ansicht nach aufgrund des Linken-Fraktionsvorsitzenden Weber „rausgeflogen“ sei. Im Zuge dessen bezeichnet der AfD-Vertreter seinen Gremiumskollegen als „Nazi-Jäger“, der „überall braune Mäuse“ sehe und der „absolut einen Dachschaden“ habe, was Demmel noch mit den Worten „Entschuldigung, wenn ich das so sage“ kommentiert. Zudem bescheinigt er ihm, wobei er zunächst auf „meine Meinungsfreiheit“ verweist, „ein bisschen ein psychisches Problem“.

Sind Namensnennungen in Erinnerungsbuch „Sippenhaftung“?

Im weiteren Verlauf des insgesamt knapp 30-minütigen Beitrags schildert Demmel, dass er sich in Hinblick auf ein durch den Bezirk initiiertes Buch, in dem alle Euthanasie-Opfer der Nationalsozialisten in der damaligen Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar namentlich aufgelistet werden sollten, „erlaubt“ habe, „zu sagen und zu fragen, ob denn jede Familie tatsächlich möchte, in so einem Buch aufzutauchen“. Wobei er eine Parallele zur „Sippenhaftung“ spann und als Begründung angab, dass er nicht „den Hass von damals wieder ins Heute“ bringen möchte.

Aussagen, auf die Weber nun reagiert hat. So ließ er über Anwältin Rupp bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanträge unter anderem wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung stellen, wobei er sich vor allem auf die Aussagen „Dachschaden“ und „psychisches Problem“ bezieht. Zudem sieht Weber in Hinblick auf Demmels Äußerungen rund um die damalige Einrichtung in Haar, die „das Bild der deutschen Erinnerungskultur“ verzerren würden, den „Tatbestand der Volksverhetzung“ erfüllt. „Es wird um die Einleitung von Ermittlungsverfahren aufgrund der Strafanträge und der Strafanzeige gebeten“, führte Anwältin Rupp in dem Schreiben, das dem OVB vorliegt, an die Staatsanwaltschaft aus.

Strafanzeige liegt der Staatsanwaltschaft bislang noch nicht vor

Den Eingang der Anzeige, die das Datum „20.08.2024“ trägt, kann die Staatsanwaltschaft München I noch nicht bestätigen – und daher auch zum Sachverhalt noch keine Angaben machen. „Die Strafanzeige ist bei uns (noch) nicht bekannt“, teilt die stellvertretende Pressesprecherin Juliane Grotz auf OVB-Anfrage schriftlich mit. „Möglicherweise liegt dies an den Postlaufzeiten.“ Sie verweist zudem darauf, dass Anzeigen, nachdem sie eingegangen sind, „zunächst von einer zentralen Stelle als Verfahren eingetragen werden“, was auch „einige Zeit“ erfordere.

Und wie reagiert Demmel auf die Strafanträge sowie die Strafanzeige gegen seine Person? Der AfD-Vertreter war für eine Stellungnahme zu den Vorgängen nicht zu erreichen. Auch eine Nachfrage beim Antragssteller Weber blieb zunächst unbeantwortet.

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