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Bezirksrat Dr. Klaus Weber stellt Strafanzeige

Vorwurf der Volksverhetzung: AfD-Bezirksrat Demmel nimmt zu heftigen Anschuldigungen Stellung

Weil er ihn unter anderem beleidigt haben soll, hat Linken-Bezirksrat Dr. Klaus Weber (rechts) Strafantrag gegen AfD-Bezirksrat Christian Demmel aus Kolbermoor gestellt.
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Weil er ihn unter anderem beleidigt haben soll, hat Linken-Bezirksrat Dr. Klaus Weber (rechts) Strafantrag gegen AfD-Bezirksrat Christian Demmel aus Kolbermoor gestellt.

Die Vorwürfe wiegen schwer: AfD-Bezirksrat Christian Demmel aus Kolbermoor soll nicht nur seinen Ratskollegen Professor Dr. Klaus Weber (Linke) beleidigt, sondern sich auch der Volksverhetzung schuldig gemacht haben. Was der Beschuldigte zu den Vorwürfen sagt.

Kolbermoor/Neuried/München – Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung: Es sind harte Vorwürfe, die Linken-Bezirksrat Professor Dr. Klaus Weber aus Neuried (Landkreis München) gegen AfD-Bezirksrat Christian Demmel aus Kolbermoor erhebt. Bei der Staatsanwaltschaft München I hat er daher mehrere Strafanträge sowie eine Strafanzeige gegen Demmel gestellt. Mittlerweile hat sich der beschuldigte AfD-Politiker gegenüber dem OVB zu den Vorwürfen geäußert. „Ich gehe davon aus, dass es zu keiner Anklage kommen wird – mangels Erfüllung von Tatbeständen“, wies Demmel die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen mit aller Deutlichkeit zurück.

Demmel bei AfD-Veranstaltung: Weber habe „einen Dachschaden“

Weil ihm Demmel im Rahmen einer Bürgerveranstaltung des AfD-Kreisverbandes Rosenheim Ende Juli vorgeworfen hatte, einen „Dachschaden“ und „ein bisschen ein psychisches Problem“ zu haben, stellte Weber, Sprecher der Linken-Fraktion im Bezirkstag, am 20. August Strafanträge wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen seinen Gremiumskollegen.

Von Beleidigung bis zur Volksverhetzung: Diese Strafen könnten Christian Demmel drohen

Dass es sich bei den in den Strafanträgen und der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe gegen den AfD-Bezirksrat Christian Demmel aus Kolbermoor keineswegs um Lappalien handelt, zeigt ein Blick ins Strafgesetzbuch. Folgende Vergehen, aufgelistet im Strafgesetzbuch (StGB), führt Linken-Bezirksrat Professor Dr. Klaus Weber im von Anwältin Adelheid Rupp verfassten Schreiben an die Staatsanwaltschaft München I ins Feld:

§ 185 (Beleidigung): Die Beleidigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, in speziellen Fällen auch mit bis zu zwei Jahren bestraft.

§ 186 (Üble Nachrede) in Verbindung mit § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung): Im Falle der üblen Nachrede sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, in speziellen Fällen auch bis zu zwei Jahren, oder eine Geldstrafe vor. Bei Anwendung des Paragraphen 188 (StGB) droht im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

§ 130 (Volksverhetzung): Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Zudem ließ er über seine Anwältin Adelheid Rupp aus Tuntenhausen, Vorsitzende der Linken in Bayern, Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Demmel stellen. „Weiter behauptet Demmel, die Aufarbeitung der Geschichte der Psychiatrie in Haar während der Zeit des Nationalsozialismus käme Sippenhaft gleich“, so die Begründung der Anwältin, die im Schreiben an die Staatsanwaltschaft auf Ausschnitte aus einem Video der AfD-Veranstaltung verwies, die der AfD-Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller aus Feldkirchen-Westerham auf der Plattform Youtube veröffentlicht hatte.

„Auch die Äußerungen über die Psychiatrie in Haar verzerren das Bild der deutschen Erinnerungskultur und setzt diese mit den schrecklichen Verbrechen des Nationalsozialismus gleich“, so Rupp im Schreiben an die Staatsanwaltschaft, das dem OVB vorliegt. „Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB erfüllt.“

Doch was sagt Demmel zu den harten Vorwürfen? Auf OVB-Anfrage zeigt sich der AfD-Bezirksrat, der derzeit im Urlaub weilt, überrascht. „Ich weiß davon überhaupt nichts“, so dessen erste Reaktion am Telefon. Wenig später teilt der AfD-Stadtrat dann schriftlich mit: „In Bezug auf die Anschuldigungen werde ich abwarten, was die Staatsanwaltschaft mit den Anträgen macht. Ich erwarte, dass die Staatsanwaltschaft kein Verfahren eröffnet, weil es keinen Grund dazu gibt und die Anschuldigungen haltlos sind.“

Gegenüber dem OVB geht Demmel stattdessen mit dem Antragssteller Weber, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bezirkstag, hart ins Gericht. Denn die gegen ihn erhobenen Vorwürfe dienten „lediglich dazu, mich zu diskreditieren und sollen meinen Ruf schädigen“. Demmel: „Dieses Spiel läuft nunmehr seit über fünf Jahren so.“ Der AfD-Vertreter betont zudem, „immer bereit“ dazu zu sein, „mit jedem zu reden und auf sachlicher Ebenen über die Dinge zu debattieren“. Das sei „von der anderen Seite her jedoch nicht gewollt“. 

Staatsanwaltschaft bestätigt Eingang der Strafanträge und der Strafanzeige

Nun wird sich zunächst die Staatsanwaltschaft mit den von Weber erhobenen Anschuldigungen auseinandersetzen. Eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde bestätigte mittlerweile den Eingang der Unterlagen, die nun geprüft würden. Dann wird sich letztlich entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft aufgrund der Strafanträge und der Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren gegen Demmel einleitet.

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