Professor Dr. Klaus Weber (Linke) hat Anzeige erstattet
Vorwurf Volksverhetzung: Plant Kolbermoorer AfD-Bezirksrat Christian Demmel die Retourkutsche?
Leitet die Staatsanwaltschaft gegen AfD-Politiker Christian Demmel aus Kolbermoor ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung ein? Diese Frage steht seit fast vier Wochen im Raum. Was sich in der Zwischenzeit getan hat – und über welche Schritte Demmel nun nachdenkt.
Kolbermoor – Hat sich AfD-Bezirksrat Christian Demmel der Volksverhetzung sowie der Beleidigung seines Gremiumskollegen Professor Dr. Klaus Weber aus Neuried (Landkreis München) schuldig gemacht? Eine Frage, die wohl noch einige Zeit im Raum stehen wird. Denn in puncto Strafanträge und Strafanzeige, die Weber bei der Staatsanwaltschaft München I gegen Demmel gestellt hatte, scheint noch keine Entscheidung gefallen zu sein, wie jetzt eine Nachfrage bei allen Beteiligten ergeben hat. Wobei die Staatsanwaltschaft selbst auf Antworten zur OVB-Anfrage verzichtet, weil es „einen Abgeordneten betrifft“. Eine Aussage, die eine Sprecherin wiederum nicht näher begründen kann.
Strafanträge wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung
Ein Rückblick: Im Rahmen einer Bürgerveranstaltung des AfD-Kreisverbandes Rosenheim hatte Bezirksrat Demmel, der für die AfD auch im Kolbermoorer Stadtrat sitzt, Weber, Sprecher der Linken-Fraktion im Bezirkstag, einen „Dachschaden“ sowie „ein bisschen ein psychisches Problem“ bezichtigt, was in einem auf Youtube veröffentlichten Video zu sehen ist. Weber, der selbst aus Kolbermoor stammt, stellte daraufhin am 20. August bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanträge gegen Demmel – unter anderem wegen Beleidigung, übler Nachrede sowie Verleumdung.
Zudem stellte er, ebenfalls in Hinblick auf das Video, eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Vertreter aus Kolbermoor. „Weiter behauptet Demmel, die Aufarbeitung der Geschichte der Psychiatrie in Haar während der Zeit des Nationalsozialismus käme Sippenhaft gleich“, begründet Webers Anwältin Adelheid Rupp aus Tuntenhausen, bis zum Sommer Linken-Vorsitzende in Bayern, den Vorwurf. „Auch die Äußerungen über die Psychiatrie in Haar verzerren das Bild der deutschen Erinnerungskultur und setzt diese mit den schrecklichen Verbrechen des Nationalsozialismus gleich“, so Rupp weiter, die daraus im Schreiben an die Staatsanwaltschaft folgerte: „Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB erfüllt.“
Anwältin Adelheid Rupp geht weiterhin von Ermittlungsverfahren aus
Doch was hat sich innerhalb der vergangenen fast vier Wochen getan? Rupp, Anwältin des Linken-Politikers Weber, geht weiterhin fest davon aus, dass gegen Demmel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Auch wenn sie selbst nach eigenen Angaben dazu „noch keine neuen Informationen“ hat. Was in derartigen Fällen laut Rupp aber „ganz normal“ ist: „So etwas dauert immer seine Zeit.“ Dass derartige Vorwürfe weiter verfolgt würden, sei ihr nicht nur in Hinblick auf ihren Mandanten, sondern auch „aus politischer Sicht ein besonderes Anliegen“.
Demmel selbst hat sich nach eigenen Angaben mittlerweile anwaltliche Beratung eingeholt – auch wenn er bislang nur anhand der OVB-Berichterstattung von den Vorwürfen gegen seine Person weiß. „Ich habe dazu bislang weder ein Schreiben im Briefkasten gehabt, noch einen Anruf dazu bekommen“, sagt der AfD-Bezirksrat, der die Vorwürfe aber immer noch „sehr gelassen“ sieht. Zumal er seitdem viel Zuspruch aus der Bevölkerung erfahre: „Mich haben beispielsweise zahlreiche Leute im Schwimmbad angesprochen und ihre volle Solidarität mir gegenüber bekundet.“
Demmel prüft nun rechtliche Schritte gegen Weber
Was ihn unter anderem dazu motiviert habe, selbst rechtliche Schritte gegen den Linken-Bezirksrat Weber zu prüfen. „Ich habe ja drei Monate Zeit, auf den Strafantrag zu reagieren“, sagt Demmel auf OVB-Anfrage. „Da werde ich mir natürlich schon genau überlegen, ob ich Rechtsmittel einlege. Denn diese Vorwürfe sind hanebüchen und für mich ganz klar eine falsche Verdächtigung gegenüber meiner Person.“